Pauschalvertrag

Diskutiere Pauschalvertrag im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; hallo zusammen, hoffe Ihr könnt mir bei meinem kleinen problemchen helfen. kurz zu meiner Person, bin selbstständig im bereich innen und...

  1. #1 Selecao, 14.08.2009
    Selecao

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    hallo zusammen,
    hoffe Ihr könnt mir bei meinem kleinen problemchen helfen.

    kurz zu meiner Person, bin selbstständig im bereich innen und außenputz und arbeite für private bauherren und für eine gesellschaft die bauaufträge an ihre handwerker verteilt.

    hab jetzt ein fall wo für den bereich innen ein pauschal vertrag abgeschloßen wurde. ich selber rechne immer das aufmass schicke es zur gesellschaft (denke mal die prüfen es) und wenn der vertrag zustande kommt, entscheiden die immer ob Pauschal oder nicht. so hat es seit 10 jahren immer super funktioniert. diesemal habe ich keine baupläne bekommen, sondern nur schon ein errechnetes angebot einer anderen firma (geprüft von der gesellschaft) für das bauvorhaben ich sollte es dann nur noch mit meinen preisen übernehmen. habe den bauvertrag bekommen unterschrieben vom bauherr... summe XY pauschalpreisvertrag.

    nun verlangt der bauherr nach vollendung der arbeiten (ca. 1 jahr danach) von mir ein genaues aufmass... da eine wand doch nicht verputzt wurde aber dafür der kamin... (ist zwar nicht das gleich an quadratmetern aber pauschal ist pauschal, oder??) meiner meinung nach hat die kein recht es von mir zu verlangen oder bin ich da auf dem falschen weg??? :confused::confused:

    vielen dank schon mal...

    grüße
    Aleks
     
  2. #2 lawrence, 14.08.2009
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    Du hast statt eine Wand den Kamin verputzt?! Du wurdest pauschal vergütet und jetzt möchte der BH von dir das Aufmass um vergleichen zu können, ob er noch paar Euro abziehen kann, weil du ja evtl. weniger verputzt haben könntest. Verstehe ich das soweit richtig?!
     
  3. sepp

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  4. #4 Selecao, 14.08.2009
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    denke ich mal... da er ja die summe schon lange bezahlt hat...
    dann denke ich auch dass er jetzt gucken will ob es nicht eventuell weniger ist als vorher... und mir dann wahrscheinlich sagt... schau her 30m² weniger mal den preis... soviel bekomme ich zurück.
     
  5. sepp

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    soll er doch nachmessen!
     
  6. #6 Selecao, 14.08.2009
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    ich selber werde bestimmt nicht nachmessen... pauschal ist pauschal für mich. die frage ist halt ob er es verlangen kann und es dann auch noch zum abzug kommt, dass er noch geld von mir fordert...
     
  7. gast3

    gast3 Gast

    ich denke er hat die leistung bezahlt und somit anerkannt

    also - was solls

    soll er doch messen



    Gruß

    Helge
     
  8. #8 HolzhausWolli, 14.08.2009
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    Der Bauherr war doch seinerzeit noch nicht mal dein Auftraggeber, oder?

    Soweit ich es verstanden habe, hast Du dch mit "der Gesellschaft" pauschal abgerechnet und die wiederum mit Ihm.

    Ich sehe keinen Handlungsbedarf bei DIR. Deine Pauschalsumme hast Du doch? Oder noch 5% Gewährleistung draußen? Und selbst wenn.....
     
  9. #9 Selecao, 14.08.2009
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    nealso die summe hab ich schon seit einem jahr... gut ich werde dem bauherren einfach ein schreiben zurück schicken dass es sich um eine pauschalsumme handelt und somit in diesem falle die massen nicht mehr wichtig sind... ich hoffe dass es dann ok ist und keine weitern ansprüche kommen... vielen dank für eure antworten...

    schönes weekend...
     
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