Erweiterung der Wohnfläche um mehr als 50m²

Diskutiere Erweiterung der Wohnfläche um mehr als 50m² im EnEV 2002 / 2004 / 2007 / 2009 Forum im Bereich Bauphysik; Guten Tag an alle Bauexperten, Grundlage: Ich bin gerade dabei den Wärmschutznachweis für die Erweiterung eines Mehrfamilienhauses zu...

  1. #1 MrSteveSmith, 24.08.2009
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    Guten Tag an alle Bauexperten,

    Grundlage: Ich bin gerade dabei den Wärmschutznachweis für die Erweiterung eines Mehrfamilienhauses zu erstellen. Das Mehrfamilienhaus wird saniert und das Dachgeschoss zu Wohnraum umfunktioniert. Da die Vergrößerung der Nutzfläche mehr als 50m² beträgt bin ich gezwungen das Dach als Neubau zu betrachten.

    Feststellung: Die Nachweisführung erfolgt noch nach EnEV2007, da die Bestandsanlage weiter verwendet wird muss ich die 76% Regel einhalten. Also 24% besser sein als die EnEV. Des weiteren muss noch einmal 15% besser sein wegen des EEWärmeG´s. (Der Bauherr möchte natürich nicht nur wegen des Umbaus eine Solaranlage einbauen)

    Problem: Habe 24cm Dämmung im Dach sowie 16cm Dämmung auf den Wänden. Die Fenster habe ich als 3 fach Verglasung gewählt mit einem Uw von 0,9. Dennoch ist der Nachweis trotzdem nicht zu erfüllen. Bin immer noch 20% drüber.

    Kann mir jemand einen Tip geben was ich machen könnte um den Nachweis noch hinzurechnen? Hatte jemand das gleiche Problem gehabt? Wie soll man den das einem Bauherrn erklären. Diese HARTEN Bedingungen lassen es doch wirklich langsam so aussehen als hätten die Planer keine Ahnung.

    Naja würde mich über eine Antwort freuen...

    Grüße
    Stefan Schmidt
     
  2. Julius

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    In der Sache kann ich leider nicht weiterhelfen.
    Aber man sollte den Bauherrn deutlich auf die Umstände und den Bundestagswahltermin hinweisen!

    P.S.
    Sollte es nicht auch da ne Regelung gebe, daß die Einhaltung nicht verpflichtend ist, wenn Unwirtschaftlichkeit der rechnerisch nötigen Maßnahmen nachgewiesen werden kann?
     
  3. #3 CPeters, 31.08.2009
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    Auslegung

    Ich denke mal das ist wirklich eine Auslegungsfrage.

    Eine andere Auslegung im Gegensatz zu deiner Berechnung ist, wenn Du durch die anzuwendende 76% Regel schon einen erhöhten Wert von 24% erreichst - dann kann man ja sagen, dass die 15% Forderungen vom EEW damit schon erschlagen sind.

    15% < 24%

    Die Voraussetzung dafür ist natürlich, dass beide Forderungen von einem identischen 100%-Wert ausgehen.

    Gruß CP
     
  4. kutze

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    Zufällig bin ich beim Stöbern auf den Beitrag gestoßen. Wir haben ein ähnliches Problem. Durch Anbau/Erweiterung unseres Bestandsgebäudes, schaffen wir eine abgeschlossene Wohneinheit im OG für die wir aber einen Einzelnachweis führen müssen. Und siehe da, trotz 18er Außendämmung, 3-fach verglaster Fenster, 20er Dachdämmung (035), und Gasbrennwert mit Solarunterstützung erreichen wir angeblich den vorher errechneten KFW 55 Standard nicht. Wir lassen morgen den Wärmeschutznachweis nochmals prüfen und hoffen auf eine Erklärung.
     
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