Tilgung/Rückzahlung WfA Darlehen

Diskutiere Tilgung/Rückzahlung WfA Darlehen im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, ich habe eine Frage zur Rückzahlung von WfA Darlehen. Es geht darum: Nachdem was ich auf der Seite der NRW Bank rausgelesen...

  1. Flusi

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    Hallo zusammen,

    ich habe eine Frage zur Rückzahlung von WfA Darlehen.

    Es geht darum:
    Nachdem was ich auf der Seite der NRW Bank rausgelesen habe, bezahlt man die ersten 5 Jahre keine Zinsen aber 1% Tilgung zuzüglich der ersparten Zinsen als Tilgung.

    Die ersparten Zinsen sind dann mit den 3,5% anzusetzen, die nach 5 Jahren zu zahlen sind, wenn man die Einkommensgrenzen überschreitet??

    Und das Starterdarlehen mit 5% Tilgung zusätzlich ersparten Zinsen (auch 3,5% ?)

    Oder werden als ersparte Zinsen der Zinssatz angesetzt, den man bei einem "normalen" Bankdarlehen aufbringen müsste??

    Immer wieder liest man in Foren, das Bauherren davon ausgehen das "nur" 1% Tilgung und sonst nix zu leisten sind, sehen die Leute das alle zu positiv oder habe ich folgende Angaben auf der NRW-Bank Seite falsch gedeutet :confused:

    Tilgung:

    * Baudarlehen: 1 v.H. zuzüglich ersparter Zinsen
    * Starterdarlehen: 5 v.H. zuzüglich ersparter Zinsen

    Achja, noch ein Punkt, zahle ich die Prozentsätze dann von der vollen Summe,so das die Rate monatlich gleichbleibt und der Darlehensbetrag schön zügig kleiner wird?

    Gibt ja hier bestimmt mehr als einen Leser/Schreiber der Erfahrungen mit öffentlichen Mitteln hat.

    Danke schonmal an alle die sich die Mühe machen eine Antwort zu geben.

    Gruß Flusi
     
  2. #2 Baufuchs, 25.08.2009
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Zuzüglich

    ersparter Zinsen gilt natürlich erst ab dem Zeitpunkt, ab dem auch Zinsen "erspart" werden können, also nicht für die ersten 5 Jahre.

    1% Tilgung und sonst nix ist natürlich auch nicht korrekt, denn 0,5% Verwaltungskostenbeitrag fallen zusätzlich zur Tilgung an.

    Wie sich Tilgung/zzgl. ersparter Zinsen auswirken findet man bei z.B. Google unter "Annuitätendarlehen".
     
  3. Flusi

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    Die 0,5% hatte ich nur vergessen zu erwähnen, aber danke für den Hinweis!

    Also bezahlen wir solange wir die Vorraussetzung der Einkommensgrenze erfüllen "nur" 1% Tilgung für das Baudarlehen bzw. 5% für das Starterdarlehen (mind. die ersten 5 Jahre) :28:.

    Aber ab dem 6. Jahr mal vosichtshalber mit dem schlechtesten rechnen ist bestimmt nicht verkehrt.

    Achso, der Hinweis mit dem Annuitätendarlehen heißt dann wohl, das die Tilgung monatlich gleich bleibt, die Darlehenssummen also schneller schrumpfen.

    Danke schön
     
  4. Flusi

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    Ups, total vergessen...

    den Tilgungsbetrag freiwillig erhöhen geht nicht? Dauert ja doch ewig bis die Summe mal weg ist ...
     
  5. #5 Baufuchs, 25.08.2009
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Sondertilgungen

    sind möglich, eine freiwillige Erhöhung des Tilgungssatzes nicht.

    Wer in der Lage ist dauerhaft höhere Tilgungssätze zu zahlen könnte eigentlich auch ohne öffentliche Förderung bauen.:konfusius
     
  6. Flusi

    Flusi

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    Na da hab ich mich nun doof ausgedrückt, ich meine natürlich das es schon praktisch wäre, das was es nachher sowieso an Zinsen mehr kostet von vornherein (aber die ersten Jahre halt als Tilgung) zu zahlen.

    Weil nach den 5 Jahren wird´s monatlich ja evtl. eh fällig und wer es dann nicht mit auf der Rechnung hat schaut dumm aus der Wäsche.

    Aber das mit der Sondertilgung ist ja auch eine Maßnahme, kann man die Ersparnis ja monatlich weg legen.
     
  7. #7 Baufuchs, 25.08.2009
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Das

    ist so nicht richtig.
    Passt das Einkommen nach 5 Jahren in die Einkommensgrenzen, bleibts weiter bei zinslos. Dasselbe Spiel findet nach 10 Jahren statt.
     
  8. #8 thecrow973, 14.09.2009
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    Erstmal Hallo an alle! Bin hier neu und finde das Forum spitze!
    Nun meine Fragen.
    Wir möchten uns ein Neubauhaus vom Bauträger (Gebag) kaufen.
    Für die Finanzierung würden wir ca. 97000 von der Wfa bekommen. Ich bin nur ganz knapp unter der Grenze für Modell A. Meine Frage : Nach 5 Jahren wird ja das Einkommen nochmal geprüft (oder ich muss einen Antrag auf Zinssenkung machen ... bin mir nicht ganz sicher), geht man dann wieder von der Einkommensgrenze (+ evtl. anpassung um wenige Prozent) aus?

    Ich hatte einen Finanzberater im Haus, der meinte ich könnte - wenn ich den Antrag erstmal durch habe- 29% Lohnerhöhung bekommen und würde trotzdem zinslos bleiben.
    Von diesen 30% habe ich im Netz aber nichts gefunden.

    Meine Befürchtung ist nämlich, dass ich, da ich ja ganz knapp unter der Grenze bin, durch Lohnerhöhung innerhalb dieser 5 Jahre die Grenze überschreite.
    Hoffe ich konnte das Verständlich rüberbringen.
    Hier noch ein Beispiel Einkommensgrenze bei 52000. Mein Einkommen 5100.
    Laut dem Finanzberater dürfte ich angeblich 67000 (5100 plus 30%) verdienen und würde trotzdem Zinslos bleiben. Ist das so?
     
  9. #9 thecrow973, 14.09.2009
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    Ich weiss nicht wie man den Beitrag oben ändern kann, aber bei den letzten beiden Sätzen habe ich jeweils eine 0 unterschlagen :-)
    Es müsste:

    "Mein Einkommen 51000.
    Laut dem Finanzberater dürfte ich angeblich 67000 (51000 plus 30%) verdienen und würde trotzdem Zinslos bleiben. Ist das so?"
     
Thema: Tilgung/Rückzahlung WfA Darlehen
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