Fensterumbau bei falschem Anschlag

Diskutiere Fensterumbau bei falschem Anschlag im Fenster/Türen Forum im Bereich Neubau; Hallo alle zusammen, man entwickelt sich ja mit dem Bau. Deshalb geht es num um Fenster. Wir haben Holz-Alu-Fenster. Bei zwei fenstern ist der...

  1. #1 angostura, 03.09.2009
    angostura

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    Hallo alle zusammen,

    man entwickelt sich ja mit dem Bau. Deshalb geht es num um Fenster. Wir haben Holz-Alu-Fenster. Bei zwei fenstern ist der falsche Anschlag geliefert worden (rechts statt links) Nun soll der Rahmen so beiben und vor Ort umgebaut werden. Das glastragende teil wir neu produziert. Es wird gesagt, man sehe hinterher nichts.
    Eigentlich finde ich dies nicht gut, dass man neue Fenster kauft und diese dann vor Ort umgebaut werden müssen.
    Ist dies ein Mangel und kann man auf ein komplett neues Fenster bestehen ?
    Unser Architekt hat scheinbar dieser Umbaulösung ohne Rücksprache mit uns zugestimmt. Das wurmt mich auch.

    Was sagen die Experten zum Fensterumbau.

    Vielen Dank

    Angostura
     
  2. bernix

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    Sind die Fensterrahmen schon eingeputzt?
     
  3. #3 angostura, 03.09.2009
    angostura

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    Moin,

    nein innen ist noch nicht verputzt. Aber der Architekt hat ein paar Tage nach Einbau in Kenntnis des Problems die Rollschicht des Verblenders ausführen lassen.

    Angostura
     
  4. #4 Gast036816, 03.09.2009
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    Fensteranschlag

    Moin Moin,

    Fehler können passieren, das lässt sich nicht immer vermeiden. Die Art der Mangelbeseitigung sollte jedoch immer mit dem Bauherrn abgesprochen werden. Sie müssen doch die Leistung am Ende abnehmen und akzeptieren, anschließend müssen Sie auch noch das Werk vergüten.

    Wenn Ihnen die Art der Mängelbeseitigung am Ende nicht gefällt, können Sie die Abnahme verweigern. Sie sollten die Mängelbeseitigung weiter beobachten sofort agieren, wenn es nichts wird. Kleinere Fehler - auch sichtbare - müssen Sie am Ende jedoch akzeptieren. Der AN muss nicht alles neu herstellen, wenn etwas daneben gegangen ist.

    Freundliche Grüße aus Berlin
     
  5. #5 Olaf (†), 03.09.2009
    Olaf (†)

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    Wir würden...

    bestimmt ein dolles Team abgeben :biggthumpup:
    Vor solchen Sätzen empfehle ich dringend den Blick ins BGB.
     
  6. #6 angostura, 04.09.2009
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    Moin,

    also muss man wohl sagen, man hat nur eingeschränktes Mitspracherecht bei der Beseitigung von Mängeln. Der AN kann sich entscheiden, wie er den mangel beheben möchte. Der AG (ich) muss dies dann, wenn es einigermaßen mängelfrei ist, aktzeptieren.
    Sehe ich das so richtig ? Das einzige ist wohl, man sollte uns schon frage, wie wir es im besten Fall gerne hätten.

    Nun muss ich sehen, wie die Reparatur umgesetzt wird.

    Vielen Dank

    Angostura
     
  7. bernix

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    ...man hat sicher kein eingeschränktes Mitspracherecht, aber wenn jemand verantwortlich tätig ist, sollte derjenige auch gewisse (kleine) Dinge entscheiden können, ohne Rückfrage zu halten.
    In diesem Falle: Es sind HolzAlufenster, innen deckend gestrichen (?). Die Flügel werden neu gemacht, die Aussenseite ist nicht betroffen, daher hier kein Problem...
    Bei Ausbau der Scharniere bleiben zwei ca 3cm grosse Löcher, die mit passendem Material geschlossen, (gespachtelt?) und überstrichen werden.
    Wenn der Fensterbauer gut ist kriegt er das mE (fast) unsichtbar hin.
    Sollte die Reparatur nicht ganz glücklich ausfallen, ist noch eine Minderung drin...
    Austausch (Wandlung) dürfte eher nicht drin sein ....
    Also nur Mut....wenn das das einzige Problem in der ganzen Bauphase bleibt...dann habt ihr Glück und/oder einen guten Architekten und gute Lieferanten...
     
  8. #8 esslinger, 04.09.2009
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    Hallo bernix,

    3 cm war früher - heute sind es (meistens) nur zwei 8mm große Löchlein.
     
  9. bernix

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    Danke!

    Umso besser!
     
  10. #10 Gast036816, 05.09.2009
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    Fensteranschlag

    Moin Moin,

    @ Olaf

    Ganzen Text gelesen? Das Zitat allein ist kritisch - right, jedoch von Ihnen falsch interpretiert.

    Der AN hat bis zur Abnahme nachzuweisen, dass seine Leistung mangelfrei ist. Dass das Fenster mit falschem Anschlag mangelfrei ist, trifft hier nicht zu. Der AG muss jedoch kleinere Mängel bei der Abnahme akzeptieren, so habe ich es beschrieben.

    Noch weiss niemand, ob die Mängelbeseitigung gelingt - auch nicht die Fensterbauer im Net.

    Freundliche Grüße aus Berlin
     
  11. #11 angostura, 05.09.2009
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    Vielen Dank

    die Fenster sind nicht deckend gestrichen , sondern natur lasiert. Also ist die Optik etwas schwieriger.

    Leider ist dies nur ein Fehler in einer langen Reihe.

    Nächste Woche soll nachgebessert werden. Ich werde berichten

    Angostura
     
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