Kann man den Kaufvertrag "splitten" um Steuern zu sparen - legal?

Diskutiere Kann man den Kaufvertrag "splitten" um Steuern zu sparen - legal? im Sonstiges Forum im Bereich Sonstiges; Hallo an alle, also wir sind weiterhin auf der Suche nach einem neuen Heim und haben mittlerweile auch einige Häuschen angeschaut. Im Moment...

  1. tine77

    tine77

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    Hallo an alle,

    also wir sind weiterhin auf der Suche nach einem neuen Heim und haben mittlerweile auch einige Häuschen angeschaut.
    Im Moment haben wir eines im Auge, dass von der Lage her gut ist, aber eigentlich ein bisschen zu groß - daher auch teurer...
    Wir reden von einer DHH mit ca. 180 m² Wfl und 450 m² Grundstück BJ 1972.
    Der Preis liegt bei 275.000 Euro inkl. Garage.
    Dazu kommt noch Makler und schlussendlich noch Steuer...
    Dann sind wir bei knapp 300.000 Euro :eek:

    Jetzt kommt meine Idee:
    Mal abgesehen davon, dass man am Preis noch verhandeln kann, mit einem Gutachter etc.
    Könnte man mit den Verkäufern vereinbaren, dass so Sachen wie Einbauküche, Extras in den Räumen (Einbauschränke z.B.) oder die Garage nicht mit in den Kaufvertrag nimmt, damit der Betrag auf den die Steuern kommen geringer wird? Ist das legal?

    Und noch ne allgemeinere Frage:
    Der Gutachter, mit dem man ein Bestandshaus anschaut, der bei den Preisverhandlungen mithelfen kann, ist das i.d.R. ein Architekt? Oder ein Bauingenieur? Oder ist das egal?
    Ich hab mal bei uns in der Verbraucherzentrale online nachgeschaut, da bieten die sowas nicht an... muss man da anrufen und fragen?

    Vielen Dank für eure Hilfe.
    Tine
     
  2. #2 Gast14207, 02.09.2009
    Gast14207

    Gast14207 Gast

    Ja, das ist legal

    Einbauten können im Vertrag gesondert ausgeweisen werden, dazu braucht es keinen gesonderten Vertrag (geht aber...). Da die Werte nur geschätzt werden können, hat man natürlich einen gewissen Spielraum, den man gern auch ausnutzen kann. Aber, wenn man es übertreibt, die Jungs vom FA streichen dann gnadenlos. Aber 15.000 EUR für eine Einbauküche geht schon, wenn sie nicht gerade 15 Jahre alt ist. Ansonsten durchgehen und jegliches Ding, welches nicht immobil ist, aufführen, schätzen und abziehen.

    Achtung, das Verringern des Kaufpreises und das nebenbeizahlen (schwarz) der Restsumme ist illegal und wird auch garantiert auffallen, da die Hauswerte grob bekannt sind. Und wenn dann ein Haus plötzlich nur 250 kostet statt 300, dann klingeln schnell die Alarmglocken...


    wegen gutachter: Es gibt eine Firma, die verhandeln und bekommen dann von der Ersparnis ein drittel. Das gibt ein gewisses Interesse an einer möglichst hohen ersparnis.

    Grüße
    Stefa
     
  3. tine77

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    Hallo, danke für die schnelle Antwort. Ja, die Gutachter kenn ich - gibts nur leider in Nürnberg nicht :(
    Alle anderen Sachverständigen, die ich so gefunden habe, kosten echt ne Menge Kohle und das auch, wenn man dann letztendlich gar nicht kauft.
    Ich würde ja gerne einen Experten mitnehmen, der nur eine geringe Summe verlangt, wenn das Geschäft nicht zustande kommt. So machen die o.g. das auch.. !
    Vielleicht fragen wir einfach mal einen Architekten, den wir nächste Woche treffen, vielleicht macht der das auch und wir lassen div. Änderungen über ihn planen....?
     
  4. tine77

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    Und was ist mit der Garage? Muss man auf eine Garage Steuern zahlen?
     
  5. #5 Tom Köhl, 02.09.2009
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    Ist die Garage mobil oder immobil?
    Siehste... :winken

    Viele Grüße,
    Tom
     
  6. #6 Ralf Dühlmeyer, 02.09.2009
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    Ganz eindeutig mobil :p


    [​IMG]
     
  7. #7 Manfred Abt, 02.09.2009
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    Wie bereits gesagt: ja, das geht und ist legal.

    Aber: dann sinkt in der Regel auch der Beleihungswert und dass kann bei der Finanzierung auch Nachteile bringen.
     
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