Energieberater, Statik und (Plan-)Vorlageberechtigung

Diskutiere Energieberater, Statik und (Plan-)Vorlageberechtigung im Bauen mit Architekten Forum im Bereich Architektur; Guten Abend allerseits, wie die Überschrift bereits verrät sind es eigentlich drei Themen. Ich fang einfach mal an. 1. Im Bauwesen gibt es...

  1. #1 mupliss, 09.09.2009
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    Guten Abend allerseits,

    wie die Überschrift bereits verrät sind es eigentlich drei Themen.
    Ich fang einfach mal an.

    1. Im Bauwesen gibt es ja das "Mehrere Augen Prinzip", d.h. vier oder sechs Augen > Planer/Prüfer/2.Prüfer.
    Kann eine Person/Bauingenieur ein Haus planen, zeichnen und berechtigt vorlegen UND gleichzeitig die Statik machen, also natürlich unterschreiben?
    Das müsste ja eigentlich verboten sein, widerspricht schließlich o.g. Augen Prinzip. Doch wo steht die entsprechende Regelung? Landesbauverordnung?

    2. (Plan-)Vorlageberechtigung ist eigentlich klar, bekannt und geregelt in Landesbauverordnung. Je nach Bundesland Bauingenieur, Architekt, Bautechniker...
    Ist hier einem der Fachleute bekannt, dass ein fachfremder Ingenieur, z.b. ein Maschinenbau-Ingenieur, sich zusätzlich qualifitziert hat, also Baustatik, Baustoffkunde, Bauphysik, Konstruktiver Ingenieurbau und anschließend nach mehrjähriger Tätigkeit in einem Bauunternehmen seine Fachkompetenz bei der Innung unter Beweis gestellt hat, Mitglied der Bauingenieur-Innung wurde und damit zumindest eingeschränkt vorlageberechtigt wurde?

    3. Verschiedene Institutionen bieten Lehrgänge zum Energieberater an. Gegen Kohle und Prüfung können sich dort angeblich (steht so geschrieben) auch fachfremde Ingenieure zum Energieberater ausbilden lassen.
    Durch diese Qualifikation ist man anschließend angeblich (steht so geschrieben) berechtigt, EnEV-Energieausweise auszustellen.

    AFAIK gab (gibt?) es Unterschiede Alt- und Neubau. Für Altbau gab es eine Sonderregelung, man brauchte eine Zusatzqualifikation?
    Habe ich leider nicht mehr auf dem Schirm...sorry.

    Ist es hier tatsächlich so, dass fachfremde Ingenieure Energieberater werden und EnEV-Energieausweise ausstellen, und wenn, Alt- und Neubau?


    Ich bedanke mich für eure Hilfe,

    Gruß

    mupliss
     
  2. #2 DerSuchende, 10.09.2009
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    Zu 1: Warum verboten? Ist doch nur ein "Prinzip":
    Z.B.:
    Zu 2: Gibt es Einige. Wie?: Weiterbildung, Umschulung ….

    Zu 3: Frag die Kammern
    http://web1.justiz.hessen.de/migration/rechtsp.nsf/0/09e14593bb9b142ec12570ca003beb7c?OpenDocument

    MfG
     
  3. Olibau

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    Dürfen (in Hessen) Energieberater werden, aber nicht für einen Neubau den Wärmeschutznachweis unterschreiben/ vorlegen.
     
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    mupliss was ist dein Problem?
     
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