Abschlagszahlung nach VOB

Diskutiere Abschlagszahlung nach VOB im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; hallo zusammen, mein auftragnehmer hat mir nach einbringen des estrichs eine rechnung ausgestellt und diese als abschlagszahlung "getarnt",...

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  1. #1 pappilon, 20.08.2009
    pappilon

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    hallo zusammen,

    mein auftragnehmer hat mir nach einbringen des estrichs eine rechnung ausgestellt und diese als abschlagszahlung "getarnt", damit er dadurch die begleichung der rechnung früher erwirken kann.
    die leistung ist zu 100% erbracht ... es hat aber noch keine abnahme stattgefunden.

    ich wäre gerne bereit kurzfristig eine endabnahme durchzuführen, da er ja seine leistungen erbracht hat - aber zahlungsziel ist in diesem fall 4 wochen.

    er schlägt nun 90% als abschlag vor, die endabnahme sofort und nach endabnahme innerhalb von 4 wochen den rest zu begleichen.
    ist gem. vob ein abschlag in höhe von 90% überhaupt zulässig ?

    wir starten in kürze das aufheizprogramm und das wird bei unserem estrichbeschleuniger innerhalb von 14-16 tagen beendet sein ... ich befürchte, dass dies seine angst ist ... dass beim aufheizen risse entstehen und er vorher sein geld haben möchte ...

    also ... endabnahme gerne sofort, aber zahlungsziel 4 wochen ...
    oder abschlag ... aber sicher keine 90% ...
    bzw. ... andere frage : wenn er doch bereits seine leistung komplett erbracht hat, dann ist doch eine abschlagszahlung gar nicht mehr zulässig oder ?

    viele grüße
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 20.08.2009
    Ralf Dühlmeyer

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    Die erbrachte Leistung ist vollümfänglich im Rahmen des in Rechnung gestellten zu vergüten.
    Aufgerechnet werden kann mit Gegenforderungen (gibts wohl nicht) und Mangelbehebungkosten.
    Wenn keine Mängel/Schäden da sind, gibt es keine Behebungskosten, die aufgerechnet werden können.
    Theoretisch ist also ein Abschlag in Höhe von 100 % zu zahlen.

    Warum soll der Unternehmer wg. Ihres Bauchgefühls auf einen Teil seines Lohns verzichten, obwohl nicht erkennbar ist, dass er irgendeinen Fehler gemacht hat.

    Wenn Sie so wenig Vertrauen zu dessen Leistung haben, warum haben Sie ihn dann beauftragt??

    Und was ist schlimm daran, dass der BU mit einer Abschlagsrechnung die Zahlfrist verkürzen will. Der hat das Material, die Maschinen und den Lohn seiner Mitarbeiter ja (wahrscheinlich) schon längst bezahlt und belastet damit seine Kreitlinie.
    Darf Ihr Chef Ihnen Ihr Gehalt auch immer erst auszahlen, wenn sein AG die Arbeit abgenommen und bezahlt hat?
    Nein? Oh wunder - warum nicht?
     
  3. lawyer

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    Abschlagszahlungen dürfen solange verlangt werden, bis Sie die Leistung abnehmen.

    Zahlungsmodalitäten dürfen Sie regeln wie Sie wollen, wenn der Vertragspartner einverstanden sind. Insoweit gibt es kein Verbot, da einverständliche Abänderung des Vertrages.
     
  4. #4 Gast943916, 20.08.2009
    Gast943916

    Gast943916 Gast

    schon dieser Gedankengang ist eine Frechheit dem Handwerker gegenüber, den wie Ralf richtig bemerkt hat:
    aber sicher doch, da er alle vereinbarten Leistungen erbracht hat, besteht ein Anspruch sogar auf 100% !!!

    selbstverständlich, da ja noch keine Abnahme stattgefunden hat.

    Ich frage mich immer wieder, warum wir als Handwerker die Bauten vorfinanzieren sollten?
     
  5. #5 pappilon, 20.08.2009
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    wie die bezeichnung schon sagt : ein abschlag ist ein abschlag einer gesamtsumme und kann demnach nicht mit 100% beziffert werden.
    100% = alles ... ich bin mit meiner leistung fertig = endabrechnung.

    was die frechheit an dem gedankengang anbelangt : die frechheit kam nicht von mir, sondern von ihm selbst, denn er gestand offen, dass er die rechnung als abschlag umbenannt habe, damit er die gesamtsumme schneller erwirken kann. abschläge mit skontierungsfristen werden gem. bauvertrag bei mir innerhalb 7 tagen geleistet.

    wenn 100% erbracht sind, kann es sich nur um eine endabrechnung handeln.
    die endabrechnung setzt eine endabnahme voraus, das zahlungsziel bei der endabrechnung liegt bei 4 wochen ...
    also wer ist hier frech ... das kann´s doch nicht sein.
    es gibt einen bauvertrag bei mir und dieser wurde unterschrieben.

    niemand soll die bauten vorfinanzieren, im übrigen arbeite ich als angestellter auch 4 wochen im "vorlauf" bevor ich mein gehalt sehe !!!
    mein bruder hat als freiberufler bei vielen auftraggebern sogar zahlungsziele von 3 monaten ...

    ich verstehe diese feinen spitzen und vielen zickereien in diesem forum hier nicht ...
    wenn´s euch nicht passt, dann arbeitet doch demnächst nur noch mit bauträgern zusammen und gmbhs ... aber schaut euch vorher alle fleißig rtl und vox und wie sie nicht alle heißen an, denn dann wisst ihr, was der alte bauträger-trick ist ... und ihr rennt eurer kohle in 30 jahren noch nach ...

    bei mir gibt´s im gegensatz dazu ehrliches geld mit gerechten verträgen - entweder nach 7 tagen oder nach 4 wochen ...
    nur ... wenn mich ein AN verscheißern will und aus einer endabrechnung eine abschlagszahlung machen möchte, brennen bei mir auch die sicherungen ab ...
     
  6. #6 Olaf (†), 20.08.2009
    Olaf (†)

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    Was....

    zickst Du hier eigentlich rum?

    Offensichtlich hastes sogar im Bauvertrag stehen, dass der Unternehmer Abschläge stellen kann.
    Und? Weil er schon fertig ist, darf er Deiner Meinung nach keine Abschlagsrechnung stellen oder was?

    Was ist verwerflich daran, dass er seine Liquidität erhöhen will? Wer hier wem übervorteilen will ist nach den Ausführungen wohl keine Frage mehr.

    Übrigens dürfte in Deinem Vertrag auch stehen, dass Abschläge nicht in voller Höhe sondern abzüglich eines Vertragserfüllungseinbehalts (i.d.R. 10%) geleistet werden.
     
  7. Lukas

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    Polemisches Gewäsch.

    Es ist alles gesagt, drum Schloß davor.

    Gruß Lukas
     
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