Überbauung der Baufluchtlinie

Diskutiere Überbauung der Baufluchtlinie im Schlüsselfertig Bauen ? Forum im Bereich Rund um den Bau; Gestern rief mich ein Bauherr an, der eben vorm Einzug ist ,ich sollte mir mal das ausgewinkelte Haus von seinem Nachbarn ansehen. Der hatte sein...

  1. matzi

    matzi

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    Gestern rief mich ein Bauherr an, der eben vorm Einzug ist ,ich sollte mir mal das ausgewinkelte Haus von seinem Nachbarn ansehen. Der hatte sein Haus 2 meter weiter Richtung Süden ausgewinkelt und nimmt ihn jetzt wahrscheinlich die ganze Abendsonne weg. Ich habe dann mal nachgemessen und festgestellt das er 2 mtr über die Baufensterlinie des B-Planes abgesteckt hat. Ich weiß natürlich nicht was in seiner Baugenehmigung steht. zeigen wollte er sie mir nicht. Wer ist eigentlich für die ordnungsgemäße Absteckung zuständig. Das Haus wird komplett in eigenleistung gebaut.

    Gruß Matzi
     
  2. Bruno

    Bruno

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    Letzten Endes ist der Bauherr verantwortlich. Er hat gem. § 61 LBO einen Bauleiter zu bestimmen. Dieser hat gem. § 64 LBO "darüber zu wachen, dass die Baumaßnahme ... den genehmigten Bauvorlagen" entsprechend durchgeführt wird. Jetzt müsste man wissen was in der Baugenehmigung steht.
     
  3. matzi

    matzi

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    Ich gehe davon aus, das das Bauamt das übersehen hat,und er so baut wie das Haus genehmigt wurde. Und wer ist dann dafür verantwortlich. Es handelt sich hier um 5 Grundstücke an der Dorfstraße. Dafür hat die Gemeinde eine Abrundungssatzung gemacht. Die eingezeichneten Baufenster sind alle 14 mtr lang. Das Nachbarhaus ist aber 16 mtr lang. Matzi
     
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