Rechtliche Lage bei selbstverlegter Elektrik

Diskutiere Rechtliche Lage bei selbstverlegter Elektrik im Elektro 1 Forum im Bereich Haustechnik; Hallo, bin neu hier und hoffe, dass mir jemand helfen kann. Also ich fange mal von vorne an. Mein Freund ist Elektriker und hat die Wohnung...

  1. #1 Luna2211, 09.09.2009
    Luna2211

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    Hallo,

    bin neu hier und hoffe, dass mir jemand helfen kann.

    Also ich fange mal von vorne an.
    Mein Freund ist Elektriker und hat die Wohnung von seiner Oma renoviert. Er hat alle Leitungen, Steckdosen usw. erneuert. Auch den Sicherungskasten.

    Da die Wohnung vermietet werden soll wollte er nun wissen, ob sie jemand abnehmen muss.

    Ein extra Zähler ist aber bereits vorhanden, da ja die Oma davor drin gewohnt hat.
     
  2. #2 ein Elektriker, 09.09.2009
    ein Elektriker

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    Verstehe ich nicht ganz, weiss er das nicht selbst???
    Grundsätzlich würde ich sagen, dass er für seine Arbeiten haftbar gemacht werden kann.
     
  3. Julius

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    Ja, die Anlage muß von einem zugelassenen (ins Installateurverzeichnis eingetragenen) Fachbetrieb durchgemessen und abgenommen werden.
    Laßt Euch das Meßprotokoll aushändigen!
    Dann geht die Haftung auf jenen (gut versicherten) Betrieb über.
     
  4. #4 Luna2211, 10.09.2009
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    Vielen Dank für die Antwort. Hab mir sehr weiter geholfen!

    @ein Elektriker
    Er weiß das leider nicht mehr, weil er nur als Elektriker gelernt hat und jetzt bei Siemens arbeitet. Da braucht er das Wissen nicht mehr. Er weiß zwar wie alles funktioniert, aber die rechtlichen Sachen nicht.
     
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