Vorgeschaltete Eignungsprüfung

Diskutiere Vorgeschaltete Eignungsprüfung im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo liebe Experten! Ich stehe vor folgendem Problem: Wir müssen eine VOB/A-konforme Ausschreibung mit vorgeschalteter Eignungsprüfung...

  1. #1 stolley, 24.08.2009
    stolley

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    Hallo liebe Experten!

    Ich stehe vor folgendem Problem:
    Wir müssen eine VOB/A-konforme Ausschreibung mit vorgeschalteter Eignungsprüfung durchführen.

    Da es in meiner Abteilung aber das erste Mal ist, dass wir so etwas machen müssen, weiß keiner so recht bescheid, wie diese Eignungsprüfung zu erfolgen hat.

    Hättet ihr diesbezüglich einen Tipp?

    Und was hat es mit dieser Präqualifizierungsliste auf sich?

    Danke vorab!
     
  2. sepp

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    eine eignungsprüfung vorab ist dann erforderlich, wenn eine beschränkte ausscheibung oder ein freihändiges verfahren im raum steht.
    d.h. ihr könnt nicht wie bei einer öffentlichen ausschreibung gemäß vob/a den bieter aufgrund §6 (3), nach abgabe des angebotes ausschliessen.
    diese eignungsprüfung muss vor der aufforderung zur angebotsabgabe geschehen.
    die präqualifizierungsliste iss nix anderes als ein sogenannter befähigungsnachweis, in dem auf eignung geprüfte unternehmen eingetragen sind.
     
  3. #3 stolley, 25.08.2009
    stolley

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    ok, verstehe.

    das heißt, in meinem fall ist die sog. vorgeschaltete eignungsprüfung notwendig.

    doch wie führe ich diese durch?
    gibt es hierzu vorgaben? formblätter? kriterienkataloge? muss sie schriftlich erfolgen? formlos? telefonisch?

    ich finde dazu nirgends etwas...
     
  4. #4 Ralf Dühlmeyer, 25.08.2009
    Ralf Dühlmeyer

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    Es gibt auch noch den öffentlichen Teilnahmewettbewerb (oder so ähnlich)
    Da schreibt Ihr öffentlich aus, dass die Leistung XY vergeben werden soll.
    Interessierte Bieter bewerben sich, werden "gesiebt" und die, die durchkommen erhalten dann das LV.

    Eignungsprüfung heisst - Ihr müsst prüfen, ob der Betrieb in der Lage ist, die Arbeiten sach-, fach- und termingerecht auszuführen.

    Also müssen die Bieter/Interessenten um entsprechende Unterlagen gebeten werden, die dann zu prüfen sind.
    Also z.B.
    * Anzahl und Qualifikation der Mitarbeiter
    * Fuhrpark
    * Welche Leistungen werden im eigenen Betrieb ausgeführt, welche an Subs/Zuieferer vergeben
    * Referenzen
    * Welche Maschinen hat der Unternehmer
    * Bei vom BU zu fertigenden Ausführungsplänen (Stahlbau z.B.) Musterzeichnungen
    * Bescheinigungen vom FiA, Krankenkasse, BG, usw über eine "weisse Weste"
    * Wenn LV schon vorliegt, kann auch die Prüfung der Kalkulation dazu gehören, ebenso die Wirtschaftlichkeit des Angebots (klar als Zuschussgeschäft erkennbare Angebote MÜSSEN ausgeschlossen werden)

    Wenn Ihr das nicht kennt, fragt doch den AG, was er denn da will.
    Je nach AG kann das Profil da auch sehr schwanken.

    Im Prinzip soll diese Prüfung ausschliessen, das Meister Röhricht mit Werner und Ekkehaaaaaart die Heizung eines Uniklinikums als Auftrag bekommt, die er nie in angemessener Zeit fertig bekommen könnte.
     
  5. #5 Ralf Dühlmeyer, 25.08.2009
    Ralf Dühlmeyer

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    PS - in jedem Falle alles schriftlich.
    Du musst nämlich damit rechnen, von Meister Röhricht Megger zu kriegen, wenn er rausfliegt. Vor allem, wenn Günzelsen den Auftrag bekommt.

    Also musst Du in der Lage sein, Deine Empfehlungen und deren Grundagen zu BELEGEN
     
  6. #6 DerSuchende, 25.08.2009
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  7. PeMu

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    Nachdenken kostet extra.
    öffentlicher Auftraggeber? Dann muss man seine Vordrucke verwenden.

    nicht öffentlicher Auftraggeber? dann nimmt man auch den Papierkram der öffentlichen Aufftraggeber.

    Wühl dich mal durch das Rift Zeugs durch.
    Und die kommunalen Vertragsmuster, Vergabehandbücher ....
     
  8. sepp

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    richtig...
    einfach den verantwrtlichen vom öffentli. AG fragen ob er dir die vordrucke zukommen lässt.
    aber i.d.r. gehts auch formlos.
    sinn des ganzen ist es, das AN´s die teilnehmen dürfen auch die fachl. qualifikationen besitzen. es kommt aber auch auf den werksausschuss (vergabeausschuss) des öffentlichen auftraggebers an und
    ! die vergabesumme !
    hier gibt es, bei einigen ländern, im moment durch das konjunkturpaket 2 andere vergaberegeln.
    ich würde klären wie es der AG gerne hätte, bevor man einen formularwust entsendet.
    es muss nur den vergaberichtlinien entsprechen, sodaß kein unterlegener bieter die möglickeit hat, gegen die vergabe widerspruch einzulegen.
     
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