Frage zur Zinsbindung

Diskutiere Frage zur Zinsbindung im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; `Nabend Allerseits, was die Zinsbindung ist, hab ich schon mal verstanden. :think Was mir nicht klar ist, ob man bei der Bank auf 30 J...

  1. Sushi

    Sushi

    Dabei seit:
    30.08.2009
    Beiträge:
    76
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Lehrerchen
    Ort:
    Rhein-Pfalz-Kreis
    `Nabend Allerseits,


    was die Zinsbindung ist, hab ich schon mal verstanden. :think

    Was mir nicht klar ist, ob man bei der Bank auf 30 J Zinsbindung bestehen kann.
    Ist das nicht so, dass für die Banken eine kürzere Zinsbindung besser ist?

    Diverse Rechner lassen mich jetzt auf 30J Zinsbindung setzen. Ich sehe es doch richtig, dass das für mich als Finanzierer, besser ist, als nur 10J?

    Danke euch! :winken
     
  2. Bautz

    Bautz

    Dabei seit:
    16.05.2009
    Beiträge:
    600
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Wirtschaftsinformatiker
    Ort:
    Hessen
    Die Bank interessiert an erster Stelle, ob Du die notwendige Bonität mitbringst. Wie lange dann die Zinsbindung läuft, dürfte der Bank eher egal sein. Eine lange Zinsbindung hat aus Banksicht immerhin den Vorteil, dass der Kreditnehmer nicht Gefahr läuft, bei einer Anschlussfinanzierung nach 5 oder 10 Jahren die dann evtl. deutlich gestiegenen Zinssätze nicht mehr finanzieren zu können.

    Da heute niemand sagen kann, wie sich die Zinsen in der Zukunft entwickeln werden, lässt sich keine objektiv richtige Strategie angeben. Ich persönlich finde, dass bei den aktuellen Konditionen eine langfristige Zinsbindung (min. 20 Jahre) am sinnvollsten ist. Das muss aber jeder für sich selbst entscheiden.
     
  3. Sushi

    Sushi

    Dabei seit:
    30.08.2009
    Beiträge:
    76
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Lehrerchen
    Ort:
    Rhein-Pfalz-Kreis
    vielen Dank , Bautz!
     
  4. #4 baufibemu, 31.08.2009
    baufibemu

    baufibemu

    Dabei seit:
    26.10.2007
    Beiträge:
    524
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Finanzierungsberater
    Ort:
    Grafenrheinfeld
    Benutzertitelzusatz:
    Baufinanzierungsvermittler
    Wenn die Bank keine 30 jährige Zinsbindung anbietet, kannst Du sie auch nicht dazu zwingen. Sparkassen z.B. bieten allerhöchstens 15, in Ausnahmefällen 20 jährige Zinsbindungen an. Das kommt dann aber nicht mehr aus ihrem Topf.

    Generell gilt, je weniger Du tilgen willst, oder kannst, desto länger sollte die Zinsbindung sein und umgekehrt.
    Sind Sondertilgungen im Spiel, verkürzt das ebenfalls die Laufzeit des Darlehens. Somit kann auch hier eine kürzere Zinsbindung gewählt werden, wenn die Sondertilgungen denn auch erbracht werden.

    Hängt alles vom persönlichen Konzept ab.

    Beste Grüße
     
  5. ArminF

    ArminF

    Dabei seit:
    12.05.2009
    Beiträge:
    21
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    IT-Branche
    Ort:
    Regensburg
    Hängt das nicht auch mit dem Sonderkündigungsrecht zusammen?
    Unser Banker hat gesagt, dass Kreditnehmer einen längerfristigen Vertrag (15-30 Jahre) nach 10 Jahre auch jederzeit wieder kündigen können und woanders einen neuen abschließen können.
    Drum werden so lange Laufzeiten auch eher selten angeboten.
     
  6. Sushi

    Sushi

    Dabei seit:
    30.08.2009
    Beiträge:
    76
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Lehrerchen
    Ort:
    Rhein-Pfalz-Kreis
    Danke, genau die Antwort, die ich haben wollte. :bounce:

    Die Frage von Armin, bzw. die Antwort drauf würde mich auc interessieren. DANKE
     
  7. #7 StefanW, 03.09.2009
    StefanW

    StefanW

    Dabei seit:
    20.06.2009
    Beiträge:
    67
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    IT
    Ort:
    München
    Hallo,

    nach 10 Jahren gibt es ein Kündigungsrecht, gesetzlich verankert. Man kann dann mit 6 Monateh Frist den Darlehensvertrag kündigen. Allerdings werden bei länger vereinbarter Laufzeit in der Regel Vorfälligkeitsentschädigungen fällig (der Bank gehen ja die Zinsbeiträge flöten). Also muss sich es rechnen, ob der günstigere Kredit die Vorfälligkeitsentschädigung abfedern kann.


    Stefan
     
  8. Bautz

    Bautz

    Dabei seit:
    16.05.2009
    Beiträge:
    600
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Wirtschaftsinformatiker
    Ort:
    Hessen
    Falsch. Die Bank darf in diesem Fall keine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen.
     
  9. #9 no profit help, 03.09.2009
    no profit help

    no profit help

    Dabei seit:
    06.07.2009
    Beiträge:
    18
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Privatier
    Ort:
    Baden-Württemberg
    Bürgerliches Gesetzbuch

    Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch besteht die Möglichkeit (unter Einhaltung bestimmter Fristen und Bedingungen) bestehende und laufende Darlehensverträge zu kündigen. Diese Vorschrift gilt für alle Darlehensarten, unabhängig von den Finanzierungsgebern, also auch für Förderdarlehen.
    Beachte in Absatz (1) die Nr. -> 3

    §§§

    Gesetzestext

    § 489 BGB - Ordentliches Kündigungsrecht des Darlehensnehmers

    (1) Der Darlehensnehmer kann einen Darlehensvertrag, bei dem für einen bestimmten Zeitraum ein fester Zinssatz vereinbart ist, ganz oder teilweise kündigen,

    1. wenn die Zinsbindung vor der für die Rückzahlung bestimmten Zeit endet und keine neue Vereinbarung über den Zinssatz getroffen ist, unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat frühestens für den Ablauf des Tages, an dem die Zinsbindung endet; ist eine Anpassung des Zinssatzes in bestimmten Zeiträumen bis zu einem Jahr vereinbart, so kann der Darlehensnehmer jeweils nur für den Ablauf des Tages, an dem die Zinsbindung endet, kündigen;

    2. wenn das Darlehen einem Verbraucher gewährt und nicht durch ein Grund- oder Schiffspfandrecht gesichert ist, nach Ablauf von sechs Monaten nach dem vollständigen Empfang unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten;

    -> 3. in jedem Fall nach Ablauf von zehn Jahren nach dem vollständigen Empfang unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Monaten; wird nach dem Empfang des Darlehens eine neue Vereinbarung über die Zeit der Rückzahlung oder den Zinssatz getroffen, so tritt der Zeitpunkt dieser Vereinbarung an die Stelle des Zeitpunkts der Auszahlung.

    (2) Der Darlehensnehmer kann einen Darlehensvertrag mit veränderlichem Zinssatz jederzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten kündigen.

    (3) Eine Kündigung des Darlehensnehmers nach Absatz 1 oder Absatz 2 gilt als nicht erfolgt, wenn er den geschuldeten Betrag nicht binnen zwei Wochen nach Wirksamwerden der Kündigung zurückzahlt.

    (4) Das Kündigungsrecht des Darlehensnehmers nach den Absätzen 1 und 2 kann nicht durch Vertrag ausgeschlossen oder erschwert werden. Dies gilt nicht bei Darlehen an den Bund, ein Sondervermögen des Bundes, ein Land, eine Gemeinde, einen Gemeindeverband, die Europäischen Gemeinschaften oder ausländische Gebietskörperschaften.

    §§§
     
Thema:

Frage zur Zinsbindung

Die Seite wird geladen...

Frage zur Zinsbindung - Ähnliche Themen

  1. Hilfe, Frage zur fachmännischen Montage von Fenstern

    Hilfe, Frage zur fachmännischen Montage von Fenstern: [ATTACH] [ATTACH] Liebe Bauexperten, ich wende mich an euch mit einer Frage bezüglich der Montage von Fenstern. Ich habe kürzlich Fenster von...
  2. Fragen Trockenbau OG, Bestandsgebäude auf oder unter Estrich?

    Fragen Trockenbau OG, Bestandsgebäude auf oder unter Estrich?: Hallo, wir wollen das ganze OG unseres Einfamilienhauses mit ca 90 m² Bodenfläche im OG neu aufteilen, z.T. stehen dort noch gar keine Wände...
  3. 2 Fragen bezüglich Grundstück kaufen - Bauzwang

    2 Fragen bezüglich Grundstück kaufen - Bauzwang: Hallo, meine Frau und ich planen ein Grundstück von einer Privatperson zu kaufen. Nun ist es ja kein Geheimnis, dass es einen Bauzwang / Baugebot...
  4. Frage zur Zinsbindung

    Frage zur Zinsbindung: Hallo Forengemeinde, ich habe da mal eine Frage… Wir haben einen lfd. Kredit im Rang 1, Ende Zinsbindung 2020. Im Rang 2 steht ein...
  5. Frage zu Finanzierung / Zinsbindung

    Frage zu Finanzierung / Zinsbindung: Hallo zusammen, mal eine kurze Frage: Von 160.000 finanzierten EUR, haben wir 50 % für 10 Jahre bei der örtlichen Spasskasse und die anderen...