Grundstück Erschlossen aber (Erholungsfläche) bzw. Landwirtschaftliche Nutzfläche

Diskutiere Grundstück Erschlossen aber (Erholungsfläche) bzw. Landwirtschaftliche Nutzfläche im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Hallo, Ich habe mal eine Frage unser Grundstück wurde vor 3 Jahren erschlossen aber im Grundbuch ist es unter Landwirtschaftliche Nutzfläche...

  1. #1 Dreamwaver, 13.09.2009
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    Hallo,
    Ich habe mal eine Frage unser Grundstück wurde vor 3 Jahren erschlossen aber im Grundbuch ist es unter Landwirtschaftliche Nutzfläche vermerkt. Bzw. Erholungfläche.

    DIe frage ist kann man da rauf bauen oder was muss man tun um dort bauen zu könenn . bzw. mit was für kosten ist das verbunden

    MFg Dreamwaver:mauer
     
  2. gast3

    gast3 Gast

    Bebauungsplan, Bauordnungsamt ...

    aber warum sollte man es erschließen, wenn man nicht bauen darf ?


    Gruß

    Helge
     
  3. #3 Dreamwaver, 13.09.2009
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    Ja das wissen wir auch nicht es wurde als Baugebiet erschlossen, aber im Grundbuch steht Erholungsfläche mit Landwirtschaftlicher nutzung.

    Und der Bauernverband der alles regelt meinte es Kähmen hohe Steuern auf uns zu wenn wir dahin bauen wollen.
     
  4. #4 blacksektor, 24.10.2009
    blacksektor

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    Erstens: Liegt das Grundstück im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes.
    Wenn ja, wie ist es genau dort dargestellt. Erholungsfläche bleibt Erholungsfläche, außer es wird durch Satzungsänderung anderst dargestellt.

    Wenn nicht, dann sollte es im Innenbereich liegen. Das heißt vereinfacht gesagt überall um Euch rum müssen Häuser stehen, und das ganze eine Baulücke sein.

    Ab zur Unteren Baubehörde und dort klären. Eine Erschließung sagt nicht unbedingt aus, daß dort gebaut werden kann. Auf unerschlossenen Grundstücken darf man jedoch nicht bauen, drum ist das mit der Erschließung schon mal nicht schlecht.

    Was im Grundbuch steht interessiert hier nicht. Entweder es besteht Baurecht, oder es besteht kein Baurecht. Die Abgrenzung zwischen Innen- und Außenbereich ist Sache vom Experten und hier im Forum nicht zu leisten.

    Die Stadt hat jedoch auch die Möglichkeit den Innenbereich durch eine Satzung (Klarstellungssatzung) zu definieren. Nur ein Hinweis.
     
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