Bezahlung für geringfügige Helferarbeiten?

Diskutiere Bezahlung für geringfügige Helferarbeiten? im Bauüberwachung, Bauleitung Forum im Bereich Rund um den Bau; Private Helfer müssen ja anscheinend bei der BG Bau angemeldet werden ohne Geringfügigkeitsgrenze. Wie ist es eigentlich mit Steuer- und...

  1. #1 capslock, 29.08.2009
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    Private Helfer müssen ja anscheinend bei der BG Bau angemeldet werden ohne Geringfügigkeitsgrenze.

    Wie ist es eigentlich mit Steuer- und Sozialversicherung?

    Noch fiktives Beispiel:
    Der Sohn von Bekannten (Lehrling, volljährig) hilft für 2x 4 Std. beim Tapezieren. Natürlich möchte man dem Geld geben, aber ohne großen Behördenaufwand.

    Für's Babysitten klappt das problemlos und es läuft anscheinend auch nicht unter Schwarzarbeit, solange es nicht regelmäßig ist. Allerdings gibt es auch keine BG Babysitting.

    Wie sieht es mit ein- oder zweimaliger Aushilfe bei baunahen Tätigkeiten aus?
     
  2. Yilmaz

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    Wenn er bei der Bau-BG angegeben wurde gibt es keine probleme mit behörden, solange es sich um nachbarschaftshilfe handelt, die hilfe keine finanzielle ziele hat. Wenn der helfer Arbeitslosengeld bekommt muß er diese hilfe der amt melden auch wenn er keine geld dafür bekommt.
    Der helfer darf durchaus auch geringfügig geld dafür bekommen. (kosten für fahrt etc.)
     
  3. #3 capslock, 29.08.2009
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    Naja, da fängt der Graubereich schon an. Ein Lehrling kann Geld gut gebrauchen, und für einen halben Tag Arbeit fände ich einen Fuffi schon angemessen.

    Es gibt nach Gesetz sogar eine kurzfristige Beschäftigung (maximal 40 Arbeitstage). Die ist für Ferienjobs, Praktika etc. gedacht und sozialversicherungsfrei, aber von anderen pauschalen Abgaben im <10%-Bereich belegt. Nur will ich natürlich für zwei halbe Tage Hilfe nicht einen halben Tag überlegen, bei welchen Instanzen neben der BG ich noch jeweils 3€ anmelden muß.
     
  4. Yilmaz

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    Soviel verdienen manche nachtschichtarbeiter nichtmal bei 8 std arbeiten. Bloss vorsichtig sein!
     
  5. #5 stoschi, 29.08.2009
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    12,50€ die Stunde steuerfrei für ein bischen Hilfe ist doch wohl übertrieben oder? Das kriegen ja die Gesellen teilweise nicht mal.
     
  6. #6 Ralf Dühlmeyer, 29.08.2009
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    So was hat einen ganz einfachen Namen:

    Schwarzarbeit! Und wenn Du dem Nachbarssohn einen Gefallen tun willst, dann lässt Du ihn mit sowas in Ruhe.
    Denn DEM versaust Du ne Menge.

    Eigentlich müsste man das ganze Thema löschen.
     
  7. Eric

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    Die steuer- und sozialversicherungsrechtlich richtig Lösung wäre:

    Anmeldung als Mini-job ( im Internet recherchieren ) + Anmeldung bei der Bau-BG.

    Schwarzarbeit ist was anderes = gewerbliche ( also längere Dauer mit Absicht der Gewinnerzielung ) Arbeitsleistungen eines Dritten ( auch Unternehmers ) ohne Gewerbeanmeldung bzw. Eintragung in die Handwerksrolle.

    Beispiel: Ungelernter Hilfsarbeiter macht ein Bauunternehmen auf und errichtet Häuser. Wenn der AG von der fehlenden Eintragung in der Handwerksrolle Kenntnis hat, ist der Vertrag nichtig: Keine Gewährleistungsansprüche des AG und AN hat für seine Arbeitsleistung nur Anspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung, also nicht auf Zahlung des vereinbarten Werklohns.
     
  8. #8 Pascal82, 04.09.2009
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    Hallo,

    das ist doch ganz einfach,

    wenn dir wer hilft- ist das nachbarschaftshilfe:28:
    wenn du ihm geld dafür giebst ist es schwarzarbeit:motz
    wenn du ihm das geld im keller giebst und keiner merkts ists gut:Brille
    wenns wer merkt ists schlecht (und zwar für euch beide!):mad:

    das ist beim babysitting nichts anderes!:winken

    viele grüße
    pascal
     
  9. Odin

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    Eine nicht etwas übertrieben Reaktion?
     
  10. #10 Tom Köhl, 04.09.2009
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    Die Werbung in diesem Forum ist großer Mist
    Finde ich nicht. Wo soll man denn die Grenze ziehen? Und das Signal für den Lehrling: einen Tag Arbeit für 100 Öcken steuerfrei, leicht verdientes Geld, könnte man sich dran gewöhnen...

    Ich bin für einen klaren Umgang mit den Grenzen des Erlaubten.

    Viele Grüße,
    Tom
     
  11. R.B.

    R.B.

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    Was soll daran "gut" sein?
    Sorry, aber das sollte man so nicht stehen lassen.

    Es gibt Spielregeln, und die gibt es nicht umsonst.

    Gruß
    Ralf
     
  12. #12 Ralf Dühlmeyer, 04.09.2009
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    NEIN!!!!

    Ich habe mal einen Maler getroffen, der richtig durch die Mangel gegangen war - wg. nix!

    Der war Kleingärtner und sein Vorstand hatte ihn gefragt, ob er nicht das nach einem Einbruch versaute Vereinsheim wieder in Schuss bringen könne.
    Er hat ja gesagt und hat das Material + 1 Kiste Bier bekommen.

    Aber irgendwer, der ihn nicht mochte, hat ihn hingehängt.
    Der arme Kerl hat den gesamten Vorstand als Zeugen antreten lassen und ist da mit Müh und Not sowie einem blauen Auge rausgekommen.

    Wenn die dem auch nur nen Zwanziger extra hätten nachweisen können, wärs das für ihn gewesen.
     
  13. SvenW

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    Ich persönlich finde, das das Ganze zu weit aufgebauscht wird. Wenn der Nachbarsjunge bei den alten Nachbarn den Rasen mäht und dafür nen 10er oder 20er in die Hand bekommt ist das theoretisch Schwarzarbeit. Rechtlich so okay, aber übertrieben.

    Bei einem Nachbarskind dürfte es auch irgendjemandem schwer fallen was nachzuweisen(wenn man das Geld nicht gerade mitten auf der Straße übergibt), weil es eine persönliche Beziehung gibt und wohl keiner seine Euro-Scheine signiert. Ergo es ist nichts nachweisbar und das ist IMHO gut so.

    Was ganz anderes ist es, wenn der Schwager des Arbeitskollegen anrückt. Man sollte trotz der immensen Schäden durch Schwarzarbeit die Kirche im Dorf lassen.
     
  14. AndyAC

    AndyAC

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    Soll ich das glauben? Ich sags direkt: nein-zumindest so nicht. Entweder fehlt hier ein Teil der Geschichte oder die Formulierung mit Müh und Not und blauem Auge ist mehr als übertrieben. Gestern kam folgende Meldung im Radio: im zuständigen Bereich des Zolls oder Bundespolizei oder wie der Laden jetzt heisst seien im vergangenen Quartal 1000 Ermittlungsverfahren wg. Schwarzarbeit angestrengt worden, dabei seien Bußgelder von insgesamt 280k€ verhangen worden- rechnen wir nach: macht 280€ pro Fall. Ist doch ein Schnäppchen. Und wenn manch einer mehr "Strafe" bekommen hat dann waren die anderen mit noch weniger als 280€ dabei. Also so richtig bedrohlich wirkt das nicht, was auch in guter Übereinstimmung steht mit den Erfahrungen die ich so hin und wieder auf dem Bau mache: da werden halber Häuser in Schwarzarbeit hingestellt (heisst Rohbauer bekommt 70k€ gegen Rechnung und 30k€ bar auf die Kralle) , Dachdecker, Flisör etc. sind sowieso "Freundschaftsdienste". Wenn das alles soooo gefährlich wäre würde halb Deutschland im Kanst sitzen, ich habe sowieso die Erfahrung gemacht, dass fast alle immer political correct (ich hoffe julius regt sich jetzt wegen des Anglizismus nicht auf) die Schwarzarbeit verteufeln aber selbst gern die Hand aufhalten und die Rechnung irgendwie vergessen..
    Achso: den ersten Architekten, den ich mal um ein Angebot gebeten hatte für mein privates Bauvorhaben meinte direkt, als er mir das Angebot persönlich übergab: na ja, wir können ja das meiste "so" machen, dann fallen die 19% weg..
     
  15. #15 stoschi, 04.09.2009
    stoschi

    stoschi

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    Bei mir zählt das alles unter Nachbarschftshilfe,Kumpel oder Verwandtschaft.:28:
     
  16. Roth

    Roth

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    Für mich bedeuten geringfühgige Helferarbeiten eher eine Gefälligkeit denn Schwarzarbeit, auch wenn die Hilfe vergütet wird.
    Schwarzarbeit wäre, staatliche Unterstützung zu erhalten und nebenbei zu arbeiten, ohne dies anzuzeigen.
    Oder als Arbeitgeber Mitarbeiter ohne Sozialversicherung zu beschäftigen oder den Mindestlohn zu unterlaufen.

    Es steht fest, dass sich für kleine Arbeiten am und im Haus oft kein Betrieb mehr findet, der sie ausführen will. Da muss es erlaubt sein, Bekannte in diesem Fall um eine Gefälligkeit zu bitten und ihnen auch eine finanzielle Anerkennung zu geben.
    Ich habe von Firmen gehört, die für ihre Mitarbeiter sogar die Materialbestellung und Anlieferung übernehmen. Diese machen am Abend kleine Arbeiten, an denen die Firmen selbst gar kein Interesse mehr haben.
     
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Bezahlung für geringfügige Helferarbeiten?

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