Frage zu Wohnflächenberechnung

Diskutiere Frage zu Wohnflächenberechnung im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Hallo, wir haben auf unserer Suche nach einem neuen zu Hause ein Angebot für ein Haus Bj. 2004 mit grossem Grundstück entdeckt. Das Haus hat...

  1. #1 marlboro, 04.09.2009
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    Hallo,

    wir haben auf unserer Suche nach einem neuen zu Hause ein Angebot für ein Haus Bj. 2004 mit grossem Grundstück entdeckt.

    Das Haus hat auf der rechten Seite einen hochwertigen "Holzschuppen" (ca. 5-6m) der wiederrum fliessend zum hochwertigen "Holzschuppen" des Nachbarn übergeht. Die beiden Häuser incl. dieser Holzschuppen sind vollkommen baugleich.
    Nachdem ich die Grundrisse vom Makler erhalten habe, muss ich zu meiner Enttäuschung feststellen, das dieser "Schuppen" sowohl zu der gesamten Wohnfläche aus auch zu der angegebenen Zimmeranzahl dazu gerechnet wird.
    Gut, im Expose stand schon drinnen, dass man diesen Raum als weiteres Kinder oder Schlafzimmer oder halt für ein Homeoffice verwenden kann.

    Kann man diesen Raum nicht nur als Wohnraum bewerben, wenn diese eindeutige Grenzbebauung mit gegenseitigen Baulasten verbunden ist?

    Der Anbau ist optisch hervorragend, aber auf den Grundrissen kann ich keinerlei Zugang direkt vom Haus erkennen. Somit fällt mir ausser Gartenschuppen adhoc auch keine praktische Nutzungsmöglichkeit ein.
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 04.09.2009
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    Nach welcher Regel wurde die Fläche ermittelt?
    Ach - steht wieder mal nicht dabei. Naja - Makler halt :D

    Wenn nach WoFlVo - dann dürfen NUR Räume eingerechnet werden, die gemäß Landesbauordnung Aufenthaltsräume sind!!!
    Das dürfte bei Grenzschuppen eher selten sein.

    MfG
     
  3. #3 Baufuchs, 04.09.2009
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Innerhalb

    der Grenzabstände von Gebäuden und auf der Grenze sind in NRW nur Garagen und Abstellräume zulässig.

    Grenzbebauung zu Wohnzwecken nur dort, wo gem. B-Plan auf der Grenze gebaut werden muss, z.B. bei Doppelhausbebauung.

    Baulast geht schon deshalb nicht, weil des Nachbarn "Schuppen" bereits angebaut ist.
     
  4. #4 Ralf Dühlmeyer, 04.09.2009
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    Doch - ginge theoretisch schon - per Anbaubaulast.
    Nur wirds ohne eine SEHR gute Begründung und ohne Not keine Genehmigung für Aufenthalsräume im Grenzabstansbereich geben.
     
  5. #5 marlboro, 04.09.2009
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    Vielen Dank für die Antworten.

    Ist für einen Laien natürlich immer schwierig. Da bekommt man ein Expose mit einer Gesamtangabe an qm und der Anzahl der Aufenthaltsräume.
    Auf Nachfrage gibt es detaillierte Grundrisse ohne Wohnflächenangaben.
    Wenn man jetzt mal ein bisschen nachrechnet findet man schnell heraus, dass der HAR, der Flur etc. und eben der "Schuppen" voll in die Wohnflächenangabe und der Zimmeranzahl eingerechnet wurde.
     
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