Anschlussvertrag LPH 5 - 8 mit Bonus-Malus-Regelung?

Diskutiere Anschlussvertrag LPH 5 - 8 mit Bonus-Malus-Regelung? im Bauen mit Architekten Forum im Bereich Architektur; Hallo Zusammen, da wir uns in absehbarer Zeit in die Ausführungsplanung begeben, ist es an der Zeit mit dem Architekten einen Anschlussvertrag...

  1. #1 Christian79, 17.09.2009
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    Hallo Zusammen,

    da wir uns in absehbarer Zeit in die Ausführungsplanung begeben, ist es an der Zeit mit dem Architekten einen Anschlussvertrag zu schliessen. Grundlage des neuen Vertrags wird entsprechend die seit dem 18. August 2009 gültige HOAI.

    Dort wird in §7 Abs. 7 die Möglichkeit einer Bonus-Malus-Regelung beschrieben. Hier mal die exakte Passage:

    (7) Für Kostenunterschreitungen, die unter Ausschöpfung technisch-wirtschaftlicher oder umweltverträglicher Lösungsmöglichkeiten zu einer wesentlichen Kostensenkung ohne Verminderung des vertraglich festgelegten Standards führen, kann ein Erfolgshonorar schriftlich vereinbart werden, das bis zu 20 Prozent des vereinbarten Honorars betragen kann. In Fällen des
    Überschreitens der einvernehmlich festgelegten anrechenbaren Kosten kann ein Malus-Honorar in Höhe von bis zu 5 Prozent des Honorars vereinbart werden.


    Meine Frage: Wie zweckmäßig wird es wohl sein, so eine Regelung im Vertrag einzubauen? Erfahrung hat wahrscheinlich noch keiner damit gesammelt, oder?
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 17.09.2009
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    Gab es in ähnlicher Form schon vorher.
    Ist aber im EFH-Bereich eher ein Exot gewesen. Über die Sinnhaftigkeit mag man lange streiten.
    Hat Vor- und Nachteile für beide Seiten.
    War denn die Kostenobergrenze schon für 1 - 4 vereinbart???
     
  3. #3 Manfred Abt, 17.09.2009
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    Nicht nur im EFH-Bereich, auch in anderen Bereichen nahezu nie genutzt. Bzw. genauer: mir ist nicht ein einziger Fall bekannt. Problem ist immer, eine geeignete Bezugsbasis darzulegen.
     
  4. #4 Christian79, 17.09.2009
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    Wir haben im Vertrag für die LPH 1 - 4 eine Budgetobergrenze von zunächst 370.000 EUR netto reine Baukosten vorgegeben. Das Honorar (Honorarzone IV Honorarsatz 0%) für die bereits geleisteten Phasen ergibt sich entsprechend.

    Wenn ich die Grundfläche oder die Kubatur dazu in Verhältnis setze, passen die Budgetvorgaben auch sehr gut in die Welt.

    Ich würde nun gerne den Kollegen in den folgenden LPH ein bisschen in die Pflicht nehmen - ich werde nämlich das Gefühl nicht los, das er einen leichten Hang zur Goldkante hat...
     
  5. #5 Ralf Dühlmeyer, 17.09.2009
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    Das ist eines der Probleme mit diesen Boni/Mali.
    Den Hang zur Goldkante bekommt man DAMIT nicht in den Griff.
    Als Ausgleich zur Goldkante werden DANN eben Plastehaken mit Plasterollen an Stelle von Stahl verwandt.
    Obs das ist???

    Sinnvoller ist dann eine sehr genaue Kontrolle und Durchsprache der LVs VOR dem Versand.
    Dann die darin angegebene Materialgüten und Details auf Goldgehalt prüfen.
     
  6. #6 Christian79, 17.09.2009
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    Das muss ich ja ohnehin tun...

    Ich als Laie kann für die einzelnen Positionen der Gewerke aber nicht immer hinterfragen ob es nicht doch noch eine andere Alternative gibt, die die definierten Qualitätsmerkmale zu einem günstigeren Preis bietet.

    Mit der Bonus-Malus-Regelung verspreche ich mir eine (noch?) akribischere Suche nach der für uns besten Lösungen.
     
  7. #7 Manfred Abt, 17.09.2009
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    In dieser Konstellation kann Bonus/Malus Regelung m.E. schon Sinn machen, wenn denn die Vergleichsbasis korrekt ist.
    • Hang zur Goldkante: gerade in dieser Konstellation sollte man sicherstellen, dass sich dies nicht bereits in der Kostenberechnung wiedergespiegelt hat.
    • Sonst gabs einen gut bezahlten Entwurf
    • und zusätzlichen Bonus wegen Eintreten realistischer Baukosten
    • die Kostenberechnung ist gem. neuer HOAI ja jetzt auch Honorarbezugsgröße für die noch folgenden Leistungsphasen, und nicht mehr die Kostenfeststellung wie bisher.
    Durchaus hilfreich ist, den Planer bei seiner Ehre zu packen. Der beste Weg dazu sind - gleiche Augenhöhe vorausgesetzt - die von Ralf empfohlenen genauen Durchsprachen der Planungsleistungen, speziell natürlich der LVs.
     
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