76%-Regel und EEWärmeG

Diskutiere 76%-Regel und EEWärmeG im EnEV 2002 / 2004 / 2007 / 2009 Forum im Bereich Bauphysik; Hallo, eine vorhandene Schule wird um mehr als 50 m² erweitert und von der vorhandenen Heizung mitbeheizt. Es wird die 76%-Regel nach EnEV...

  1. #1 Valtier, 07.09.2009
    Valtier

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    Hallo,

    eine vorhandene Schule wird um mehr als 50 m² erweitert und von der vorhandenen Heizung mitbeheizt. Es wird die 76%-Regel nach EnEV angewendet, da die Heizung nicht abgebildet werden kann. Ist nun die Ersatzregel des EEWärmeG (15% unter EnEV) automatisch erfüllt oder muss HT jetzt nochmal 15% unter den 76% liegen?

    Danke!

    Gruß
    Valtier
     
  2. Dave

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    Das EEWärmeG stellt die Anforderungen an die EnEV bzw. an die jeweils gesetzliche schärfere Anforderung.
    Demnach (EnEV 76%) - 15%
    Ist zwar heftig, aber hab ich letztens auch so machen müssen.
    Nützt ja nix :)
     
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76%-Regel und EEWärmeG

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