Wann kommt denn nun die Schlußrechnung....

Diskutiere Wann kommt denn nun die Schlußrechnung.... im Bauen mit Architekten Forum im Bereich Architektur; ..oder überhaupt?? Unser Archi / Bauleiter (komplette LP's) hat schon ca. 6 Wochen nichts mehr von sich hören lassen :mad: Die ersten Zwei Wochen...

  1. Jassy

    Jassy

    Dabei seit:
    11.05.2008
    Beiträge:
    408
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Angestellte
    Ort:
    Sauerland
    ..oder überhaupt?? Unser Archi / Bauleiter (komplette LP's) hat schon ca. 6 Wochen nichts mehr von sich hören lassen :mad: Die ersten Zwei Wochen war er davon zwar im Urlaub aber danach haben wir Ihn auch nicht mehr gehört und gesehen. Auch in den letzten MOnaten unseres Baus (sind vor einer Woche eingezogen) war er ein eher seltener Gast. Nun hatten wir ein Pauschalhonorar vereinbart und etwas steht davon noch aus....

    Ich würde sogar mal behaupten, außer dem Rohbau und den Fenstern hat er eigentlich nicht viel "Bau-geleitet" sondern wir haben das alles selber gemacht....

    Was soll ich tun wenn jetzt eine Schlußrechnung ins Haus flattert? Gibt es sowas wie eine Endabnahme?

    Danke & Gruß!
     
  2. lawyer

    lawyer

    Dabei seit:
    05.10.2007
    Beiträge:
    335
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Angestellter
    Ort:
    Hannover
    Benutzertitelzusatz:
    Anwalt
    Wenn LP 1 - 9 vereinbart (?), auf keinen Fall eine SR akzeptieren. Leistung erst in ca. 5 Jahren abnahmereif. Erst dann darf der Architekt eine Abnahme verlangen (wenn Leistung mangelfrei). Vorher darf der A nur Abschläge fordern.
     
  3. #3 Ralf Dühlmeyer, 08.09.2009
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    21
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    Wenn nur bis LP 8 vereinbart (oder eine Zwischenabnahme nach LP 8) :winken, dann KANN man eine Abnahme des Architektenwerks machen.
    Das bedeutet aber nicht, dass dann auch die SR folgt.

    Wenn Ihr Ruhe haben wollt, setzt ihm schriftlich eine Frist, bis wann ER abrechnen soll - an sonsten (ist mit anzukündigen) Ihr abrechnen und den Aufwand dafür ihm in Rechnung stellen würdet!!!!

    Wenn es um -vermeintlich oder tatsächlich - nicht erbrachte Einzelleistungen der Leistungsphasen geht, die Ihr nicht BEZAHLEN wollt, wirds GANZ spannend.

    Mal das grobe Procedere:
    Architekt errechnet die anrechenbaren Kosten, als hätte er alles erbracht.

    Dann wird für die Teilleistungen ein zweiter %-Satz festgelegt für den Anteil der TATSÄCHLICH erbrachten Leistungen

    Also z.B. LP 5
    Eigentlich 25 %. Jetzt sagen wir mal, es wären nur 90 % erbracht.

    Dann müsste wie folgt gerechnet werden:
    Honorar lt. Vertragsgrundlagen * 0,25 * 0,90 = tatsächlich zustehendes Honorar für LP 5.

    So - und da gehts los. Wer sagt, wieviel von welcher Einzelleistung wirklich geleistet wurde. Dazu müsste erstmal feststehen, was zu leisten gewesen wäre.
    Nehmen wir wieder LP 5
    Es gibt KEINEN Text, kein Urteil, keine Regelung, NICHTS, worin steht, für ein EFH sind X oder Y Zeichnungen nötig.
    Oder immer dieunddie Pläne mit denundden Angaben. Nicht mal an Hand von Plannummern geht da was. (Auch wenn manche Anwälte da andere Ideen haben :D)

    Das ist festzulegen an Hand des Objekts.

    Und so geht das durch alle LP

    Das einzige, was dann hilft, ist eine EINIGUNG mit dem Architekten.
    Oder ein Rechtsstreit. Da entscheiden dann die Gutachter.
     
  4. #4 Pirellitx31, 08.09.2009
    Pirellitx31

    Pirellitx31

    Dabei seit:
    06.01.2009
    Beiträge:
    323
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Leipzig
    daraus entnehme ich: Leistungsphase 1-9 --> Schlussrechnung des Architekten kann erst nach Ablauf der Gewährleistungsfristen der Handwerker gestellt werden. Sie werden sich also noch gedulden müssen. Die Arbeit des Architekten ist noch nicht beendet.

    Jetzt wäre noch zu prüfen, ob das vereinbarte Pauschalhonorar über dem Mindestsatz der HOAI liegt. Wenn nicht (was meistens vorkommt) wirds noch komplizierter. Dann würde ich an Eurer Stelle einen Rechtsstreit vermeiden wollen, weil einige Gerichte den Architekten den Mindestsatz noch nachträglich zugesprochen haben. Damit kann der Schuss (Honorarkürzung) nach hinten losgehen.
     
  5. Jassy

    Jassy

    Dabei seit:
    11.05.2008
    Beiträge:
    408
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Angestellte
    Ort:
    Sauerland
    Ui, müssen die armen Architekten tatsächlich (bei ordentlicher Leistung) 5 Jahre auf Ihr gesamtes Gedl warten?

    Ich glaube wir halten erstmall still und schauen mal was passiert...
     
  6. lawyer

    lawyer

    Dabei seit:
    05.10.2007
    Beiträge:
    335
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Angestellter
    Ort:
    Hannover
    Benutzertitelzusatz:
    Anwalt
    So auch wieder nicht. Bis zu 97 % des Honorars dürfen abgerechnet werden (als Abschlag auf die Vergütung).

    :biggthumpup:
     
  7. Seev

    Seev

    Dabei seit:
    02.06.2007
    Beiträge:
    1.340
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Maschinenbauingenieur
    Ort:
    BaWü
    Wenn wir mal annehmen, daß das Mindesthonorar (bei uns) nicht unterschritten wird: Wie wird dann damit umgegangen? Gleich wie wenns nicht pauschaliert worde wäre, also entsprechend den LP-Anteilen Abschläge bezahlen?
    Wie ich so mitkriege gehen manche :winken A. davon aus, daß sofort die 100% abgerechnet werden, bei vereinbarter LP9.

    Gruß
    Seev
     
  8. Jassy

    Jassy

    Dabei seit:
    11.05.2008
    Beiträge:
    408
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Angestellte
    Ort:
    Sauerland
    Hallo zusammen,

    muß das hier noch einmal hervorkramen.... Habe nun seit 2,5 Monaten nix mehr von unsererm Archi gehört.... Am 30 August sind wir eingezogen. Wartet der auf ne Einladung zur Einweihungsfete?

    Ich möchte mit dem Thema Bau /Handwerker /Rechnungen nun endlich mal abschließen. Was meint Ihr, meldet der sich noch mal? Wie handhabt Ihr anderen Architekten das? So langsam finde ich das er absolut kein Geld mehr verdient hat... Ich würe sagen er hat ca. 85% erhalten: Ob er die letzten 15% wohl abgeschrieben hat?

    Gruß, Jasmin
     
  9. #9 Pirellitx31, 08.10.2009
    Pirellitx31

    Pirellitx31

    Dabei seit:
    06.01.2009
    Beiträge:
    323
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Leipzig
    das Verhältnis zu Ihrem Architekten scheint ja ein wenig suboptimal zu sein...
    Liegen denn die gepüften Schlussabrechnungen aller Handwerker schon vor? Warum fragen Sie den Architekten nicht, wie`s weitergeht?
     
  10. Jassy

    Jassy

    Dabei seit:
    11.05.2008
    Beiträge:
    408
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Angestellte
    Ort:
    Sauerland
    So: Grade hat der Archi angerufen, nach 2 Monaten Funkstille (!) und das während der heißen Phase (der Einzug war Ende August).

    Er will nun die Schlußrechnung stellen..... Es fehlen aber noch Schlußrechnungen der Handwerker.

    Er hat wirklich außer bei den Hauptgewerken (Rohbau, Holzbau, Dach) absolut garnix hier gemacht, außer natürlich die Planung.

    Er hat sich hier nicht mehr blicken lassen und will nun den Rest seines Geldes???

    Wo gibt es den sowas?! Ja , bitte, fallt jetzt alle über mich her, aber ich finde es unmöglich!!!
     
  11. #11 garfilius, 29.10.2009
    garfilius

    garfilius Gast

    Ist schon niedlich: normalerweise rechnet der Architekt nach anrechenbaren Kosten ab, die er erst nach Vorliegen aller geprüften Schlußrechnungen der Handwerker ermitteln kann. Beim Pauschalpreis kennt er sein Endhonorar zwar schon, aber die Rechnungs+Aufmaßprüfung gehört zur LP 8 Bauüberwachung - damit ist seine Leistung für diese Bauphase noch nicht fertig erbracht -> nix Schlußrechnung.
    Ohne die Höhe des vereinbarten Pauschalhonorars in Bezug zu den Baukosten zu kennen, möchte ich mich nicht dazu äußern, ob die Leistungen in der Bauphase ausreichend waren oder nicht.
     
  12. Jassy

    Jassy

    Dabei seit:
    11.05.2008
    Beiträge:
    408
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Angestellte
    Ort:
    Sauerland
    Aufmaßprüfung lese ich hier etc..... Aber er war ja schon 3 Monate nicht mehr hier (hatte mich oben vertan mit den 2 Monaten, denn das letzte Mal haben wir Ihn Mitte JUli gesehen!).

    Er hat nichts geprüft, gesehen o.ä. aber er will die komplette Kohle haben??? Das kann doch wohl echt nicht sein, mal Ehrlich liebe Architekten?!?!
     
  13. #13 HolzhausWolli, 30.10.2009
    HolzhausWolli

    HolzhausWolli

    Dabei seit:
    20.02.2006
    Beiträge:
    2.091
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Selbstständig
    Ort:
    Siegen
    Benutzertitelzusatz:
    Baustatus: Längst fertig
    @ Jassy: Ich kann deine Verärgerung gut verstehen!

    Sag ihm das doch einfach mal so wie Du die Sache siehst. Das würde ich auf jeden Fall machen.

    Unabhängig der beauftragten LP´s, trotzdem interessiert mich mal:

    1. Habt Ihr ihn in der Abwesenheit gebraucht?
    2. Habt ihr ihn gerufen und er ist nicht gekommen?
    3. Seht ihr bei euch ein erheblich höheres Engagement, weil er sich so rar gemacht hat?

    In Ordnung ist das jedenfalls nicht. Bei dem Auftragsumfang (alle LP´s) hätte der sich wirklich ab und an wenigstens mal blicken lassen sollen.
     
  14. lawyer

    lawyer

    Dabei seit:
    05.10.2007
    Beiträge:
    335
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Angestellter
    Ort:
    Hannover
    Benutzertitelzusatz:
    Anwalt
    Mal auf dem Teppich bleiben. Der Architekt wird zunächst einmal nicht für Anwesenheit bezahlt, sondern dafür, daß er ein mangelfreies Bauwerk (durch seine Abwesenheit? :D :D :D) entstehen läßt. Nur wenn sich aus dem Architektenvertrag ergibt, daß auch einzelne Arbeitsschritte als Teilerfolg geschuldet sind, kommen Gegenrechte in Betracht (BGH, Urteil vom 24.6.2004).

    Für den BH sinnvolle Arbeitsschritte können evtl. noch nachgeholt werden, dann ist es nichts mit einer Honorarkürzung. Gilt natürlich nicht für die Überwachung der Bauleistung, diese kann nicht mehr erbracht werden.
     
Thema: Wann kommt denn nun die Schlußrechnung....
Besucher kamen mit folgenden Suchen
  1. was tun wenn schlussrechnung vor einzug kommt

Die Seite wird geladen...

Wann kommt denn nun die Schlußrechnung.... - Ähnliche Themen

  1. (Nachträgliche) Schwarze oder weiße Wanne?

    (Nachträgliche) Schwarze oder weiße Wanne?: Hallo, wir sanieren einen Altbau aus den 60ern in NRW. Zurzeit befassen wir uns mit dem feuchten Keller. Zu Anfang war der Plan, das Gebäude...
  2. Weiße Wanne undicht

    Weiße Wanne undicht: Wir haben eine Doppelhaushälfte aus 1997 mit weißer Wanne vor 4 Jahren gekauft..jetzt ist beim Hochwasser vor 2,5 Jahren und jetzt bei den starken...
  3. Abwasser kommt Klo und Wanne hoch

    Abwasser kommt Klo und Wanne hoch: Hallo zusammen ich wohne in einem Mehrfamilienhaus (7 Parteien) ganz unten in der Kellerwohnung. Seid ca. Freitag Abend kommt alle paar Stunden...
  4. Wasser in der Aussenwand - wann kommt der Schimmel?

    Wasser in der Aussenwand - wann kommt der Schimmel?: Hallo liebes Forum, mein Fertighaus wurde am 21.9 und 22.9. geliefert und aufgestellt. Wegen starken Regens (laut dt. Wetterdienst ca. 100mm =...