Hilfe gesucht

Diskutiere Hilfe gesucht im Fenster/Türen Forum im Bereich Neubau; Hallo Forum, vermutlich bin ich der, der die gleiche Frage zum tausendsten Male stellt aber ich hoffe, ihr seid trotzdem so lieb und gebt einem...

  1. #1 berlinbummel, 01.09.2009
    berlinbummel

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    Hallo Forum,
    vermutlich bin ich der, der die gleiche Frage zum tausendsten Male stellt aber ich hoffe, ihr seid trotzdem so lieb und gebt einem Unwissenden Rat.
    Der Voreigentümer meiner Wohnung hat noch schnell ein neues Kunststoffenster einbauen lassen, weil das Holzfenster richtig weggefault war.
    Anscheinend hat er eine Wald- und Wiesenfirma beauftragt. Jedenfalls ist das Fenster jetzt so, dass es leider nicht in jeder Stellung stehen bleibt (so wie ich es als richtig erachten würde). Wenn ich das Fenster auf 90° aufschwenke, schließt es automatisch wieder bis ca. 50°, wenn ich es fast schliesse, öffnet es wieder selbsttätig bis auf ca. 30°.
    Ich bin der Meinung, dass es sich nicht um einen korrekten Einbau handelt. Ich habe das schon beim Verkäufer moniert, dieser sandte den Chef der ausführenden Firma (kein Schraubenzieher - keine Wasserwaage) ... "alles in Ordnung, sie können mich ja verklagen und dann Beauftragen wir einen Gutachter für 800 Euro".
    Nach meinen Messungen mit einer Wasserwaage liegt die Luftblase zwar innerhalb der Markierung der Libelle, jedoch nicht mittig.
    Bin ich da zu kleinlich ? Sollte ich mich auf einen Streit einlassen ? Die Firma wurde nicht von mir bezahlt, sondern vom Verkäufer. Im Vertrag steht auch was von Gewährleistung, aber bei einem solchen Auftreten fürchte ich wird da nie was, so dass ich eigentlich lieber sicher gehen will und wenigstens einmal am Anfang ein ordnungsgemäß eingebautes Fenster haben will.

    Und dann noch etwas: Muss mir der Verkäufer / bauausführende Firma eine Bestätigung eines Energieberaters über den ordnungsgemäßen Einbau nach der EnEV DVO-Bln (Berliner sind ja was besonderes :confused:) aushändigen ? Oder hat diese komische DVO doch keine Bedeutung für mich ?? Selbst das Berliner Bauamt konnte mir bisher keine Auskunft geben, die ich nachvollziehen konnte.
    Ich habe mal das Foto der Wasserwaage hochgeladen (tut mir leid wegen der Unschärfe). Liegt das in den Toleranzen ?
    Auf nette Antworten freut sich
    Berlinbummel
     
  2. #2 Pirellitx31, 01.09.2009
    Pirellitx31

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    ..hier scheint es sich eher um ein rechtliches Problem zu handeln...und zwar in Bezug auf die Frage, auf Ihre gekaufte Wohnung (gebrauchte Immobilie) wegen des Fensters einen Mangel aufweist, den der Voreigentümer (arglistig ?) verschwiegen hat.
    Irgendwelche Ansprüche gegen die Fensterfirma bestehen jedenfalls nur dann, wenn der Voreigentümer diese an Sie abgetreten hätte.

    Gibt es kein Übergabeprotokoll? War zum Zeitpunkt der Besichtigung der Wohnung das Fenster noch nicht eingebaut?

    Insgesamt schätze ich die Durchsetzbarkeit Ihrer Ansprüche gegen der Voreigentümer eher als gering ein.
     
  3. #3 berlinbummel, 01.09.2009
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    Hallo Pirellitx,
    erst mal danke für die schnelle Antwort. Vielleicht habe ich zu weit ausgeholt. Einfachere Frage: Muß ein Kunststofffenster in jeder Schwenkstellung still stehen bleiben oder darf es sich von allein schliessen ??
    :irre
     
  4. janjan

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    kurze Frage-Kurze antwort
    .... der Flügel muß in jeder Drehstellung stehen bleiben, Voraussetzung ist natürlich, das Dir der Wind nicht durch die Bude fliegt
     
  5. #5 berlinbummel, 01.09.2009
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    Hmm... weil ich ja Teile vom Kaufpreis deswegen nicht auszahlen lasse und mir mit einem Gutachter gedroht wurde und Anwaltskosten ... müsste jeder normale Sachverständige auch zu dem Ergebnis kommen, dass das nicht mängelfrei ist ? Oder gibt es da gewisse Toleranzen (Abweichungen von der Lotrechten) die hinzunehmen sind ?
    Und .. ich habe an den Stellschrauben nie gedreht ... kann man das noch hindrehen ??
    Danke an alle fleißigen Antworter ....
     
  6. #6 berlinbummel, 01.09.2009
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    Jetzt hat das auch mit dem Hochladen geklappt, falls das nach der klaren Antwort von janjan noch von Bedeutung ist ....
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  7. #7 Baufuchs, 01.09.2009
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Was, wenn der Verkäufer

    nicht nur mit Anwalt droht,
    sondern von Unterwerfungsklausel in die sofortige Zwangsvollstreckung Gebrauch macht.
    (Würde mich wundern, wenn ihr Kaufvertrag eine solche Klausel nicht enthielte)

    Je nach Höhe des einbehaltenen Betrages besteht diese Gefahr.

    Gebrauchte Immoblien werden i.d.R. mit dem Vermerk "wie besichtigt, unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung" verkauft.**

    Da haftet der Verkäufer nur für arglistig verschwiegene, offenbarungspflichtige Mängel.
    Die Arglist ist nachzuweisen, was äußerst schwierig ist.

    Die Antwort von Janjan mag zwar formal richtig sein, einen Anspruch gegen den Verkäufer können Sie daraus nicht ableiten.

    **Es kann sein, dass der Verkäufer Ihnen hinsichtlich des Fensters seine Gewährleistungsansprüche gegen die Fensterfirma abgetreten hat, die müssen Sie aber gegenüber der Fensterfirma einfordern, Teile des Kaufpreises (den Sie ja an den Verkäufer zu zahlen haben) können Sie deshalb nicht einbehalten.

    Laienmeinung, Anwalt fragen.... (oder den beurkundenen Notar)
     
  8. #8 Pirellitx31, 01.09.2009
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    sorry, wir reden hier nicht über mögliche Ansprüche gegenüber dem Fensterbauer, sondern wg. Ansprüchen gegen den privaten Wohnungsverkäufer einer gebrauchten Immobilie. Das sind mE zwei paar Schuhe. Wurde ein neues Fenster lt. Kaufvertrag geschuldet? Wurde der Mangel ins Protokoll aufgenommen? Bei Gebrauchtimmobilien sind mE derartige Mängel hinnehmbar.

    Wie hoch ist denn Ihr Einbehalt?
     
  9. #9 berlinbummel, 01.09.2009
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    1. Kaufpreis auf Notaranderkonto
    2. Zusage im Vertrag: Der Verkäufer sichert den fachgerechtenAustausch zu.
    3. Bedingung in den Zahlungsbedingungen: Auszahlung durch den Notar nur, wenn Käufer den Austausch des Fensters meldet.

    Ich bin anscheinend allein der Meinung, das ein fachgerechter Austausch nicht stattgefunden hat und der Verkäufer leider mit der Vertragsklausel Pech gehabt hat.

    Es ist aber interessant, was sich das Forum noch für Gedanken macht, die ich garnicht in Betracht gezogen hatte .... und bitte versteht mich nicht falsch, aber ich bin verwundert wenn geschrieben wird bei einem Altbau müsse man bei einem NEU eingebauten Fenster Mängel hinnehmen !? Kann man in einen Altbau Fenster nicht lotrecht einbauen ??

    Eine Übergabe erfolgte nicht ... lapidar wurde ich aufgefordert "Sie können sich die Schlüssel in unserem Büro abholen" ... Ich habe auch keine Übergabe unterschrieben sondern lediglich einen Schlüsselempfang.

    PS: Aber weiß vielleicht jemand, wie sich dass jetzt hier noch mit der Bestätigung durch den Energieberater nach der EnEV-DVO Bln verhält ???

    Folgende Entwicklung in den letzten Stunden:

    Der Notar (des Verkäufers) rief zum wiederholten Male an und drängte mich seinem Vorschlag zuzustimmen und nicht den gesamten Kaufpreis zurückzuhalten (weil meine Zustimmung zur Auszahlung fehlte) und nunmehr nur einen Teil von 500 Euro zur Auszahlung zu verweigern.
    Ich fürchte, damit hat der Verkäufer gewonnen und wird sich um meine Probleme nicht mehr kümmern und das Geld auf dem Notaranderkonto verschimmeln.
     
  10. #10 Gast23627, 01.09.2009
    Gast23627

    Gast23627 Gast

    janjan Angeber oder Ahnungsloser...

    Das stimmt einfach nicht.
    Auch wenn ein Fenster waage- und lotrecht eingebaut ist besteht die Möglichkeit des Auf- und Zufallens.
    Allein schon die bei jedem modernen Fenster bestehenden (und gewollten) Möglichkeiten die Eck- und Scherenlager zu verstellen können diesen, nicht zu bestandenen, Umstand herbeiführen.
    Das Auf- und Zufallen eines Fensterflügels ist bei korrektem Einbau kein Fehler.
    Ein Fenster soll andere Zwecke erfüllen als in geöffnetem Zustand "stehenzubleiben" Es gib, will man/frau das unbedingt, für ein paar Euro nachträglich montierbare Drehsperren.


    Freundliche Grüße
     
  11. #11 berlinbummel, 01.09.2009
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    Hmmm und ich harmloser dachte immer, wenn ich lüften will, muss das Fenster auch von allein offen bleiben.
    Die Antwort kommt mir so vor wie "Ein Auto hat andere Zwecke zu erfüllen, als zu fahren. Es gibt, wenn man/frau das unbedingt will für ein paar Euro einen Abschleppwagen"
    Sorry, aber dieser Vergleich hinkt, aber er kam mir so in den Sinn ... Ich hatte bisher immer andere Gedanken über den Zweck eines Fensters. Möglicherweise liegt er auch nur darin, lediglich Licht in den Raum zu lassen, damit es nicht gar so dunkel ist. Lüften scheint nur schädlich zu sein ... Und das Öffnen ist auch nur zum Zwecke des Putzens von außen erforderlich ...
     
  12. #12 Pelztier, 02.09.2009
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    moah, wird hier ein TamTam um einen Fensterflügel gemacht der einfach nicht außerhalb einer gewissen Gradzahl stehen bleiben will. Was das für Kreise zieht ist für mich nicht nachvollziehbar. Kaufpreiseinbehalt der vollen Summe? :irre
    Kaufpreiseinbehalt bis 500,00 Euro? :wow
    Mönch berlinbummel, lass Dir auf Kosten des Fensterbauers eine Bremsschere einbauen und gut is.
    Bei diesem Thread gefrieren mir irgendwie die Gesichtsmuskeln ein.
     
  13. janjan

    janjan

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    Werter Josef, ich nehm das nicht persönlich....

    ...nur soviel dazu: die Hersteller gehen sogar in der Fertigung einen Schritt zurück, d.h. man geht von Leichtlaufbeschlägen wieder ab, da die Flügel stehen bleiben sollen, oder ich kann natürlich auch beim Stoßlüften 20min meinen Flügel festhalten (auch bei korrekter Montage)

    es ist kein Mangel, da geb ich Dir recht..... aber mehr auch nicht,...
    und es kommt auch auf die Laufgeschwindigkeit drauf an...soviel dazu

    ...die haben in diesem Fall wohl nix damit zu tun>>> was DU meinst nennt man
    FESTSTELLBREMSE im Beschlag integriert
    eine Drehsperre..... das sagt schon der Name......
     
  14. #14 Gast23627, 02.09.2009
    Gast23627

    Gast23627 Gast

    @janjan

    Sorry,
    klar ich meine Fensterbremsen du hast Recht,
    mein Einwurf war auch nicht persönlich gemeint, sollte nur provozieren.
    @pelztier
    stimme dir voll zu, solche "Pensionäre" brauchen wir nicht der sollte wirklich besser durch Berlin bummeln als den Molly zu machen...
    Meinen Frust zu dieser Anmache habe ich dann gestern an jajan ausgelassen...
    mfg.
     
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