Handeln mit dem Bauträger? Eure Erfahrungen?

Diskutiere Handeln mit dem Bauträger? Eure Erfahrungen? im Baupreise Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, habe mal eine Grundsätzliche Frage. Ist hier jemand der schlüsselfertig mit einem Bauträger gebaut hat? Wenn ja - habt Ihr beim Preis...

  1. #1 Tollhaus, 30.08.2009
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    Hallo,

    habe mal eine Grundsätzliche Frage. Ist hier jemand der schlüsselfertig mit einem Bauträger gebaut hat? Wenn ja - habt Ihr beim Preis handeln können, bzw. habt Ihr "Extras" bekommen für "0"? Mich würde das sehr interessieren. Bekommen nächste Woche den Grundrissentwurf von Architekten des Bauträgers und dann wirds so langsam ernst und wir gehen in die Details - sprich auch in die Preisverhandlungen. Vielen Dank für Eure Beiträge!

    P.S. Bin erst heute abend wieder "on" :winken

    LG
    Tollhaus
     
  2. #2 Baufuchs, 30.08.2009
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Hatten wir

    schon. Hier

    Und zur Klärung, ob es überhaupt ein Bauträger ist, mal hier lesen.
     
  3. #3 Ralf Dühlmeyer, 30.08.2009
    Ralf Dühlmeyer

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    Diese Frage ist hier schon SOOOOOOOOOOOOOOOOOOOO oft debattiert worden - einfach mal suchen
     
  4. #4 lawrence, 30.08.2009
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    Du kannst alles im Leben verhandeln, fraglich ob du damit auch erfolgreich bist. Davon abgesehen und das ist das Wichtigere hier - du hast keinerlei Ahnung über was du tatsächlich verhandelst - auch wenn du den Bauvertrag mit Bauleistungsbeschreibung lesen kannst, wirst du nicht in der Lage sein auch wirklich zu verstehen was du bekommst und vor allem was du nicht bekommst sowie wo die Fußangeln liegen. Insofern such dir einen Fachmann, der geht mit dir das 1. Angebot durch, ergänzt wichtiges und sagt dir wo es haken könnte. Damit gehst du dann wieder zum Anbieter und dann wirst du sehen, ob und wie er darauf eingen wird....... Sollte dir dann der Anbieter wieder ein anderes Angebot machen, mußt du wieder mit zum Fachmann wandern. Achso, Bücher zum Thema sind natürlich vor Unterschrift auch Pflicht. Du hast keine Eile, der Verkäufer will was von dir und zwar dein Bestes für möglichst wenig Gegenleistung!

    Persönlich würde ich ja alles bishin zum Klodeckel(als Baumarktgeschädigter-Klodeckel-Käufer) festlegen. Jeden Bodenbelag, jede Steckdose etc. vor Unterschrift würde ich in den Vertrag mit Aufnehmen bzw. vorher exakt aussuchen. Vorher keine Unterschrift. Wenn ich pauschal bauen will/muß, dann will aber bitte auch vorher alles festzurren um nicht später überhöhte Preise zu bezahlen.....
     
  5. Julius

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    Bitte beherzige es!!!
    Vor allem die Sache mit dem Zeitpunkt der Unterschrift.
    Also z.B. ALLE Bemusterungen vorher durchführen.
     
  6. Eric

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    So ist es!

    Der Bauträger will erfahrungsgemäß den schnellen Abschluß zu seiner standardisierten Bauweise erzielen und verweist wegen etwaiger Änderungen ( z.B. Position der Wände, Ausstattung, wie Küche, Bäder ( ! ), Bodenbeläge usw. ) auf seine Regelungen im Bauträger-Kaufvertrag, wonach " Sonderwünsche " auch noch nach Kaufvertragsabschluß, nämlich während der Bauzeit, möglich sind.

    Das klingt für den Laien gut, weil er meint, hinsichtlich des Ausbaus der Wohnung/des Hauses noch nicht endgültig gebunden zu sein. Tatsächlich unterliegt er bereits der ersten gravierenden Fehlvorstellung:

    Wer sich auf spätere Sonderwünsche einläßt und erst nach Kaufvertragsabschluß anfängt, umzuplanen, hat schon verloren. Der Bauträger verdient an den nachträglichen Sonderwünschen. Da der Standard gekauft wurde, kann der Bauträger bei den Sonderwünschen den Preis diktieren.

    Es gewinnt der Käufer, der sich vorher davon überzeugt hat, daß er den angebotenen Standard unverändert haben will oder alle gewünschten Änderungen - möglichst ohne Aufschlag - bereits mit in den Kaufvertrag aufgenommen hat.

    Das Bauträgergeschäft hat als Grundprizip die standardisierte Bauweise, kehrt also die Festlegung des Anforderungsprofils um: Das Bausoll wird nicht vom späteren Bewohner definiert, sondern vom Verkäufer. Der Verkäufer wird aber im Zweifel die Anforderungen so niedrig ansetzen, daß er einen möglichst hohen Gewinn erzielt. Sonderwünsche sind dann für ihn die " Sahne " on top.

    In den Kaufvertrag muß sodann noch in jedem Fall aufgenommen werden, daß der Bauträger den erhöhten Schallschutz nach VDI 4100 ( nicht: DIN 4109 ) schuldet. Außerdem, daß der BT sämtliche Bauunterlagen ( Statik, Ausführungspläne usw. ) spätestens zur Abnahme an den Verkäufer zu übergeben hat.

    Geht der BT hierauf nicht ein, sollte vom Kauf Abstand genommen werden.
     
  7. #7 Pollox2001, 30.08.2009
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    Von mir noch der Tip, aufpassen mit dem Architekten...
    Das ist nicht deiner, sondern der des BT!!! Wenn du den planen lässt, kommst du meist nicht mehr von diesem BT weg! Also kannst du auch nur in Kleinem Rahmen handeln, weil dich der bt über den Architekten an der Angel hat.
    Mfg, torsten
     
  8. bernix

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    @tollhaus:

    Eric hats klar und bündig defininiert..eine kleine Anmerkung noch meinerseits:

    Falls Gewerke möglicherweise in Eigenleistung erstellt werden sollen, auch diese Preise geben, auf "Realitätsnähe" prüfen lassen und vertraglich fixieren.
    gruss
     
  9. ToStue

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    Tollhaus,

    sicher, dass du noch nichts unterschrieben hast?
     
  10. #10 rudi1106, 31.08.2009
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    Von mir auch noch ne kleine Anmerkung zu nachträglich vereinbarten Sonderwünschen im Bauträgervertrag: Das ist nicht nur teuer, sondern auch riskant, da in der Regel die Sicherungsmittel der MaBV nicht eingehalten werden. kommt es dann zu Problemen, durch die der Bau nicht fertig gestellt wird, ist schlimmstenfalls das Geld weg und man bekommt keine Leistung. Noch schlechter ist es, wenn Sonderwünsche direkt bei den NAchunternehmern beauftragt werden sollen. Da gibt es dann auch noch Gewährleistungsprobleme, weil man mehrere Vertragspartner hat.

    Häufiges Argument von Bauträgern ist übrigens: "Das machen wir später, dann sparen Sie die Grunderwerbsteuer."
    Stimmt erstens nicht und zweitens zahlt man wie oben beschrieben doppelt drauf.
     
  11. #11 Baufuchs, 31.08.2009
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Putzig.

    Alle schreiben über BT.

    Tollhaus schreibt : ....der schlüsselfertig mit Bauträger gebaut hat?

    Da es das nicht gibt, weil man mit einem BT nicht baut, sondern vom BT kauft, die Nachfrage in #2 ob es überhaupt ein BT ist.

    Aber wirklich dringend scheint das Ganze für Tollhaus ohnehin nicht zu sein.
     
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