Architektenhonorar

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  1. Mexx

    Mexx

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    Guten Tag,

    mit folgender Frage wende ich mich an das Forum: Im Februar 2009 vergab ich ein Bauvorhaben an einen Architekten.
    Es soll mein bestehendes, noch im Rohbau befindliches EFH mit einem Anbau erweitern. Zudem muss um den Bestand eine Drainage gelegt werden.

    Ein Architektenvertrag wurde mir seinerzeit zugesichert. Es sollten alle Leistungsphasen ausgeführt werden.
    Nach zweimonatiger Planungsdauer lag Ende April endlich die Eingabeplanung vor- die Genehmigung am 4. Juni.
    Es war vereinbart, dass der Bau so schnell wie möglich fertig gestellt werden sollte. Der Architekt ließ nach Erhalt der Baugenehmigung weitere 4 Wochen verstreichen und legte uns einen Werkvertrag für eine Fensterfirma vor, den wir unterschreiben sollten.
    Damit erklärten wir uns nicht einverstanden und verlangten die Ausschreibung u.a. dieses Gewerkes.
    Im Glauben, es seien alle Gewerke bereits organisiert stellte sich ab diesem Zeitpunkt heraus, dass weder eine Rohbaufirma, noch sämtliche folgenden Gewerke ausgeschrieben waren.
    Ebenso fehlte eine durch das Tiefbauamt geforderte Entwässerungsplanung, auf die ich per Schreiben und Fristsetzung hingewiesen wurde.
    Als wir ihn zur Rede stellten, begründete er die Situation damit, dass wir die Fensterbestellung ablehnten.
    Hierbei ist zu erwähnen, dass die endgültigen Fenstermaße im Bestand noch nicht fertig gestellt waren und demnach ein Vorortaufmass, nach Aussage eines durch uns akquirierten Fensterbauers, nicht möglich ist.
    Zwischenzeitlich wurden diese Arbeiten von einer durch den Architekten organisierten Firma erledigt. Jedoch kümmerten wir uns um die Bestellung der Fenster.
    Ebenso verhält es sich mit weiteren Gewerken. Die Erdbaufirma, der Elektriker, Zimmermann, Dachdecker, Blechner, etc. wurden von mir organisiert, um nicht noch mehr Verzögerung zu haben.
    Auf massiven Druck organisierte der Architekt letzte Woche eine Rohbaufirma, die die Arbeiten ausführt.
    Jedoch ohne Material, das ich über einen örtlichen Baustoffhändler organisierte.
    Zwar habe ich zwischenzeitlich die Entwässerungspläne, jedoch noch immer keinen Vertrag.
    Meine Frage ist, ob wir dem Architekten das volle Honorar zahlen müssen.

    Mexx
     
  2. ToStue

    ToStue

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    Das ist eine typische Frage für einen Fachanwalt für Vertrags- und Baurecht.

    Viel Erfolg!
     
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