Kostenübernahme bei Wasseranschluss

Diskutiere Kostenübernahme bei Wasseranschluss im Sanitär Forum im Bereich Haustechnik; Hallo Zusammen, bei meinen Bau im Münchner Osten ist es nun an der Zeit, den Wasseranschluss machen zu lassen. Hierzu habe ich das...

  1. pong

    pong

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    Hallo Zusammen,

    bei meinen Bau im Münchner Osten ist es nun an der Zeit, den Wasseranschluss machen zu lassen. Hierzu habe ich das entsprechende Schreiben mit alle Angaben an die VE München Ost (zuständiger Versorger) geschickt.
    Nun habe ich die Antwort bekommen. Darin wird im Anschreiben gesagt das [zitat]
    .. nach Prüfung der Unterlagen kommen wir zu den Ergebnis, dass der bestehende Grundstücksanschluss stillzulegen ist. Aus diesen Grund ist für den Neuanschluss eine gesonderte Vereinbarung notwendig..[zitat ende]
    In dieser Vereinbarung steht dann
    [zitat]
    Das gKu ist bereit eine neue Grudstücksabschlussleitung zu verlegen, wenn die Bauherren außer den gemäß §8 Beitrags- u. Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS) dem gKu zu erstattenden Kosten, auch die Hälfte (50%) des gesamten im öffentlichen Straßenbereich anfallenden Aufwandes übernehmen
    [zitat ende]

    Dann heißt es noch, dass erst eine Vorschuss gezahlt werden muss, bevor die Bauarbeiten überhaupt anfangen. Die endgültigen Kosten werden nach der Fertigstellung des Grundstückanschlusses in Rechnung gestellt.

    Bei meiner Nachfrage wie hoch den die Kosten etwa seien, wurde mir ca 1200€ (also 600 für mich) genannt. Das wäre ja in Ordnung, aber diese Pauschale 50% Übernahmeverpflichtung macht mir Kopfschmerzen. Was ist wenn die Kosten auf einmal (sicherlich übertrieben) 12000€ sind?

    Ist diese Art von Kostenverteilung normal?
    Neben den genannten Kosten, kommen ja noch Anschlußgebühren pro qm Wohnfläche und Grundstück dazu. Wird hier doppel abgerechnet?
    Hat hier jemand schon gute oder auch schlechte Erfahrungen in diesen Bereich gemacht?

    Schon einmal vorab ein Danke an die Gemeinde hier.

    Gruß, Vogler
     
  2. pong

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    Kostenübernahme 2. Teil

    Hallo zusammen,

    jetzt habe ich auch die Gebührensatzung durchgeackert und siehe da im §8 steht: [zitat]
    §8 Erstattung der Kosten für Grundstückstücksanschlüsse
    (1) Der Aufwand für die Herstellung, Anschaffung [...] ist mit Ausnahme des Aufwandes, der auf die Teil der Grundstücksanschlüsse (Hausanschlüsse) entfällt, die sich im öffentlichen Straßengrund befinden, in der jeweils tatsächlichen Höhe zu erstatten.
    (2) Der Erstattungsanspruch entsteht mit Abschluß der jeweiligen Maßnahme [...] Der Erstattungsanspruch wir einen Monat nach Bekanntgabe des Erstattungsbescheides fällig.
    [zitat ende]

    Das heißt für mich, die gKu hat zwar eine schöne Satzung, aber wenn ich (und ich muss ja) einen Anschluss haben will, wird die Satzung in zwei Punkten zu Gunsten der gKu ausgehebelt.
    a) ich muss doch 50% der Kosten im öffentlich Bereich übernehmen und
    b) ich muss einen Vorauszahlung leisten, obwohl nach Satz (2) kein Anspruch besteht.

    Ach ja vielleicht noch eine Bemerkung die gKu VE München-Ost in keine Privatfirma mit Gewinnabsicht, sondern (laut Satzung) eine Anstalt des öffentlichen Rechts. AHA

    Hat jemand der hier lesende, schon ähnliche Erfahrungen gemacht?


    Gruß, Vogler
     
  3. Julius

    Julius

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    Das hört sich alles sehr seltsam an...
    Ich würde mich auf sowas nicht einlassen!

    Wie ist denn die momentane Situation?
    Warum Stillegung?
    Und wurde im Rahmen des bestehenden Anschlusses nicht schon für das (damals evtl. unbebaute) Grundstück bezahlt?
     
  4. pong

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    Hallo Julius,

    auf dem Grundstück stand ein Haus aus den 50-ern das abgerissen wurde.
    Das Grundstück wurde nun geteilt und es wird ein Doppelhaus drauf gebaut.

    Der alte Anschluss wurde nach "Durchsicht der Unterlagen" von und durch die gKu stillgelegt. Ob das nun heisst, dass sie diesen Anschluss als zu alt betrachten oder ob wirklich mal jemand am Grundstück war und sich das angeschaut hat und es ein realen Grund für die Stilllegung gibt, kann ich nicht sagen. Uns wurde dies bezüglich nichts mit geteilt. Da werde ich wohl auch noch einmal nach fragen.

    Gruß, Vogler
     
  5. BJ67

    BJ67

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    Wann wurde still gelegt, nach dem Kauf ?

    Ich würde mal argumentieren, der Versorger hat 50 Jahr Grundgebühren berechnet, dafür muss er auch die Anschlussleitung im öffentlichen Bereich instand halten.

    Da würde ich mich wohl nur noch mit dem Geschäftsführer des Versorgers ggf. mit dessen Aufsichtsbehörde unterhalten.
     
  6. Julius

    Julius

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    Befindet sich der Altanschluß den auf Eurer Hälfte oder der anderen?
     
  7. pong

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    Hallo BJ67,
    das Argument mit den Jahrelange Grundgebühren einsammeln ist auch nicht schlecht. Werde ich wohl formuliert auch anbringen.
    Ich werde sowieso nächste Woche die Herren nochmals um schriftliche Stellungnahmen bitten.

    Hallo Julius,
    das nette ist, das der Wasseranschluss auf unserer Seite nicht nur war sondern sogar noch ist. Dort holen sich zur Zeit die Bauarbeiter ist Wasser. Mal schauen was die Herren dazu zu sagen haben.
    Ich halte das Forum hier auf den laufenden.

    Das bis dato noch niemand einen ähnlichen Fall gemeldet hat, scheint die Vorgehensweise der VE zumindest nicht allgemeiner Usus zu sein.
    Mal sehen wie die reagieren, wenn ich Sie daran erinnere dass nicht nur ich verpflichtet bin mich am Wasser anzuschließen, sondern auch umgekehrt Sie verpflichtet sind mich anzuschließen.

    Bis demnächst, Vogler
     
  8. BJ67

    BJ67

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    Du bist doch angeschlossen, jede Leitungserneuerung bis zur Wasseruhr ist mit der Grundgebühr abgegolten, wie schon erwähnt, erst durch den Voreigentümer jetzt durch Dich.
     
Thema: Kostenübernahme bei Wasseranschluss
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