Wie hoch darf der Keller rausgucken

Diskutiere Wie hoch darf der Keller rausgucken im Abdichtungen im Kellerbereich Forum im Bereich Neubau; Hallo liebe Bauexperten! Bin schon seit Tage im www auf der Suche nach einer Antwort, leider ohne Erfolg. Wir planen einen Neubau in...

  1. #1 Eddy001, 13.08.2009
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    Hallo liebe Bauexperten!

    Bin schon seit Tage im www auf der Suche nach einer Antwort, leider ohne Erfolg. Wir planen einen Neubau in Niedersachsen: Bungalow mit Keller. Nun stellt sich uns die Frage wie weit der Keller über der Geländeoberfläche liegen darf? Wollen gern normale Fenster nutzen - also keine Lichtschächte. Würde mich freuen wenn ihr mir weiter helfen könnt.

    MFG
     
  2. #2 Thomas B, 13.08.2009
    Thomas B

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    Häufig wird so etwas in den Bebauungsplänen festgelegt (nicht unbedingt wie weit der keller rausgucken darf, aber wie hoch die Oberkante des EG-Fußbodens über einem bestimmten Geländepunkt liegen darf.). Daher: erstmal gucken, ob es einen B-Plan gibt. der gibt dann auch Auskunft über diverse andere Punkte, die es zu beachten/ einzuhalten gilt: Dachneigung und Art des Daches, GRZ, GFZ, max. Gebäudehöhe usw. usf.

    Gibt es keinen B-Plan gilt normalerweise die ortsübliche Bebauung (in der Umgebung).

    Da für jedes Bauprojekt ein Bauvorlageberechtigter einzuschalten ist (Arch./ Bau.Ing.,...) würde ich den Mann/ die Frau der Wahl mal darauf ansetzen. Einen "Planer" benötigt man ja in jedem Falle. Besser man schaltet diesen gleich zu beginn ein, damit man sich gar nicht erst in Dinge "verliebt", die dann aus rechtlicher o. technischer Sicht unmöglich sind.

    Grüße aus dem Süden

    Thomas
     
  3. #3 Ingo Nielson, 13.08.2009
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    das hängt von den rahmenbedingungen ab.
    bebauungsplan ja/nein, was ist dort festgelegt ...
    dein planer sollte da aber bescheid wissen.
     
  4. #4 Ralf Dühlmeyer, 13.08.2009
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    Wenn der B-Plan nichts zu Kellerhöhen/OK EG-Fußboden aussagt, kann man raus.
    ABER - irgendwann wird der Keller zum Vollgeschoß (baurechtlich). Dann gibt es plötzlich einen 2-geschossigen Bungalow.
    Wenn aber nur ein Vollgeschoß zulässig ist, entfällt der Bungalow AUF dem Keller
    Uuuups
    .

    An sonsten wie -> Planer fragen, was sinnvoll ist und was geht.
    Und auch mal das Bodengutachten abwarten. Nicht das wg Bodenaustausch unter einem Keller 1m Boden durch Schotter ersetzt werden muss.
     
  5. #5 Eddy001, 13.08.2009
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    Vielen Dank für die vielen Antworten!

    Im Bebauungsplan steht als Höchstmaß der zulässigen Anzahl an Vollgeschossen 1 und sonst offene Bauweise. Also sonst keine weiteren Einschränkungen.

    Ab wann ist der Keller ein Vollgeschoss?
    In der NBauO steht: Vollgeschoss ist ein Geschoss, das über mindestens der Hälfte seiner Grundfläche eine lichte Höhe von 2,20m oder mehr hat und dessen Deckenunterseite im Mittel mindestens 1,40m über der Geländeoberfläche liegt.

    Daraus entnehme ich, dass unsere gewünschte Höhe von 1,20m der EG- Decke möglich ist, um die Anzahl der Vollgeschosse nicht zu überschreiten.

    Sehe ich das so richtig?

    Ein Bodengutachten habe ich erstellen lassen. Von der Seite gibt es keine Probleme.
     
  6. #6 Ralf Dühlmeyer, 13.08.2009
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    Wenn es keine textlichen Festsetzungen oder Ortsatzungen gibt, die Angaben zu Fußboden-, Trauf- oder Firsthöhen machen, sollte das gehen. Dann aber bitte beachten, dass Terrassenaufschüttungen genehmigungspflichtig werden könnten.
    Und ans Alter denken.
    Mit 80 7 oder 8 Stufen bis zur Haustür hochkrauchen mag zwar fit halten, ist aber an sonsten eher NICHT so prickelnd
     
  7. #7 willi1048, 14.08.2009
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    Bungalow ist die richtige Entscheidung

    aber das wusten wir auch erst nach dem ersten Haus, was 2 Eingangsstufen hatte um in den Flur zu kommen.
    Von dort 7 Stufen zum Wohnbereich und Küche.
    Wieder 11 Stufen zum nächsten Raum über der Garage.
    Dann wieder 9 Stufen hoch zu den 2 anderen Räumen.
    Das geht im Alter nicht mehr. Daran denkt kein junger Hausbauer, das man sich irgendwann mühsam am Geländer hochziehen muß bis es garnicht mehr geht.Wir haben das Haus verkauft und einen Bungalow ebenerdig gekauft.
    Er hat nur 2 Stufen. Meine 88 Jahre alte Mutter kommt nicht mehr zu uns, weil sie die 2 Stufen nicht mehr packt.
    Noch ist es nicht zu spät: Plant ein Rollstuhlgerechtes Haus zu ebener Ebene.
    Auch wenn es jetzt velockend ist, den Keller jetzt voll zu nutzen und ihn aus der Erde raus zu holen.
    Stellt euch nur mal vor , einer von euch wäre auf einen Rollstuhl oder Gehhilfe angewiesen.
    Baut diverse Lagerräume an, oder Keller ganz in die Erde.
    Ihr werdet es im Alter merken.
     
  8. #8 Eddy001, 14.08.2009
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    Genau das war auch unsere Überlegung. Jedoch werden wir versuchen die Möglichkeit zu schaffen alles auf eine Ebene zu bekommen um auf den Keller im Alter verzichten zu können, falls es garnicht mehr geht. Mit der Terasse gibt´s auch keine Probleme. Meine Freundin ist Landschaftsgärtnerin und wird es schon machen. Vielen Dank für die Hinweise. Habe auch nochmal Rücksprache mit dem Bauamt gehalten, die mir eure Aussagen schriftlich bestätigen konnte. In diesem Baugebiet ist der Bauherr recht frei in seiner Planung.
     
  9. #9 lawrence, 14.08.2009
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    Wenn man also im hohen Alter noch im Haus leben möchte, dann muß auch der Standort entsprechend gewählt werden. Sprich Häuser im Grünen bzw. in ländlichen Gebieten sind dann tabu!
     
  10. #10 willi1048, 14.08.2009
    willi1048

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    Nicht richtig

    Wir sind von Berlin nach Brandenburg auf ein Dorf gezogen.
    Alte Leute werden von den Sozialstationen betreut bis zum fahrbaren Mittagstisch.
    Der Hausarzt kommt in seiner Mittagspause zum Hausbesuch.
    Physotherapeuten kommen ins Haus und behandeln zu Hause.
    Es gibt mobile Frisöre und Fußpleger die auf Anruf ins Haus kommen.
    Für die Gartenplege findet sich immer einer der das für wenig Geld übernimmt.
    Hier muß keiner im Alter in die Stadt ziehen.
    Der Malteser Rettungswagen ist in 6 min bei uns.
    Die Rettungsfahrt in die nächste Kreisstadt mit Krankenhaus dauert ca. 12-15min.
    Was spricht nun gegen ein Dorf in Brandenburg ?
     
Thema: Wie hoch darf der Keller rausgucken
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