GÜ Festpreis nachkalkulieren

Diskutiere GÜ Festpreis nachkalkulieren im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, kann ein GÜ bei einem Haus zum Festpreis nachkalkulieren und uns dann mehr in Rechnung stellen. Von ihm kamen jetzt die Kommentare,...

  1. thburg

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    Hallo,

    kann ein GÜ bei einem Haus zum Festpreis nachkalkulieren und uns dann mehr in Rechnung stellen.
    Von ihm kamen jetzt die Kommentare, wenn er über 25% zu dem Haus dabei tun musste er das auf uns abwälzen kann. Dies will er jetzt wohl kalkulieren.

    Viele Grüße,
    Thomas
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 24.08.2009
    Ralf Dühlmeyer

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  3. #3 Olaf (†), 24.08.2009
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    Was....

    Ralf damit sagen wollte: Wie kann man denn bei nem Häusle so danebenliegen. Was sachter denn warum?
     
  4. #4 Ralf Dühlmeyer, 24.08.2009
    Ralf Dühlmeyer

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    Nicht ganz, Olaf

    Sondern eher - Auf Ideen kommen die Leute - gröööööööööööööööhl.
     
  5. #5 Olaf (†), 24.08.2009
    Olaf (†)

    Olaf (†)

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    Mich...

    interessiert halt die Grundlage der Idee:p
    Nich das unser Frager den Schuhkarton nach Vertragsschluss wie wild aufgepeppt hat
     
  6. R.B.

    R.B.

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    Vielleicht handelt es sich um das Modell "Zauberhaus" zum Festpreis.
    Ist der Zauber erst einmal verflogen.....

    Also, 25% ist schon ´ne Hausnummer. Ich bin gespannt was der Fragesteller noch an Infos liefert.

    Gruß
    Ralf
     
  7. #7 Gast943916, 24.08.2009
    Gast943916

    Gast943916 Gast

    wenn das so ist, werde ich in Zukunft nur noch Festpreise anbieten, Auftrag holen und durch Nachkalkulation zur Kasse bitten.....
     
  8. #8 Thomas B, 24.08.2009
    Thomas B

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    Natürlich kann er das!!!!!

    Selbstverständlich kann er das!!!!!

    Aber hallo kann er das!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!


    Der kann doch nachkalkulieren bis der Kulli glüht. Wer will ihm das verwehren. Sein gutes Recht....natürlich!.

    Es Euch in Rechnung zu stellen geht auch.

    Nur zahlen würde ich es nicht (sofern es keine berechtigten Mehraufwendungen gebeben hat, wie z.B. Bau vergrößert usw).

    Hat er sich verkalkuliert (was ja vorkommen soll), ist es sein Pech (Unvermögen). Welchen Sinn und Zwekc hätte ein FESTpreis denn, wenn man ihn hinterher jederzeit nachkorrigieren könnte???????????????ß

    Gibt schon lustige Gesellen.....

    Thomas
     
  9. sepp

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    erstmal pauschalpreis und festpreis unterscheiden.
    wenn 20% mehr massen als vertraglich vereinbart eingebaut werden, gibts auch mehr geld.
    es sei denn, der gü hat seine eigene planung falsch kalkuliert.
     
  10. thburg

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    was ist den hier der Unterschied zwischen Pauschal und Festpreis?

    In unserem Vertrag steht Pauschalpreis.

    Bisher wurde in unserem Haus eigentlich das Verbaut, wie es auch im Vertrag steht. Für alle änderungen haben wir ein Mehrkostenangebot bekommen.
     
  11. Bautz

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    Schau Dir mal §2 Nr. 7 VOB/B an:
    Ob die Nachforderung Deines GÜ gerechtfertigt ist, kann nur ein Fachmann anhand Deines konkreten Vertrags prüfen.
     
  12. #12 Thomas B, 25.08.2009
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    1. Ist die VOB vereinbart/ Vertragsgrundlage????

    2. Wo mag der Sinn eines "Pauschalvertrages" liegen, wenn dann hinterher gesagt werden kann "Ätsch...und nun rechne ich mal anders ab". Klar: Ändert sich am BV etwas so löst die Kosten aus
    Diese wurden aber anscheinend schon nachgereicht/ nachberechnet. Insofern erscheint mir eine darüber hinausgehende Forderung des GÜ sehr zweifelhaft. Aber die Rechtssprechungmag dies anders shehen....

    Wieviel will denn der GÜ haben und womit begründet er diese Nachforderungen????????

    Gruß

    Thomas
     
  13. #13 DerSuchende, 25.08.2009
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    mit Preisgleitklauseln?
    MfG
     
  14. #14 HolzhausWolli, 25.08.2009
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    .....wenn er über 25% zu dem Haus dabei tun....

    Ich glaube diese Aussage, so sie denn auch wirklich getroffen wurde, spricht für sich.

    Ohne weiterführende Informationen von thburg kann man wohl dann nur raten, daß die obige Aussage eine andere Forumulierung für "Verrechnet" darstellt.


    @ thburg: In wie fern -AUSSER DEN SEPARAT ANGEBOTENEN ZUSATZLEISTUNGEN- hat sich die pauschal beauftragte Ausführung geändert?
    Für 25% Nachforderung müssen wir aber jetzt wirklich ne ganze Latte hören.

    @ Der Suchende: Dann doch eher Preissprungklausel, oder? Aktuell übrigens echt schwer zu vermitteln!
     
  15. Julius

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    Werbung hier erfolgt gegen meinen Willen!
    Das scheint mir auch so.

    Aber "verrechnet" ist eben KEIN Grund, der zu irgendeiner Nachforderung berechtigen würde.

    Also würde ich eine solche freundlich, aber bestimmt, ablehnen!
     
  16. Bautz

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    Muss nicht, da die VOB an der Stelle auf den einschlägigen BGB-Paragrafen verweist.
     
  17. Eric

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    Bitte verständlich ausdrücken:

    Grundsätze über den Wegfall der Geschäftsgrundlage ( = § 313 BGB ) gelten auch beim BGB-Bauvertrag. Regelung im BGB und in der VOB/B sind daher identisch.

    Bringt hier aber nichts, da der Fragesteller zu wenig Infos erteilt und als Laie, das, was an Infos alles erforderlich wäre, nicht kennt. Fragesteller hat ja schon einmal eingeräumt, daß sich das Leistungssoll geändert hat.

    Insofern ( mit Bautz ) einzig sinnvoller Rat: Zum Anwalt, wenn der AN tatsächlich die Mehrforderung geltend machen sollte.
     
  18. thburg

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    Er sagt er muss für die Bank nachkalkulieren. Ich fürchte, er hat finanzielle Schwierigkeiten. Und da meinte er beiläufig, das Nachkalkulieren unserer Baustelle sollte für uns uninteressant sein, weil er nicht mehr als 25 % bei uns dazugetan hat.
    Deshalb wollte ich mich mal informieren was es denn so alles für Möglichkeiten für ihn gibt, bei uns doch noch mehr rauszuholen...
     
  19. #19 HolzhausWolli, 26.08.2009
    HolzhausWolli

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    Baustatus: Längst fertig
    Unfassbar dreist!

    Aber nicht dein klammer Bauunternehmer, sondern Du!

    Hier interessieren sich 12 Leute für DEIN Thema, wollen DIR helfen, mutmaßen schon in diverse juristische Richtungen, damit DU kein Waterloo erlebst. Dann beteiligtst Du dich erst eine gefühlte Ewigkeit nicht an DEINEM EIGENEN Strang und verkündest nun in einem legeren Dreizeiler, daß er gar keine Forderung beabsichtigt und du nur mal theoretisch was wissen willst!

    Ja ne is klar..... momentan haste ja ein Entwässerungsproblem mit deiner Garage, das hat Vorrang.

    Leute gibts!
     
  20. Eric

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    Recht hast Du. Weitere Beiträge des Nutzers @thburg werde ich konsequent löschen ! Er mag sich ein anderes Forum suchen, in dem er seinen Unfug verbreiten kann.
     
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