Pfahlgründung und Werkvertrag - Gewährleistung ?

Diskutiere Pfahlgründung und Werkvertrag - Gewährleistung ? im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Hallo Bauspezialisten, nach einigen Tipps aus dem Forum haben wir uns nunmehr zum Kauf eines Grundstücks entschieden. Mit dem Grundstückkauf ist...

  1. #1 OliverW, 19.08.2009
    OliverW

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    Hallo Bauspezialisten,
    nach einigen Tipps aus dem Forum haben wir uns nunmehr zum Kauf eines Grundstücks entschieden. Mit dem Grundstückkauf ist auch die vertragliche Verpflichtung verbunden, dass der Grundstücksverkäufer die Pfahlgründung bauseits liefert. Hierzu werden zurzeit Angebote von spezialisierten Tiefbaufirmen eingeholt. Nach Auswahl schliesst die Bauherrengemeinschaft (2 Doppelhäuser) den Vertrag mit der Firma, wodurch auch die Gewährleistung für die Pfahlgründung direkt auf uns übergeht. Der Bauträger übernimmt nur die Gewährleistung für die vertraglichen Leistungen des Hausbaus (GU für zusätzlich Pfahlgründung geht leider nicht mehr), hat sich aber dazu verpflichtet mit seinen Statikern alle erforderlichen Daten für die Pfahlgründung bereitzustellen und das Gesamtvorhaben zu koordinieren. Folgende Frage: Im Falle von Schäden am Gebäude durch z.B. Setzungen ist bei dieser vertraglichen Situation die Gewährleistungsfrage ausreichend geregelt oder entstehen hier Risiken? Nach unserem Verständnis käme der Pfahlgründer für einen möglichen Gesamtschaden auf, wenn ein Gutachter zum Schluss kommt, dass es an den Pfählen liegt, sonst der Bauträger ? Vielen Dank für einen Hinweis hierzu.
     
  2. #2 MoRüBe, 19.08.2009
    MoRüBe

    MoRüBe Gast

    Öhöm...

    ....:mega_lol::mega_lol::mauer:mauer

    Chaos perfekt!

    Mehr muß man dazu nicht mehr sagen. Das ist so ziemlich das Dümmste was Du machen konntest.

    Im Streitfall kannst Du Heerscharen von Gutachtern bestellen...
     
  3. Julius

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    Ich versteh das sowieso nicht.
    Wenn der Grundstücksverkäufer nicht identisch ist mit dem BT, warum dann überhaupt ein BT??? Ist doch nur nachteilig, und zwar in vielerlei Hinsicht!
     
  4. #4 Ralf Dühlmeyer, 19.08.2009
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    Für mögliche Schäden kommt der auf, der vom Gericht als Schuldiger verknackt wird - im Zweifel also gar keiner :D

    Kann nämlich sein, dass man dem Bauherren was in die Schuhe schiebt, wenn es nicht eindeutig ist, WER das Mist gemacht hat.

    Sorry - aber so eine bescheuerte Konstellation hab ich noch NIE gelesen.
    Wenn das Ding nicht läuft, werdet Ihr zwischen den Mühlsteinen zerrieben.
    :mauer :mauer
     
  5. Dingo

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    ?: U N T E R N E H M E N S B E R A T E R :wow
     
  6. #6 OliverW, 19.08.2009
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    Ok, vielen Dank ! Ich denke die generelle Meinung ist nachhaltig angekommen :bef1003: Dann werden wir mal versuchen hier eine Lösung mit dem Bauunternehmen und dem Tiefenbauunternehmen zu finden, damit wir die Gewährleistung in den Griff bekommen, bevor die Häuser im Boden versinken. Wir sprechen dann nochmals mit dem Bauunternehmen, ob sie die Pfahlgründung in das Werk mitaufnehmen. Die Verträge werden erst noch geschlossen. Es wird sicherlich auch hierfür eine wenn nicht optimale, dann zumindest bestmögliche Lösung geben.
     
  7. Julius

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    Nochmal: Warum kauft Ihr das Grundstück nicht direkt???
    Und vergebt dann alles selbst (egal, ob einzeln oder an GU/GÜ).
    Dann kann man mit dem Verkäufer vereinbaren, daß der die Gründungs-Mehrkosten übernimmt. Oder man ermittelt diese vorab und verringert den Kaufpreis dementsprechend. Aber Leistung in Naturalien ist grober Unfug.

    Übrigens hast Du dazu beigetragen, meine Meinung über Unternehmensberater zu festigen...
     
  8. #8 OliverW, 19.08.2009
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    Julius: Wir haben den Grundstücksanteil direkt gekauft. Darüberhinaus gibt es mit dem Grundstücksverkäufer eine Planungsvertrag über eine bestimmte Summe, der zur bauseitigen Lieferung einer Pfahlgründung verpflichtet (wir sind Vertragspartner nach Auswahl). Parallel dazu ist ein Bauunternehmen ausgewählt worden. Zu lösen ist jetzt in der Tat nur das Gewährleistungs-/Verantwortlichkeitsproblem. Meinung des Bauunternehmens: Sie beschreiben es als nicht unübliche Praxis, das die Bauherren 2 unabhängige Verträge mit Tiefenbauunternehmen und Bauunternehmen abschliessen. Die Statiker planen ausreichende Puffer für die Pfahlgründung ein, der Rest ist Bauherrenrisiko.
     
  9. #9 Ralf Dühlmeyer, 19.08.2009
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    Erstmal lesen
    http://www.bauexpertenforum.de/showthread.php?t=7445

    Ja - aber nach einer vernünftigen und integrierenden Planung.

    :mauer :mauer :mauer :mauer
     
  10. Julius

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    @ Oliver

    Aha.
    Dann stimmt aber schonmal Deine grundlegende Beschreibung nicht!
    Denn wenn Euch das Grundstück gehört/gehören wird, KANN es KEIN BT (Bauträger) sein!!!

    Vielleicht erstmal über die Begriffe informieren, bevor man sie derart falsch verwendet.
    Damit ist nämlich die Rechtslage eine andere.

    Nix für ungut, aber wenn man es nicht genau weiß, sollte man es dazuschreiben, statt so bestimmt aufzutreten!
     
  11. lawyer

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    Dieses Risiko bekommen Sie allenfalls mit einem (ausreichend versicherten :p) Planer weg, der (siehe Beitrag 9) die Leistungen integriert und die vertragsgerechte Herstellung der Pfähle überwacht.
     
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