Hauskauf - schon bestehende Grundschuld

Diskutiere Hauskauf - schon bestehende Grundschuld im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo Forum, vermutlich handelt es sich um eine Standardfrage, die ich auch mit evt. finanzierenden Banken klären kann, ich wüsste nur gern...

  1. #1 ulffrankfurt, 16.09.2009
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    Hallo Forum,

    vermutlich handelt es sich um eine Standardfrage, die ich auch mit evt. finanzierenden Banken klären kann, ich wüsste nur gern vorher Bescheid:

    Wir werden ein Haus aus 2ter Hand erwerben. Die derzeitigen Eigentümer haben zur Finanzierung vor ca. 10 Jahren zugunsten ihrer Bank eine Grundschuld bestellt. Der Kaufpreis, den wir zahlen, soll zu Teilen dazu genutzt werden, die Forderung der Bank der (Vor)eigentümer zu tilgen. Im Entwurf des Kaufvertrags ist deshalb vorgesehen, dass ein Großteil des Kaufpreises direkt an die Bank durchgeleitet wird.
    Die Grundschuld sollen wir übernehmen, gelöscht wird sie wohl nach Zahlung des Kaufpreises.
    Wird diese Konstruktion mir bei der Finanzierung Schwierigkeiten bereiten, weil ich "meiner" Bank dann jedenfalls bis zur Auszahlung des Darlehns und Löschung der ersten Grundschuld nur eine zweitrangige Grundschuld anbieten kann?

    Wäre für Hinweise dankbar,
    Ulf
     
  2. AndyAC

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    ich bin da KEIN Experte, die werden schon noch kommen...
    Hier meine Meinung: im notariellen Kaufvertrag steht sinngemäß: nach Zahlung des Kaufpreises wird die Eintragung der Grundschuld gelöscht.
    Es wird ins Grundbuch 1.Rang die Grundschuld zugunsten Deiner Bank eingetragen.
    Warum soll es da Probleme geben?
    Deine Bank wird ja daher nicht zweitrangig eingetragen.
     
  3. #3 ulffrankfurt, 16.09.2009
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    So sollte es sein. Nur ist der Zeitablauf hier evt. ein Problem? Was passiert z.B., wenn die Grundschuld nicht gelöscht wird?

    Grüße
    Ulf
     
  4. #4 Baufuchs, 16.09.2009
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Sie

    übernehmen keine Grundschuld.

    Der Notar holt sich (gegen Treuhandauftrag den Kaufpreis z.Teil direkt an die Bank zu zahlen) eine Löschungsbewilligung der Bank des Verkäufers.

    Gleichzeitig verpflichtet er sich gegenüber Ihrer Bank, die Ihnen gewährten Darlehen rangrichtig einzutragen. (Rangattest)

    @Ulffrankfurt
    Bevor die Löschungsbewilligung der Verkäuferbank nicht vorliegt, wird der Notar Sie nicht auffordern zu zahlen. (So sollte es im Vertrag vereinbart sein).
    Warum sollte die Verkäuferbank einer Löschung gegen Ablösung des Darlehens nicht zustimmen?
     
  5. #5 ulffrankfurt, 16.09.2009
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    Vom Rangattest steht im Vertragsentwurf nichts. Löschungsbewilligung soll in der Tat vom Verkäufer beigebracht werden. Im Ergebnis bedeutet dass also, dass Geld von meiner Bank erst kommt, wenn die "alte" Grundschuld gelöscht wurde und die neue eingetragen ist?

    Grüße
    Ulf
     
  6. #6 Pirellitx31, 16.09.2009
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    Nein.
    Die Löschungsbewilligung muss dem Notar vorliegen. Sobald der Kaufpreis geflossen ist, wird der Notar mit Hilfe der Löschungsbewilligung die alte Grundschuld löschen und die neue eintragen lassen.
     
  7. #7 ulffrankfurt, 16.09.2009
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    Das hiesse, dass meine Bank Geld überweist, bevor die sichernde Grundschuld eingetragen ist?

    Grüße
    Ulf
     
  8. #8 Pirellitx31, 16.09.2009
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  1. muss der hauskaeufer die alte grundschuld uebernehmen

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