Neuregelung der DIN 1946-6 / KWL jetzt Plicht?

Diskutiere Neuregelung der DIN 1946-6 / KWL jetzt Plicht? im Lüftung Forum im Bereich Haustechnik; Hallo zusammen, ich habe gerade den Artikel...

  1. #1 Bautina, 14.08.2009
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    Hallo zusammen,

    ich habe gerade den Artikel http://www.haustechnikdialog.de/News/News.aspx?ID=10226&Headline=%c3%84nderung+der+Wohnungs-L%c3%bcftungsnorm+DIN+1946-6+und+Schimmelpilze gelesen.
    Wenn ich das richtig verstehe, ist nach ARdT (anerkannten Regeln der Technik) in Zukunft eine nutzerunabhängige Lüftungseinrichtung vorzusehen. Dies würde bei Neubauten und bei Modernisierungen greifen. Die Auswirkungen auf die Baubranche, die Aktien der entsprechenden Lüftungsanlagenhersteller und das Mietrecht sind sicherlich interessant.

    Kann mir jemand den Sachverhalt bestätigen, denn so ganz kann ich es nicht glauben, auch wenn ich es sehr vernünftig finde.


    die bautina
     
  2. OldBo

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    Ich hasse Werbungen, die ich nicht genehmigt habe
    Moin n Bautina,

    eigentlich ist eine KWL in einem luftdichten Neubau schon länger notwendig. Die neue DIN setzt nun eine rechtskräftige Regel auf, die mit Sicherheit bei Streitigkeiten herangezogen wird. Eine ausreichende gleichmäßige Be- und Entlüftung kann nun einmal nicht per Hand erfolgen :irre

    Gruß

    Bruno
     
  3. #3 Achim Kaiser, 15.08.2009
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    Sorry ... ich halte diese lobby-getriebene Zwangsmaßnahmeargumentation für absolut übertrieben !

    Bei allen Vorteilen die eine KWL bietet entscheidet immer noch der Bauherr und nicht eine DIN ob sowas eingebaut wird ist oder auch nicht.

    Ob man dann die Anlage - so eine dann eingebaut werden soll - nach der Din ausrichtet ist ein ganz anderes Thema.

    Aber blos weil ein Normenausschuß mal wieder ein Ei gelegt hat draus zu schließen, dass nun Eierpflicht herrscht geht auch vom Sachverständigen ne Runde zu weit !

    Auch den Helden sei ins Stammbuch geschrieben, dass es besser ist die Kirche im Dorf zu lassen ....

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  4. Julius

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    Normfestsetzungen sind das eine.

    Gesetzliche Forderungen etwas anderes.

    Aber gerade da ist (vor allem von Öko-Möchtegern-Gutmenschen) schon viel größerer Unfug zwingend beschlossen worden...
     
  5. #5 Bautina, 16.08.2009
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    Hallo Achim,

    ich sehe die Bedeutung weniger im Eigenheimbau. Dort ist es sicherlich sinnvoll den Bauherren mitzuteilen, daß es KWL gibt und sinnvoll ist. Was gebaut wird, kann ja der Bauherr entscheiden.

    Im Mietwohnungsbau ist jetzt aber die Motivation KWLs zu verbauen bestimmt gestiegen. Denn eine fehlende KWL kann jetzt schon ein Mangel sein?!

    Bautina
     
  6. #6 susannede, 16.08.2009
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    ...und noch schöner ist es jetzt mit der DIN 1946-4.

    Alles wunderbar und gut...

    ...haken tut's dann doch an ganz anderer Stelle, wenn sich die Anästhesisten zum Rauchen rausschleichen und die Türen vom reinen Bereich durch Einlegen eines Klotzes offen halten, statt sich erneut rein einzuschleusen...

    ach,ach,ach...DINs und Menschen...wie verträgt sich das....

    :mauer:mauer:mauer
     
  7. Julius

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    Für so sinnvoll ich eine solche Forderung in der Sache auch halte, so klar ist auch, daß man dem frei finanzierten Mietwohnungsbau (opder was davon übrig ist) mit solchen Maßnahmen locker den Rest geben kann...
     
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