PVC verlegen

Diskutiere PVC verlegen im Estrich und Bodenbeläge Forum im Bereich Neubau; Hallo! Muss PVC-Boden in einem 12 qm kleinem Wohnraum vollflächig verklebt sein oder darf er auch lose verlegt werden? Es geht um einen...

  1. #1 Milchkuh, 31.08.2009
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    Hallo!

    Muss PVC-Boden in einem 12 qm kleinem Wohnraum vollflächig verklebt sein oder darf er auch lose verlegt werden?

    Es geht um einen Rechtsstreit und von daher wären haltbare Aussagen echt fantastisch!

    Vielen lieben Dank.

    Milchkuh
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 31.08.2009
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    Zu Risiken und Nebenwirkungen dieser Antwort fragen Sie bitte Ihren RA.

    Wenn der Vermieter den "alten" Belag fest verklebt hatte, hat er ein Anrecht darauf, auch einen neuen Belag fest verklebt zu bekommen.

    Wenn der Vermieter meint, den lose legen zu lassen, so kann auch das i.O. sein. Es gibt entsprechende Systeme.

    Hintergrund sind auch versicherungsrechtliche Fragen,weil lose Beläge ggf. nicht über die Wohngebäudeversicherung abgedeckt werden.

    MfG
     
  3. Julius

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    Tja, keine Hintergrundangaben - keine sinnvolle Antwort möglich!
     
  4. #4 Milchkuh, 31.08.2009
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    Danke für die schnelle Antwort!

    Es geht eher um folgendes Problem:

    Ich habe ein Zimmer in meiner Wohnung untervermietet und habe vor 8 Monaten ein PVC-Boden hinein verlegt. Verklebt habe ich ihn nicht, weil viele Internetseiten aussagen, dass man PVC grundsätzlich verklebt, man es aber nicht muss, wenn der Wohnraum kleiner als 20 qm ist.

    Nun habe ich durch Zufall mitbekommen, dass durch den mitgebrachten Bürostuhl das PVC sich wie Kuchenteig aufrollt. Deswegen habe ich darum gebeten, dass der Untermieter den PVC erneuert.

    Nun ist aber Folgendes: Der Untermieter sagt, dass der PVC-Boden falsch verlegt ist, weil er nicht verklebt wurde und will daher nicht für den Schaden aufkommen. Ich sage, dass der PVC-Bodenbelag nicht für einen Bürostuhl mit Rollen geeignet ist und der Untermieter deshalb für den Schaden aufkommen soll.

    Wir kommen momentan nicht auf einen gemeinsamen Nenner... Deswegen würde ich gerne wissen, wer Recht hat, um dann entsprechend zu handeln. Es wird mittlerweile mit einer Rechtsklage seitens des Untermieters gedroht, wenn dieser nicht die vollständige Kaution erhält. Die vollständige Kaution möchte ich aber aus jetziger Sicht nur vollständig zurückzahlen, wenn ich im Unrecht bin.
     
  5. #5 Ralf Dühlmeyer, 31.08.2009
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    Wahrscheinlich der U-mieter.

    Denn er wurde nicht auf die Ungeeignetheit des losen PVC für Stühle mit Rollen hingewiesen und konnte daher von einer "üblichen" Nutzungsmöglichkeit ausgehen. Und Bürostuhl mit Rollen ist auch in einer Wohnung keine unübliche Nutzung.

    Ob dieser Hinweis aus Unwissenheit oder anderen Gründen nicht erfolgte, hat den U-mieter nicht zu interessieren.
     
  6. bernix

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    ..von welchem Streitwert reden wir?
     
  7. #7 Milchkuh, 31.08.2009
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    Um "nur" 200 Euro. Aber ist für beide Seiten nicht wenig Geld.
     
  8. #8 Carden. Mark, 31.08.2009
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    Ich habe in unseren Büros extra Matten in den Bereichen liegen, wo die Rollstühle laufen.
    Ich weiß aber nicht - ob das als üblich anzusehen ist.
    Ich weiß nur, dass die Rollen so ziemlich alles kaputt bekommen.
     
  9. #9 Milchkuh, 31.08.2009
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    Hätte der Untermieter rechtzeitig Bescheid gegeben, dass sich da etwas am PVC verändert, wäre es auch kein Problem gewesen, dass man ne Matte kauft. Aber ich habe es nur per Zufall nach 5 Monaten entdeckt, dass sich da was tut. Ich hatte da vorher auch nicht drüber nachgedacht, weil das Zimmer komplett möbliert war. Sie hat den Schreibtisch und den Stuhl nachträglich mit ins möblierte Zimmer gebracht. Ich überlege gerade, ob es auch an den Rollen liegen könnte. Mein Partner meint, sie hätte harte Rollen am Stuhl und ich lese gerade, dass man weiche Rollen auf PVC nehmen sollte. (Das Übliche "Harte Rollen, weicher Boden - weiche Rollen, harter Boden")

    Es ärgert mich nur so sehr, weil wir das Zimmer erst vor ca. 9 Monaten liebevoll hergerichtet haben, von Bodenbelag, über Wandfarbe und Möbel und Gardinen. Und ich mag jetzt nicht schon wieder das Zimmer ausräumen und den Boden neu verlegen... :(
     
  10. #10 Ralf Dühlmeyer, 31.08.2009
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    Bei 200 € ist das Ausräumen aber auch Eigenleistung!
    Einigt Euch - das Geriht kostet mehr als alles andere.
     
  11. #11 Milchkuh, 31.08.2009
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    Als der Bodenverleger letztens wegen dem heruntergebrochenem Putz da war, habe ich ihn gleich gefragt, wieviel wir bezahlen müssten, wenn er nur den PVC lose verlegen würde. Es beläuft sich inklusive Beschaffungskosten auf 180 €.

    Aber wie soll man sich einigen, sodass jeder zu seinem Recht kommt?
     
  12. Julius

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    Ich sehe hier die Schuld auf beiden Seiten.
    Ungeeignete Rollen (solche Stühle für den privaten Gebrauch werden i.d.R. mit harten Rollen - für Teppichböden - ausgeliefert) sowie unterlassene Schadenmeldung einerseits und fehlender Hinweis aus rollenuntauglichen Bodenbelag andererseits.

    Wie ein Richter entscheiden würde, weiß niemand. Daß die Sache im Endeffekt mehr an Verfahrenskosten produzieren würde, als der Streitwert beträgt, schon...

    Daher sollte man sich "in der Mitte" einigen!

    Rechnet man die erwähnten Reparaturkosten zuzüglich eines angemessenen Eigenleistungs-Stundensatzes für Ein- und Ausräumen des Zimmers (insgesamt also 200,-), würde ich dem Untermieter dafür EUR 100,- von der Kaution abziehen und den Rest umgehend auszahlen.

    Sollte er damit nicht zufrieden sein, läge das Prozeßkostenrisiko erstmal bei ihm...


    Beim nächsten Untermieter einen diesbezüglichen Hinweis in den Vertrag aufnehmen und abzeichnen lassen.
     
  13. #13 Milchkuh, 31.08.2009
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 31.08.2009
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    Ich bin mir ziemlich sicher, dass ein weiterer Untermieter nie wieder folgen wird. ;)

    Aber mal ganz dumm gefragt, was meinst du mit "Sollte er damit nicht zufrieden sein, läge das Prozeßkostenrisiko erstmal bei ihm..."?

    Ich fänd die Idee mit dem Teilen gar nicht mal so schlecht, weil ich den gerichtlichen Weg nicht gerade prickelnd finde. Aber ich kann mir vorstellen, dass der Untermieter das anders sieht.
     
  14. bernix

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    ...nichtverklebter PVC ist mE nicht zwingend ungeeignet für Bürostühle..
    In meinem "Büro" liegt auch ein PVC Boden seit Jahren und die im Durchschnitt ca eine Stunde pro Tag hat bisher keine Schäden verursacht...
    -
    Die Frage ist jetzt natürlich: Wurde der Bereich üblich genutzt...
    -
    Ich sehe hier eine erhebliche Mitschuld der Mieterin, denn der Schaden tritt nicht von heute auf morgen auf...

    gruss
     
  15. #15 Milchkuh, 31.08.2009
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    Ich muss auch sagen, dass ich selbst nicht wusste, dass man auf PVC-Böden keine Stühle mit Rollen nutzen darf. Das wurde mir heute auch nur von einem pensionierten Bodenverleger am Telefon erklärt.

    Das Einzige was ich weiß, ist, dass man auf die Rollen vom Bürostuhl achten muss...
     
  16. Julius

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    So pauschal ist das falsch!
    Es gibt sehr wohl PVC-Böden, denen (selbst falsch) Stuhlrollen nichts ausmachen.
    Aber die sind dann nicht nur vollflächig verklebt (und an den Stößen verschweißt), sondern aus massivem Material (nicht so ein Schaumträger mit Hauch von Folie obendrauf, wie es für Haushaltszwecke verkauft wird) und kosten gehoben zweistellig dre Quadratmeter (allein das Material)...

    Zu Deiner Rückfrage:
    Wenn der dann ehemalige Untermieter meint, den Rest seiner Kaution einklagen zu müssen, kann er dies natürlich tun (dafür muß es weder einen Grund noch einen Rechtsanspruch geben).
    Aber da ER dann der Anspruchsteller ist, muß auch ER die Gerichtskosten verauslagen.
    Und das stellt eine doch recht wirksame Hürde gegen die Verfolgung zweifelhafter Kleinforderungen dar. Eine Gewähr natürlich nicht.

    Di solltest also versuchen, Dich mit ihm auf der genannten Basis einvernehmlich zu einigen.
    Wenn er darauf eingeht, gut. Dann dies schriftlich fixieren.
    Wenn nicht, dann würde ich eben trotzdem so verfahren und es auf eine Klage bezüglich des Rests ankommen lassen.
     
  17. Berni

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    Tach alle Hausfrauen,

    zu einer fachgerechten Verlegung gehört das Verkleben des PVC-Bodens dazu.

    Bei mir zu Hause kann ich machen was ich will. Da kann ich ihn mir auch lose an die Wand hängen.:bounce:

    Wenn ich aber vermiete, dann muss ich dem Mieter wenigstens einen Bodenbelag einbauen, der ohne weiteres benutzbar ist. Oder ich muss ihm die Nutzungseinschränkung vor Mietvertrag anzeigen. Unwissenheit schützt vor Schaden nicht. Wenn der Vermieter die Einschränkung nicht weis, woher soll es dann der Mieter wissen?

    Wenn die ersten Anzeichen einer Auswalkunk sichtbar werden, ist es eh zu spät.

    Als Vermieter würde ich in diesem Fall lächeln und äußerst freundlich bleiben.

    Gruß Lukas
     
  18. #18 Milchkuh, 31.08.2009
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    So, es gibt Neues!

    Heute Abend war Übergabe.

    Ich habe Protokoll geführt und konnte somit die Gespräche gut lenken trotz Zeitmangel des Untermieters.

    Wir haben uns darauf einigen können, dass wir das PVC an der auffälligen Stelle reparieren. Laut Sachverständigen, den sie wohl angeheuert hat, ist das wohl möglich. Das sind Unkosten von ungefähr 20 oder 30 Euro. Diese Kosten teilen wir uns und die Arbeiten finden auch gemeinsam statt, sodass niemand darauf sitzen bleibt. Es ist für beide Parteien die günstigste und einfachste Lösung.

    Ansonsten bin ich einfach nur froh, dass das alles ein Ende hat und dass man sich außergerichtlich einigen konnte. Selbst, wenn es vielleicht eine Kurzschlussreaktion des Untermieters war, weswegen er zugestimmt hat - es ist im Übergabeprotokoll verbindlich notiert und von beiden Seiten unterschrieben worden... d. h. beide Parteien müssen sich daran halten.

    Vielen Dank für eure Hilfe!
     
  19. Julius

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    Schön für Dich.
    Wie man allerdings einen lose verlegten Schaum-PVC-Belag abschnittweise repariert, das würde ich gerne gelegentlich noch erfahren!
    Wäre nett, wenn Du nach Ausführung berichten könntest.
    Danke!
     
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