Fragen zu Revisionsschacht

Diskutiere Fragen zu Revisionsschacht im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Hallo zusammen und Gruß an alle Bauexperten, eure Hilfe ist gefragt. Wir haben uns 1997 ein freistehendes EFH in Bayern gekauft und wohnen...

  1. #1 Jazzybee, 08.09.2009
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    Hallo zusammen und Gruß an alle Bauexperten,

    eure Hilfe ist gefragt. Wir haben uns 1997 ein freistehendes EFH in Bayern gekauft und wohnen seither glücklich und zufrieden dort;-) Nun kam gestern morgen ein Kanalunternehmen, das von der Gemeinde damit beauftragt worden ist, alle Anschlüße ans Kanalsystem und natürlich das gesamte System auf Schäden etc. zu durchleuchten. Der Arbeiter war total entsetzt, als er auf oder vor unserem Grundstück keinen Revisionsschacht fand und meinte, das wäre nicht gesetzeskonform und gäbe sicher Ärger mit der Gemeinde. Das einzige was er fand war ein Sickerschacht, der aber nur das Wasser einer Regentraufe auffängt.
    Nun bin ich total verwirrt, da ich von dieser ganzen Entwässerung null Plan habe. Vor meinen Fragen noch ein paar Daten zum Haus:

    Baujahr 1992, abgenommen 1993
    freistehendes EFH in einem steilen Hang
    letztes Haus in einer Sackgasse an einem Wendeplatz
    Gefälle von Haus zu Kanalisation mindestens bei 5%

    a. Muss ich mir Sorgen machen, dass hier alles aufgerissen werden muss und ein Revisionsschacht gesetzt werden muß? Wie teuer wäre das?
    b. Wie kann ich herausfinden, wie das Haus überhaupt an die Kanalisation angeschlossen ist? Gab zwar noch nie Probleme, aber sicher ist sicher.
    c. Ist es überhaupt rechtens, ein Haus ohne RS an die Kanalisation anzuschliessen? Muss ja wohl so passiert sein, sonst könnten wir ja nie aufs Klo?
    d. Das Haus muss ja wohl irgendwann abgenommen worden sein und der Anschluß an den Kanal nicht bemängelt worden sein. Kann man uns nun kostenpflichtig zur Änderung anhalten?

    Ach so, bevor ichs vergesse, wir haben das Haus nicht gebaut sondern 1997 erworben.

    Viele Fragen, ich weiß, aber ich bin echt total verunsichert dass irgendwann hier was am Rohrsystem passiert bzw. ich jetzt Unsummen in einen RS investieren muß.
    Vielen Danke für jede Antwort, ich weiß es wirklich zu schätzen.

    Gruß,
    Jazzybee.
     
  2. Hansal

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    Da Sch... verschwindet ist das Haus sicherlich angeschlossen.
    Ansonsten würde ich mich erst einmal entspannnen.
    Kennst Du die Entwässerungssatzung von 1992?
    War es damals schon erf. ein Schacht zu setzen?
    Wenn ja handelt es sich um einen verdeckten Mangel für den der Verkäufer des Hauses haftet?

    Ich möchte vermuten das nichts passiert und die Stadt den Bestand akzeptiert.


    Grüße
     
  3. #3 Jazzybee, 08.09.2009
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    @hansal,

    danke für deine Antwort. Leider habe ich überhaupt keine Ahnung, wie diese Verordnung 1992 war. Ich vermute aber, dass es keine Verordnung gab, sonst hätte vermutlich der Erbauer des Hauses dafür gesorgt, dass es einen Schacht gibt. Bin gespannt, wie es weitergeht. Habe heute morgen nochmals mit den Kanalarbeitern gesprochen, interessanterweise sagen die, dass der vorhandene Sickerschacht in ihren Unterlagen als RS eingetragen ist - was er aber definitiv nicht ist. Ein Chaos, Leute....

    Gruß,
    Jazzybee
     
  4. #4 Ralf Dühlmeyer, 08.09.2009
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    Nu mal GANZ locker bleiben. Da ist bei den Kanalguckern viel halbseidenes unterwegs - auch dann, wenn der Auftrag WIRKLICH von der Gemeinde kommt.

    Manchmal wollten die Erstbesitzer einfach diesen blöden Deckel nicht und haben den "tiefergelegt" und überpflanzt.

    Manche Gemeinden verlangen sowas auch nicht immer.

    Ich würe erstmal ganz neutral und höflich bei der Gemeinde fragen, ob Ihr eine Kopie der Entwässerungsgenehimgung bekommen könntet, da Ihr die leider vom Erstbesitzer nicht erhalten habt.
    Und dann mal sehen, was da so drinsteht. Und dann weitersehen
     
  5. #5 planfix, 08.09.2009
    planfix

    planfix Gast

    Naja, ich weiß nur, und das sollte auch 1992 schon so gewesen sein, dass bei großen Anschlußlängen ein Revisionsschacht nach min. 20m zu sein hat.
    Neue Grundstücke erhalten alle einen Revisionschacht, ca. 1,50m nach der Grenze.
    Ist der Weg von dort aus wiederum sehr lang, gilt die 20m Regel wieder.
    Von alten Häusern kenne ich auch Anschlüsse ohne Revisionsschacht. Die waren aber vor 1992 gebaut.
    Ich würde mich auch erst mal entspannen. Wenn alles bisher gefunzt hat, dann würde ich abwarten was kommt.
    Sicherlich liegt es im Aufgabenbereich des Eigentümers sich an die Vorschriften zu halten. Event. ist der Schacht auch wirklich vergraben, dann ist er zwar nicht wirklich revisionierbar, aber wäre mit moderatem Aufwand sicherlich frei zu legen. Sollte kein Schacht da sein, dann soll der Versorgungsträger erst mal nachweisen, auf welcher Grundlage er nun einen Schacht verlangt.

    @ralf
    Oftmals werden gar keine Entwässerungspläne von den Behörden verlangt. Manche Städte sind sehr vorbildlich, in kleineren Ort wirds so gemacht "wie scho imma" ;)
     
  6. #6 Ralf Dühlmeyer, 08.09.2009
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    Wär ja auch net schlecht. Dann würd ich die Anlage in der jetzt vorhandenen Form als genehmigt betrachten.
    Die Gemeinde wird wohl kaum bescheinigt bekommen wollen, dass sie die letzten 20 Jahre g´saubeutelt hat.
    :D
     
  7. #7 Jazzybee, 08.09.2009
    Jazzybee

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    Okidoki, schon mal vielen Dank für die profunden Antworten, da entspannen sich meine Gesichtsmuskeln schon merklich. Werde am WE mal sehen, ob da wirklich irgendwo was verbuddelt ist, wäre schon der Hammer. Und der Gemeinde werde ich auch mal auf den Zahn fühlen;-) Ach so, habe heute morgen noch irgendwo gelesen dass bei einem Gefälle von 5% oder mehr vom Haus zum Kanal auch locker 50 Meter ohne RS verbaut werden können. Kennt jemand diese Aussage?


    Gruß,
    Jazzybee
     
  8. #8 Manfred Abt, 08.09.2009
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    Nein, als Aussage nicht. Aber 5 % Gefälle und 50 m Anschlusslänge sind Teilangaben zur geometrischen Lösung der Bedarfsermittlung für Rückstauschutz.
     
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