Legitimierung eines Schwarzbaus

Diskutiere Legitimierung eines Schwarzbaus im Sonstiges Forum im Bereich Sonstiges; Hallo zusammen, an dieser Stelle suche ich Euren Rat zu einem rechtlichen Thema: Wie kann ich einen Schwarzbau im landwirtschaftlichen...

  1. #1 Hobby Builder, 18.09.2009
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    Hallo zusammen,

    an dieser Stelle suche ich Euren Rat zu einem rechtlichen Thema: Wie kann ich einen Schwarzbau im landwirtschaftlichen Außenbereich nachträglich legitimieren?

    Hintergrund:
    Kaum hatten wir mit dem Bau einer Hütte hinter unserem Haus begonnen, bekamen wir kurze Zeit später vom Bauamt der Gemeinde die Aufforderung unseren "Schwarzbau" unverzüglich einzustellen - zu Recht! Denn aus Naivität hatten wir vergessen, dieses Bauvorhaben zuerst zu genehmigen zu lassen! :bef1015: :mauer
    Im Nachhinein haben wir dann zwar ein Baugesuch eingereicht, aber dieses ist vom Gemeinderat mit dem Hinweis auf "Schwarzbau" abgelehnt leider abgeleht worden. Die Entscheidung des Landratsamt steht noch aus. An dieser Stelle würde mich interessieren, welche Entscheidung letztendlich ausschlaggebend ist: Die des Gemeinderats oder die des Landratsamts?
    Da wir eine Ablehung des Landratsamts bzgl. des Baugesuchs erwarten, interessiert uns darüber hinaus: Was für rechtliche Möglichkeiten stehen uns zur Verfügung um unser Bauvorhaben im Nachhinein noch genehmigt zu bekommen?

    Im voraus schon ein mal herzlichen Dank für alle weiterführenden Beiträge! :28:
     
  2. #2 HolzhausWolli, 18.09.2009
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    Interessantes Thema, wie ich finde.

    Frage: Die einzigste Begründung für die Nichterteilung der Genehmigung ist wirklich DIE, daß ihr die Genehmigung vorher nicht beantragt habt?
    Wäre sie denn dann möglicherweise erteilt worden?

    Oder stehen dem andere, sehr wohl wichtige, baurechtliche Kriterien entgegen?

    Hier bei uns gibt es die Regelung der Strafzahlung (3-fache Gemenehmigungsgebühr, aber ohne Rechtanspruch) wenn jemand einen Antrag auf Baugenehmigung stellt OBWOHL die Hütte schon steht.

    Einen Fall kenne ich konkret, es handelte sich auch um einen größeren Unterstand für Traktor&Co.. Dem sind sie per GoogleEarth auf die Schliche gekommen, da war die Hütte schon drauf, bevor er den Antrag verspätet eingereicht hat. Peinlich, aber mit obiger Regelung kam er nochmal davon.
     
  3. R.B.

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    Ich lese

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    Ist das Bauvorhaben auch in der Schweiz? Dann dürfte es schwierig werden hier im Forum jemanden zu finden der sich mit der Rechtslage dort auskennt.

    Wie wär´s mit einem Fachanwalt für Baurecht? Sollte es auf einen Streit mit den Behörden hinauslaufen, dann brauchst Du sowieso juristischen Beistand.

    Wenn nach Deinem Beitrag zu urteilen sowieso beide ablehnen, dann dürfte das wohl egal sein. ;)

    Gruß
    Ralf
     
  4. Uwe!

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    versucht mal beim Landrat einen Termin zu bekommen und freundlich Vorsprechen. Das kann viel helfen. Und einfach bei der Wahrheit bleiben.
     
  5. #5 Bauwahn, 18.09.2009
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    Gesetzt den Fall, es sein in D, dann schreibe ich meine rechtlich völlig unmaßgebliche Privatmeinung, die natürlich keine Rechtsauskunft ist:

    Entscheidend ist die Frage, ob der Bau genehmigungsfähig ist. Eine Genehmigung ist (zumindest in der Theorie) kein Willkürakt, sonder nur die formale Feststellung der objektiven Tatsache, dass das Vorhaben den öffentlich-rechtlichen Anforderungen entspricht. Diese Tatsache ist zunächst einmal völlig unabhängig davon, ob der Bau schwarz errichtet wurde oder nicht.

    Das Problem ist aber spätestens wenn ich
    lese.
    Dort ist die Genehmigungsfähigkeit meist einem Ermessensspielraum unterworfen und der hängt natürlich durchaus von der Lust und Laune der Beteiligten ab.

    Da hilft dann nur - je nach Bundesland - Widerspruch bzw. klagen, aber dazu sucht man sich erst mal einen Experten (RA für Bau- und Verwaltungsrecht).

    Wer hat das Baugesuch eigentlich eingereicht? Hat derjenige nicht vorgefühlt?

    PS: Zur Berufsbezeichnung sag ich jetzt lieber nichts
     
  6. #6 Hobby Builder, 18.09.2009
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    Zunächst ein mal herzlichen Dank für die Antworten!:28:

    Zu den Rückfragen:

    Die (Halbe) Hütte steht in Oberschwaben. Der Bescheid des Gemeinderats, warum das Baugesuch abgelehnt worden ist, steht noch aus, ganauso wie die Entscheidung des zuständigen Landratsamts, welches wir schon kontaktiert haben: Das Landratsamt kann ohne die Genehmigung des Gemeinderats keine Baugenehmigung erteilen. Unabhängig davon prüft das Amt jedoch ob die rechtlichen Anforderungen für den Bau generell erfüllt sind.

    geplante weitere Vorgehensweise:

    Sollte, das Landratsamt dem Bau nur auf Basis der Gemeinderat Ablehnung nicht zustimmen, so werden wir Widerspruch einlegen, da die Aussichten auf einen juristischen Erfolg recht hoch sein sollten (vorausgesetzt die Ablehnung des Gemeinderats beruht nur auf der Tatsache, dass es sich um einen "Schwarzbau" handelt und nicht auf baurechtlichen Kriterien)

    Falls, das Landratsamt den Bau auf Basis von rechtlichen Kriterien (Problemfeld landwirtschaftlicher Außenbereich, wie schon von "Bauwahn" richtig angesprochen) ablehnt, so sind die Erfolgsaussichten eines Widerspruchs deutlich geschmählert! Dann werden wir wohl die halbe Hütte abreißen müssen.

    Ob es eine HOLZ Hütte oder Brenn HOLZ geben wird, darüber informiere ich Euch in naher Zukunft!


    Bis dann und nochmals besten Dank!!
     
  7. BJ67

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    1. Wenn das Vorhaben genehmigungsfähig ist, ersetzt die Baugenehmigungsbehörde, hier das Landratsamt, ggf. das Einvernehmen der Gemeinde per Verwaltungsakt, wenn diese rechtswidrig abgelehnt hat.

    2. Wenn Außenbereich nach 35 BauGB sind dort nur privilegierte Vorhaben genehmigungsfähig (siehe auch Baugesetzbuch bzw Landesbauordnung). In der Regel handelt es sich dabei um Gebäude, die einem Landwirtschaftsbetrieb dienen.
    Unkritisch sind zum Teil auch noch entsprechende Unterstände oder Ställe bei einer privaten Tierhaltung auf den Außenbereichsflächen.

    Welchem Zweck sollte denn die Hütte dienen ?
     
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