Einigung mit einem Nachbar

Diskutiere Einigung mit einem Nachbar im Bauüberwachung, Bauleitung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hy, nachdem wir mit unserer Bauplanung schon fast durch sind, spukt uns immer noch ein Nachbar in die Suppe. Der Herr "X" ist in zwei Punkten...

  1. mweis

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    Hy,

    nachdem wir mit unserer Bauplanung schon fast durch sind, spukt uns immer noch ein Nachbar in die Suppe. Der Herr "X" ist in zwei Punkten an unserem Bau beteiligt. Hier erst einmal ein Lageplan:

    [​IMG]

    Ihm gehört die Flurnummer 139, was eine ehemalige Bäckerei ist. Die Flurnummer 131 gehört zur Hälfte ihm und und zur Hälfte seiner dementen Mutter. Dazu gesagt sei, dass Mr. X nicht dort wohnt. Ergo verfügt er auch komplett darüber. Nun hat er Klage gegen die Baugenehmigung vom Landratsamt eingereicht. Satte 28 Seiten hat er seinen Anwalt tippen lassen, wobei sich die ersten 20 Seiten erst einmal damit befassen, was der Bebauungsplan aussagt. Der Rest sind in unseren Augen Dinge, die wohl auch nicht dazu führen würden, dass wir nicht bauen dürften. Aber wir möchten ja nett sein uns versuchen uns außergerichtlich zu einigen. Nach einem ersten Treffen hat sich herausgestellt, dass sich laut seiner Aussage alles um ein Fenster dreht:

    [​IMG]

    Bzw. um die beiden Fenster und seinem etwaigem Vorhaben diese irgendwann einmal zusammen vergrößern zu dürfen. So soll es dann evtl. mal aussehen:

    [​IMG]

    Darauhin hat er gesagt lässt er ein Schreiben aufsetzen wo das dann regelt. Gut hab ich ihn machen lassen. Dies hat er mir nun vorgelegt nur leider liest es sich für mich ein wenig zweifelhaft. Zwar wird ein Bauvorhaben bezüglich des Fensters als Grund der Einigung genannt, jedoch stehen auch noch ein paar andere Sätze dabei. Daher würde ich euch gerne um eure Meinung fragen. Hier mal der Text:

    Viel Text, aber irgendwie schmecken mir vor allem die letzten Absätze net, aber ich hab auch nicht wirklich das rechtliche Know-How um das alles korrekt deuten zu können. Was haltet ihr davon?
     
  2. #2 Shai Hulud, 22.08.2009
    Shai Hulud

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    Wie bewertet euer Anwalt die Erfolgsaussichten der Klage?
     
  3. Eric

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    Nichts! Erpressen lassen würde ich mich nicht lassen und die Fenster, die er im Wege der Erpressung auch noch vergrößern lassen will, würde ich ihn komplett zumauern lassen.
     
  4. MikeR

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    Lass es ihn doch probieren, Euren Bau aufzuhalten. Wenn Ihr nicht gegen den Bebauungsplan verstoßt, nur die Zustimmung der Nachbarn einholen müsst, ist es völlig wurscht, was der Bube zu meckern hat. Nur bei Verstößen gegen den Bebauungsplan kann er tatsächlich etwas erwirken.

    Sein Anwalt kassiert umso mehr geld, je größer der angesetzte Streitwert. Ob er seinen Mandanten gut beraten hat ( Aussichten auf Erfolg seiner Klage ), bleibt abzuwarten. Wenn er schon mit dem Anwalt kommt, würde ich mal ein Packerl Kaffee mit zum Bauamt nehmen und den zuständigen Amtsleiter nach dem weiteren Fortgang fragen. ;) :D
    Wenn er bedenken äußert, dass Ihr bald ne Genehmigung bekommt, ab zum Fachanwalt :28:
    Aber dann wie Eric es schon schreibt: Fenster zumauern lassen :mega_lol:

    [​IMG]

    :mega_lol: :mega_lol: :mega_lol:
     
  5. #5 HolzhausWolli, 22.08.2009
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    So ganz kann ich es noch nicht nachvollziehen.

    Auf welcher Parzelle wollt ihr denn ein Haus oder Anbau errichten ?

    Welche Rolle spielt überhaupt Parzelle 131

    Das Foto ist etwa von dort auifgenommen, wo das "K" von Konditorgasse steht?

    Warum ist Mr. X "an an eurem Bau mit zwei Punkten beteiligt" ?
     
  6. #6 Shai Hulud, 22.08.2009
    Shai Hulud

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    Dies hier erscheint mir als juristischem Laien sehr merkwürdig. Sind denn Brandschutzbestimmungen schon dadurch aufgehoben, daß der Nachbar auf deren Einhaltung verzichtet? :confused:
     
  7. #7 HolzhausWolli, 22.08.2009
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    Eben.... soweit ich informiert bin können Verstöße gesetzlicher Natur nicht vereinbart werden, auch nicht vertraglich. Jedenfalls ist das anfechtbar und dann ist der Rest vom Vertrag richterabhängig auch nichtig.

    Bin aber kein Jurist..... und da solltest Du hin
     
  8. mweis

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    Parzelle 131 gehört ihm halt auch. Spielt aber mit der Einigung eine eher untergeordnete Rolle.

    Bezüglich Anwalt. Ich habe es noch nicht prüfen lassen, da er bei Einreichung der Klage (28 Seiten, die sein Anwalt getippt hat (Die ersten 20 Seiten befassen sich nur mit der Erläuterung des Bebauungsplanes)) bereits gesagt wurde, dass er sich mit uns einigen will.

    Eine Baugenehmigung habe ich ja bereits. Das mit den Fenster zumauern hab ich mir auch schon überlegt...

    Aber klingt für euch auch ein wenig nach Erpressung oder?
     
  9. Eric

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    Gemeint ist das BVH des Nachbarn, die beiden Fenster zusammenzulegen und zu vergrößern. Insofern weist der Nachbar auch darauf hin, daß durch die Realisierung seines BVH nachbarschützende Normen des öffentlichen Rechts ( u.a. Brandschutz ) nicht eingehalten werden.

    Was das Schlitzohr von Nachbar nicht ausdrücklich sagt und weswegen mweis auch Probleme hat, zu versehen, was mit der Nachbarzustimmung bezweckt ist, ist, daß sich die Bebaubarkeit des eigenen Grundstücks von mweis ( zivil- und öffentlichrechtlich kraft der Nachbarzustimmung ) verschlechtert. Mweis darf dann nämlich im Bereich der Fenster an die Brandwand nicht anbauen und muß einen noch größeren Abstand zu dem zusammengelegten und verbreiterten Fenster halten >> zu Fenstern, die schon im jetzigen Zustand überhaupt nicht da sein dürfen.

    Sicherheitshalber beim Bauamt nachfragen, ob die beiden Fenster denn überhaupt jemals genehmigt worden sind. Ich denke nein. Das will der Nachbar jetzt über die Klage gegen die Baugenehmigung legalisieren und sich zugleich auch noch die Erweiterung der Fensteröffnung genehmigen lassen.

    Die Nachbarzustimmung hat offenbar der Anwalt von Herr " X " formuliert.
     
  10. #10 Baldbauherr, 22.08.2009
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    Hallo.

    Ich glaube auch eher, dass der "Nachbar" damals darauf hoffte, dass da nie jemand nebenan baut. Er wusste schon damals, dass er die Fenster in dem Fall entfernen muss. Jetzt versucht er es auf die "linke" Tour.
    Er hat nicht vor, da irgendwann mal ein "größeres Fenster" einzbauen, er möchte nur seine jetztigen nicht entfernen müssen.

    Soll er doch klagen... Bisher hat doch nur er gegen geltendes Recht verstoßen.
    (Alles nur meine eigene Laienmeinung)
    Leider geht dadurch evtl. Zeit ins Land, wenn da nicht das BOA direkt auf Nachfrage einlenkt und Klarheit schafft. Weicht Eure Planung eigentlich vom Bebauungsplan ab?
     
  11. #11 Shai Hulud, 22.08.2009
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    Die Gegenseite arbeitet mit Rechtsanwalt und liefert eine fertig formulierte Vereinbarung, dessen Unterzeichnung dir erhebliche Nachteile und Risiken für dein Bauvorhaben einbringen soll und wird (z.B. Zeitverzug und Gerichtsverfahren). Du verzichtest dabei freiwillig auf einen eigenen Anwalt und nennst das "Einigung"?

    Warum??? Möchtest Du etwa das bißchen Geld für den eigenen Anwalt sparen?

    :mauer :mauer :mauer
     
  12. PeMu

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    Nachdenken kostet extra.
    Der Typ klagt gegen die Baugenehmigung. Der hat ein Problem und will die Lösung auf eure Kosten austragen.

    Wenns hart kommt wird euer Besitz im Wert stark gemindert. Wenns ganz hart kommt beschneidet ihr eure bereits erteilte Baugenehmigung.

    Also was ist daran euer Thema: nix.

    Hat die Klage irgendeine aufschieben Wirkung für eure Baugenehmigung?
    -> beim Landratsamt nachfragen, Anwalt beurteilen lassen
     
  13. mweis

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    Will ich nicht wirklich, ich hab die Einigung erst am Donnerstag hingelegt bekommen, mir es bis gestern durch den kopf gehen lassen und wir ( ich und meine frau) haben dann gesagt, dass wir lieber nochmal dritte drüber schauen lassen wollen.

    Nein bisher ist die Klage zwar beim verwaltungsgericht eingegangen, der Anwalt muss wohl aber direkt dazugeschrieben haben, dass es erst einen Einigungsversuch geben soll. Bis dahin hat es keine aufschiebende Wirkung. Wir haben ja auch noch keine Baubeginnsanzeige geschickt, da wir erst den Antrag für die LABO fertig machen können, wenn keine Klage mehr vorliegt, alles irgendwie ein teufelskreis...ich werd versuchen am Montag einen Anwalt zu finden, der sich auf Baurecht spezielisiert hat und den dann beurteilen lassen.

    @ Baldbauherr

    Nein der Bauplan ist sogar sauberer als sauber. Da die Ecke in einer Altstadt liegt wurde der Plan in Zusammenarbeit von unserem Architekten und der hiesigen Gemeinde erstellt, also wurden auch Wünsche der Stadt berücksichtigt. Zudem hätte der Plan nicht mal ans Landratsamt gemusst, da die Stadt aber irgendwie nochmal auf Nummer sicher gehen wollte, hat se es noch einmal das LRA prüfen lassen. Die haben dann noch einmal was an der Gebäudehöhe auszusetzen gehabt und am nicht vorhandenen 2ten Stellplatz (welcher aber nun ausgelöst wurde).
     
  14. #14 Baldbauherr, 22.08.2009
    Baldbauherr

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    Das denke ich auch:
    Er wohnt nicht da -> Also vermutlich vermietet.
    Keine Fenster -> Kein Wohnraum -> Keine Miete, dafür Rückbaukosten! ->da keine Bäckerei mehr, Teile des Gebäudes wertlos.

    Da lohnt sich doch der Versuch mit Anwaltsschreiben....
    So zumindest mein Eindruck :)
     
  15. #15 Shai Hulud, 22.08.2009
    Shai Hulud

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    Ok, da kann ich mich ja wieder etwas entspannen. :biggthumpup:
     
  16. Eric

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    Aber daran denken, daß hier öffentliches Baurecht und nicht privates Baurecht in Frage steht. Also wird benötigt ein Fachanwalt für Verwaltungsrecht mit der Spezialisierung auf öffentliches Baurecht und kein Fachanwalt für ( privates ) Baurecht.
     
  17. mweis

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    Danke für den Tipp, hab grad noch mal bei der Kanzlei nachgeschaut wo ich hinwollte, die haben auch dafür einen Spezialisten, nur mal hoffen, dass der net grad in der Karibik oder sonst wo liegt...
     
  18. Julius

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    Also das ist schon oberdreist von dem Burschen!

    Da bin ich doch auch dafür, prüfen zu lassen, ob Du diese Fenster nicht zumauern lassen kannst...
    Ich halte es übrigens nicht für sicher, daß die da nicht sein dürfen, wenngleich mir jener hintere Teil seines Gebäudes nach nem relativ jungen Anbau aussieht. Da wurde womöglich mal ein Hinterhof (mehr oder weniger legal) bebaut.

    Also ab zum Fachanwalt. Und keinesfalls sowas unterschreiben.

    Die Flurnummer 131 dürfte völlig unerheblich sein, da gar kein direkter Nachbar.
     
  19. #19 HolzhausWolli, 23.08.2009
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    @mweis:

    Du hast eine Baugenehmigung erhalten. Dein Nachbar erhebt Klage dagegen. Ok soweit.

    Aber worauf stützt sich denn nun konkret die Klage? Auf seinen eventuellen Anspruch auf Lichtrecht, welches durch eueren Neubau eingeschränkt würde?

    Wie weit entfernt steht denn euere Hauswand von weg? Düft ihr dort ein Fenster einbauen?

    Muß denn eine Prüfung des bauantrges nicht auch solche nachbarschaftlichen Einschränkungen berücksichtigen ?

    Ich werde auch den Gedanken nicht los, daß es die fraglichen Fenster -die auch noch vergrößert werden sollen, offiziell gar nicht gibt. Gerade WEIL sie brandschutztechnisch mikt einem etwaigen Nachbargebäude kollidieren würden. Für dieses Nachbargebäude hast Du gerade die Baugenehmigung vorliegen.

    Er will nun rückwirkend eine Legalisierung erwirken, damit Du den Rückbau nicht einfordern kannst.

    Dazu befeuert er dich mit einem juristisch formulierten Schreiben.

    Das er erst klage einreicht aber trotzdem offiziell eine Einigung mit dir suggeriert ist dreist. Der pokert sehr hoch und hofft dich damit betäuben zu können.

    Ich an deiner Stelle würde ihn mit Hilfe eines Anwalts (Fachrichtung wie von Eric geraten) ins Messer laufen lassen.
     
  20. Julius

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    Daß es sie gibt, ist aber auf dem Foto klar zu erkennen!

    In den übrigen Punkten stimme ich Dir hingegen zu.
     
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