Strasse wird saniert

Diskutiere Strasse wird saniert im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Hallo, bei uns wird die Strasse saniert, jetzt muss die Gemeinde entlang meines Grunstücks ca 30cm breit den Teer auffräsen um Ihre Randsteine...

  1. bayern

    bayern

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    Hallo,

    bei uns wird die Strasse saniert, jetzt muss die Gemeinde entlang meines Grunstücks ca 30cm breit den Teer auffräsen um Ihre Randsteine zu setzen (damit sie einen "halt" haben, so die Worte des Bauleiters), danach würden Sie dies wieder zuteeren! Dann habe ich aber einen "Stoss" (also eine TeerFuge) entlang meines Grunstückes! Jetzt habe ich verlangt das Sie zumindest den Teer auf 1m Breite von meinem Grundstück wegnehmen, Ihre Randsteine setzen und danach wieder zuteeren !
    Mein Vorteil liegt darin das man bei 1 Meter Breite den "Stoss" (Teerfuge) nicht so sieht, und somit der Hof (Einfahrt) durch eine zusätzliche Teerfuge nicht "verschandelt" wird!
    Was meint Ihr ?? Welches Recht habe ich wenn die Gemeinde auf meinem Grund aufgraben muss!
     
  2. gast3

    gast3 Gast

    also ..

    abgesehen, dass da mit Sicherheit keiner "teert" ...

    an deinem Grundstück entlang ? auf deinem Grundstück ?

    habe also nicht so richtig verstanden, wo dein Problem jetzt liegt ...


    Gruß

    Helge
     
  3. #3 Baufuchs, 07.09.2009
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Ich denke

    ich weiss was er meint.

    Entlang seines Grundstücks wird die Asphaltdecke in 30cm Breite aufgenommen, um dann Kantensteine mit Rückstütze zu setzen.

    Wenn dann der Streifen zwischen alter Asphaltdecke und Rückenstütze beigearbeitet wird, befürchtet er eine sichtbare "Nahtstelle".

    Das wird aber i.d.R. so gut beigearbeitet, dass man kaum etwas sieht.

    Mich würde trotzdem die Antwort auf das Ansinnen "fräst mal in 1m Breite, gefällt mir dann besser" interessieren.

    PS:
    Warum haben Sie nicht verlangt, dass der komplette Strassenbelag aufgenommen u. dann erneuert wird, dann sieht man später wirklich gar nichts mehr.

    Leute gibts....
     
  4. bayern

    bayern

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    Wir bekommen eine neue Asphaltdecke. Ist nur eine kleine Strasse ohne Gehsteig ! Jetzt kommt entlang des Strassenrandes so Granit-Pflastersteine. sozugen eine Art Wasserrinne! (Früher ging der Asphalt direkt bis zu meinem Grundstück, also nahtlos in mein Grundstück (ebenfalls Asphalt) über - ohne Wasserrine!!)
    Um aber jetzt diese Art Wasserinne (aus Granit) zu befestigen, muss die Baufirma 30cm von meinem Grundstück aufbaggern (entlang meines Grundstücks!).
    Wenn die baufirma zum Schluss die 30cm (entlang meines Grundstücks) wieder zu asphaltiert, habe ich einen "Schönheitsfehler" auf meiner Teerfläche! Deswegen möchte ich das die baufirma 1 meter breit aufreisst, da dann später die "Asphaltfuge" nicht so auffällt (der "Schönheitsfehler" fällt an dieser stelle nicht so auf, da mein Hof da einen "Knick" macht) ... hoffe hab das verständlich erklärt !!

    meine Frage: ist es mein recht, wenn die schon auf meinem grunstück aufreissen, das es so gemacht wird, wie mir es gefällt (für die gemeinde entstehen dadurch mehrkosten!!)
     
  5. bayern

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    die 30cm wo die baufirma auffräsen muss, sind auf meinem grundstück !!! auf ca. 15m länge !!
     
  6. gast3

    gast3 Gast

    also verständlich - ist was anderes - sorry, aber so wie du schreibst ist ne Ratesendung nichts dagegen ...

    und mal zwischendurch, so ab und zu - nen Absatz - ist auch was feines (macht lesen und verstehen etwas einfacher)

    aber davon mal abgesehen ..

    ich GLAUBE (bin weder Kommunalpolitiker noch Jurist) wenn auf deinem Grundstück gebuddelt wird, hast du einen Anspruch daruf, dass es gleichwertig wieder hergestellt wird, sofern dem planungstechnische Details nicht entgegensprechen ... (und das hört sich so an, dass die Firma auf deinem Grundstück fräsen muss = Nahtstelle = unvermeidbar)

    und das war es dann auch.

    Du hast keinen Anspruch darauf, dass deinem sonstigen ästhetischen Neigungen entsprochen wird .. also, so entlang deines Grundstückes usw.

    Helge
     
  7. #7 Manfred Abt, 07.09.2009
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    Wirklich schwierig zu lesen, dein (Stil).

    Aber im Ansatz geht es wohl darum, dass dort ein 30 cm Streifen deines Grundstücks für die Rückenstütze der auf öffentlichem Grund liegenden Pflasterrinne aufgenommen werden soll. Klar wird man die Fuge sehen, aber ob man die jetzt lieber 30 cm oder lieber 1 m von der Rinne entfernt liegen haben möchte ist wohl nur eine Sache des persönlichen Geschmacks. Und wer soll denn die Kosten für die zusätzlichen 70 cm tragen?

    Relevant ist eine fachtechnisch ordentliche Ausführung mit Schmelzband und ohne Lockerung des Unterbaus der privaten Schwarzdecke.

    Ich würd das mal außer mit der Firma auch mit der Bauüberwachung der Kommune ansprechen. Hoffentlich kannst du es mündlich besser erklären als in Schriftform.
     
  8. bayern

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    Sorry, für die schwierige Beschreibung! Wenn ich ein Bild gehabt hätte, wäre alles leichter :-) !!

    Da meine Einfahr nach 1 Meter eine Kante hat (geht von einer Schräge in eine gerade über), und da habe ich bereits eine Teerfuge...

    deshalb wollte ich nicht bei 30cm noch eine Teerfuge, weil bereits bei 1 Meter eine ist...

    soviel Recht muss man doch haben, wenn man nicht noch eine zusätzliche Teerfuge haben möchte, weil sonst wird mein Hof wie ein "Fleckerlteppich"
     
  9. #9 Ralf Dühlmeyer, 08.09.2009
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    Ähh - bei mir hätten die nix auf meinem Grundstück geöffnet.
    Denn so hast Du nicht nur eine Flickstelle auf dem Hof, sondern auch einen Teil der Betonrückenstütze.
    Wenn Du da mal irgendwas machen willst, ist die immer im Wege. Gäbs bei mir nicht - no way.
     
  10. Julius

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    Wenn Du wissen möchtest, wieviel Recht Du hast (und darum geht es Dir ja), nimm Dir einen Fachanwalt für öffentliches Baurecht und befrage das zuständige Gericht (Verwaltungsgericht?).

    Falls Du die Methode Dühlmeyer durchzögst, bekämst Du (neben "gutem" Ansehen im Ort...) eben die Naht genau auf die Grundstücksgrenze statt 30cm weiter innen.
    Ob das besser aussieht, mußt Du selbst beurteilen.

    Die Anfrage hab ich übrigens von Anfang an verstanden. :bef1002:
    Aber wehe, ich frag mal bescheiden nach, weil Jemand Worte verwendet, die es gar nicht gibt, oder so...
     
  11. bayern

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    Danke für die Antworten, werd heut (spätestens morgen) mal hinfahren und ein Foto machen, denke dann weiss jeder wie ich meine bzw. ob ihr es gut findet oder nicht!!
     
  12. #12 Ralf Dühlmeyer, 08.09.2009
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    Na, die Naht ist DA ja sowieso, weil es den Materialwechsel von Gossenpflaster zu Einfahrt gibt.

    Und die "Methode Dühlmeyer" muss man wohl nur in Bayern anwenden. Bei uns käme keine Kommune auf die Idee (mehr), den Betonrücken auf Anliegergrundstücke zu setzen.
    Gutes Ansehen im Ort - ich weiß nicht, wie das bei Euch ist, Julius. Aber bei uns wird man nicht schief angesehen, nur weil man gern sein Eigentum für sich hätte.
    Ich würde mir eher mal Gedanken über solche Dorf- und Denkstrukturen machen, bei denen die Gemeinde einfach in fremdes Eigentum eingreift, ohne dafür eine Rechtsgrundlage zu haben.
     
  13. #13 Wolfgang38, 08.09.2009
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    dito. Gibts eigentlich auch in Bayern nicht.

    Was mir beim Lesen so durch den Kopf gegangen ist (als erfahrener ? Bayer):

    "Agrartechniker", also Landwirt, hat im Gewohnheitsrecht auch den gemeindlichen Teil der Straße zu seiner Hofeinfahrt erklärt und gemacht. Jetzt will die Gemeinde diesen Teil, irgendwann mal ihr Eigentum gewesen, aber inzwischen vom neuen "Eigentümer" mitgepflegt und verändert, auch baulich, neu gestalten. Natürlich gerne, aber: Wenn ihr an "meinem" Grundstück was ändern wollt, dann aber so, wie ich es will! :D

    >>>> Nur so kommt man zu was
     
  14. #14 alex2008, 09.09.2009
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    klär doch mal ab auf welche Höhe die Rinne versetzt wird. Evtl ist die Straße ja eh nicht sonderlich eben und es müssen Angleichungen sowohl auf Straßen wie auch auf Grundstücksseiten vorgenommen werden.

    Wenn schon eine Naht im Belag vorhanden ist mal die Breite messen zwischen alter Naht und neuer Naht. Ein Flickenteppich ist eben nicht immer fachgerecht. Eine Breite von rd. 40cm sollte der alte Streifen zwischen den Nähten noch haben.

    Ob 30cm Belag rausnehmen fürs versetzen und nachschneiden von Trag- und Deckschicht genügen ist eher zweifelhaft.
     
  15. bayern

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    Würde ja gern Bilder einstellen, bring das aber nicht hin, bringt immer datei zu gross, obwohl ich schon ganz klein gemacht habe (100x75) ....
     
  16. #16 Ingo Nielson, 11.09.2009
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    die beschriebene situation lässt sich doch sicherlich gestalterisch lösen. warum gehst du nicht zur gemeinde und schlägst folgenden kompromiss vor: du lässt eine rückenstütze auf deinem grundstück zu, wenn die gemeinde dafür die zwei quadratmeter einfahrt bis zu dem von dir beschriebenen absatz mit gleichem pflaster wie das rinnenmaterial gestaltet. nur mal als beispiel. die forderung nach dem abfräsen der fläche bis zu diesem absatz finde ich berechtigt, man will ja kein flickwerk auf seiner eigenen einfahrt haben.
     
  17. #17 Ingo Nielson, 11.09.2009
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    sowas ging mir auch durch den kopf, denn neben der strasse gibt es oft einen kleinen streifen (meist sogar eigenes flurstück), der nicht zur strasse aber zum gemeindeeigentum gehört. so ist es zum beispiel vor meinem eigenen grundstück, dort sind das ca. 50cm.
     
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