Grunderwerbsteuer (ungünstige Vertragsabfolge)

Diskutiere Grunderwerbsteuer (ungünstige Vertragsabfolge) im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Wir haben vor ein Haus zu bauen und haben hierfür schon einen Grundstückvertrag (unbebautes, voll erschlossenes Grundstück) und auch einen...

  1. #1 DWHausbau, 15.09.2009
    DWHausbau

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    Wir haben vor ein Haus zu bauen und haben hierfür schon einen Grundstückvertrag (unbebautes, voll erschlossenes Grundstück) und auch einen Hausbauvertrag abgeschlossen.
    Wir sind aber wahrscheinlich in eine gewaltige Falle getappt wegen der Grunderwerbsteuer, d.h. wir haben den Hausbauvertrag mit einem Generalübernehmer 2 Wochen vor dem Notartermin des Grundstücks unterschrieben.

    Grundstücksverkäufer ist ein Bekannter meiner Eltern und kommt aus einer anderen Ecke Deutschland, er wohnt weit weg und wir mussten länger auf einen Notartermin warten. Wir haben das Grundstück aber schon lange vorher reservieren lassen. Ganz wichtig ist ja dass er in keinerlei Verbindung mit der Hausbaufirma steht.

    Die Hausbaufirma haben wir aus einer Reihe von Firmen im nahegelegenen Musterhauszentrum ausgesucht. Aber den Vertrag eben 2
    Wochen vorm Grundstücksvertrag unterschrieben.

    Wer kann mir helfen hier Klarheit reinzubringen. Müssen wir so wie von mir bisher immer angenommen nur aufs Grundstück
    Grunderwerbsteuer zahlen oder etwa doch auch aufs zu bauende Haus wegen der üngünstigen Abfolge der Verträge?

    Stutzig gemacht hat mich ein Erhebungsbogen vom Finanzamt, welchen wir gestern bekamen. Dort wird unter anderem gefragt, ob zum
    Zeitpunkt des Grundstücksvertrages schon andere Verträge vorlagen.
     
  2. eileen

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    Laienantwort: dem Finanzamt geht´s im Grunde darum, etwaige Verflechtungen zwischen dem Grundstück und der Baufirma abzuchecken (und danach auf ein Einheitsvertragswerk zu pochen).

    Die sind bei Dir nicht gegeben, da das Grundstück und der Verkäufer rein gar nichts mit der Baufirma zu tun hat.
    Genau so würde ich dann die Fragen beantworten, wahrscheinlich bekommt so ziemlich jeder den Fragebogen.

    Falls Du auf Nummer sicher gehen willst, investiere bisschen Geld in eine Anwaltskanzlei, die sich damit auskennt, mehr als eine halbe Stunde wird da sicher nicht verlangt, dann hast Du eine wasserdichte Antwort in Juristendeutsch.
     
  3. R.B.

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    Oder einfach mal den Steuerberater fragen. Der kennt das Formular und die Details dahinter sicherlich auswendig.

    Gruß
    Ralf
     
  4. #4 rainerS.punkt, 15.09.2009
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    Moin,

    wir haben Hauskaufvertrag auch vor dem Grundstückskauf unterschrieben. Steuertechnisch vollkommen unproblematisch.


    Grüße
    Rainer
     
  5. #5 Love2Salsa, 15.09.2009
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    Das ist kein "gekoppeltes Vertragswerk" (damalige Aussage unseres Steuerberaters) und somit sollte die Grunderwerbsteuer nur auf das Grundstück erhoben werden.
    Der Steuerberater sollte es aber mit Gewissheit sagen können.
    Viel Glück !
     
  6. #6 DWHausbau, 16.09.2009
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    Danke fuer die Antworten, dass hilft mir schon weiter, da hatte ich mir wahrscheinlich zu viele Sorgen gemacht.
    Werde mir aber sicherheitshalber noch Rat beim Fachmann holen.
     
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