Zustimmung Nachbar

Diskutiere Zustimmung Nachbar im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Hallo zusammen, wir beabsichtigen eine bestehende DHH zu erwerben, die abgerissen und neu aufgebaut werden soll 2 Varianten: a) Besitzerin...

  1. #1 pummelchen, 18.09.2009
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    Hallo zusammen,
    wir beabsichtigen eine bestehende DHH zu erwerben, die abgerissen und neu aufgebaut werden soll

    2 Varianten:

    a) Besitzerin der anderen DHH stimmt zu, daß unser Haus, ca. 0,4m höher wird, d.h. das das Dach übersteht

    da die Räume jetzt Mindestgrößen haben

    b) wir legen den Keller 0,4m tiefer, damit wir aber nicht Probleme mit dem Unterfangen bekommen, meint der A. lassen wir 1,5m Grenzabstand im Keller frei. Dieser Bereich um die Kellertreppe ist dann zwar nicht nutzbar, aber wäre statisch wohl ohne Probleme und ohne große Mehrkosten lösbar

    kann die Nachbarin überhaupt ablehnen?
     
  2. ToStue

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    Hm... Ich frage mich eher folgendes (Mindestgröße = Mindesthöhe?):

    1. Ist das Vorhaben so überhaupt zulässig, also abreißen und höher bzw. tiefer bauen?

    2. Muss die Nachbarin zustimmen?

    3. Warum fragt ihr sie nicht, ob sie zustimmt?
     
  3. #3 pummelchen, 19.09.2009
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    Der Architekt hat beim Bauamt gefragt, die meinten , höher bauen ist grundsätzlich von Zustimmung Nachbarin abhängig

    1) ok ich kann sie natürlich fragen, wollte aber vorab wissen, ob sie es immer ablehnen kann

    2) der A. meinte Alternative wäre tiefer legen des Kellers, durch tiefergraben
    damit man aber nicht alles unterfangen muß (sehr aufwenig,teuer und gefährlich), sollte eben der Keller nur im Abstand von 1,5m tiefer gelegt werden
    dann ist zwar der Keller im Bereich der 1,5m, also des Treppenabgangs nicht nutzbar, aber wäre egal

    schuld an allem wäre, daß das bestehende Haus vor 50 jahren mit 2,8m Geschoßhöhe incl. Decke gebuat wurde, was heute nciht mehr zulässig sei-daher die Frage, ob Nachbarin überhaupt ablehnen kann, denn sonst könnte man das Haus ja nie abreißen- es sei denn man legt den keller tiefer

    was meinen die Bauträgerexperten, Architekten etc.
     
  4. #4 ManfredH, 19.09.2009
    ManfredH

    ManfredH Gast

    Verstehe ich nicht.
    2.80 m Geschosshöhe abzüglich 30 cm (übliche Werte für Decke angenommen 18 cm, Fussbodenaufbau angenommen 12 cm) ergibt 2.50 m lichte Raumhöhe, also für Wohnräume der übliche Standard und absolut zulässig :confused:
     
  5. Baumal

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    ... und dann wärst du noch 10cm (in bayern?) über
    der grenze einer zulässigkeit.
     
  6. #6 pummelchen, 19.09.2009
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    jetzt blicke ich nicht mehr durch
    Manfred H ist ja auch Bayern, wie ich auch

    das bisherige Haus ist Keller 2,25, Erdgeschoß 2,80 , dann 1.Stock 2,70m immer mit Decke, ausgebautes Dach 2,30 lichte Höhe
    und der Architekt sagt, daß man heutzutage damit nicht hinkommt
    und jetzt meint ihr man kommt doch hin?
     
  7. Baumal

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    ich würde sagen, ja.

    aber zeig doch mal ein schnitt.

    klar, ist nach heutigen maßstäben eine lichte raumhöhe
    von 2,60m vielleicht "angenehmer"...
     
  8. #8 ManfredH, 19.09.2009
    ManfredH

    ManfredH Gast

    Was meinst du bzw. dein Architekt mit "dass man heutzutage damit nicht hinkommt"?

    Mit der neuen, seit 2008 gültigen Bauordnung wurden die Anforderungen an Aufenthaltsräume sogar reduziert; eine lichte Mindesthöhe von 2.40 m bzw. im Dachgeschoss 2.20 m ist jetzt nur noch für Gebäude ab Gebäudeklasse 3 vorgeschrieben. Für Gebäude der Klassen 1 und 2 gibt es diesbezüglich überhaupt keine Anforderungen mehr.

    Ob dein Haus unter Klasse 2 oder 3 fällt, hängt davon ab, ob der Fussboden des obersten Geschosses mehr als 7 m über dem Gelände liegt. Aber selbst dann müsste es doch mit den von dir aufgeführten Höhen noch gut funktionieren.

    oops, Baumal war schneller
     
  9. #9 seschmi, 19.09.2009
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    Es gibt auch Systeme, mit denen Fussböden mit deutlich weniger als 12 cm Aufbauhöhe möglich sind. Ist dann allerdings teurer.

    Was ist denn im Keller geplant? Aufenthaltsräume oder Lagerräume, die eine geringere Deckenhöhe haben können? Soll die Dämmung unter die Bodenplatte, unter den Estrich im Keller oder unter die Kellerdecke?
     
  10. Baumal

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    @ seschmi

    kümmere dich doch erst mal um die belange
    deiner patienten....
     
  11. Roth

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    @ Baumal

    Klar, und ich als Hausfrau hätte mich mehr um die Belange meines Hauses kümmern sollen... :mega_lol:
     
  12. Baumal

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    zeig doch mal dein haus.
     
  13. #13 pummelchen, 20.09.2009
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    ich werde am Montag mal den Plan einscannen und hochladen

    Lt. A: es fehlen um gleiche Firsthöhe mit NBH zu erreichen 0,38cm,weil im Bestandsplan ist als Geschoßhöhe im EG 2,8, im OG 2,7 vermaßt.Nach den gültigen Vorschriften und Konstruktionen sind diese Maße heute nicht mehr möglich


    kann es sein, daß wir eine Fertighaus DHH bauen wollen und die Firma dies womöglich nicht kann?

    denn ihr schreibt ja, daß die Vorschriften es nicht schuld sein können


    ich verstehe jetzt nur noch Bahnhof- wir sind heute bei einer anderen FHF, mal sehen, was die sagen

    PS: Firma plant z.Zt. mit 2,43m Geschoßhöhe im Keller, würde ca. 2,17 m entsprechen
     
  14. #14 ManfredH, 20.09.2009
    ManfredH

    ManfredH Gast

    ???

    Ob ihr ein Fertighaus bauen wollt, können wir dir nicht sagen; das müsst ihr schon selber wissen.

    Die Firmen, die Fertighäuser anbieten und bauen, können dies normalerweise auch.

    Bisher war übrigens immer von Architekt die Rede und nicht von Fertighaus. Kann es sein, dass der zitierte Architekt gar kein unabhängiger solcher ist, sondern Mitarbeiter eines Fertighausherstellers, und bei seiner Planung an feste Höhenmasse aus seiner Typenplanung gebunden ist ?
     
  15. #15 pummelchen, 20.09.2009
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    es muß doch über 7m sein
    da 2,80+2,70+2,50 = größer 7m
     
  16. #16 pummelchen, 20.09.2009
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    mißverständnis beim schreiben:winken

    wir wollen mit FHF bauen- der Architekt ist unabhängig , aber arbeitet auch mit einer Firma zusammen

    daher eben mein Gedanke, daß die Decken bei FHF viell. dicker sind, als wenn man ein Massivhaus baut und daher die Probleme

    wir sind heute bei einer anderen Firma zum Vergleich und ich bin gespannt, ob die auch sagen, das Haus würde höher werden
     
  17. Baumal

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    abhängig scheint der architekt doch zu sein,
    da er mit der firma "zusammen arbeitet"....

    es gibt schlichtweg auch firmen, welche beim
    bauen im bestand, ihren "angstzuschlag" nicht
    kalkulieren wollen, oder können, da sie ihre BVH
    auf der "grünen wiese" realisieren.
     
  18. #18 ManfredH, 20.09.2009
    ManfredH

    ManfredH Gast

    Meinst du damit jetzt die Höhe für die Einstufung der Gebäudeklasse ?

    Dann stimmt deine Rechnung nicht: Es geht um die Höhe des Fussbodens des obersten Geschosses über dem Gelände, also darfst/brauchst du die Geschosshöhe des Dachgeschosses nicht mitzurechnen
    > somit EG 2,80 + OG 2,70 = kleiner 7 m
    (wobei noch die Höhendifferenz zwischen OK EG und OK Gelände dazugerechnet werden muss, aber das wird ja wohl weniger als 1,50 m sein ?)
     
  19. #19 pummelchen, 20.09.2009
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    damit ist aber weiter unklar, ob man die Firsthöhe als Fertighausfirma schaffen kann.
    Lt. Aussage der zweiten Firma schafft man dies angeblich auch beim Massivhaus nicht, da auch bei diesem die Decken relativ gleich dick sind

    Firma 1 sagt man ist 0,38cm höher, Firma 2 meint sogar 60cm höher

    ihr sagt, daß es beim Massivhaus geht, die FHF sagt es geht nicht

    ---------
    ganz etwas anderes

    kann es sein, daß wenn man einen Keller eienr DHH wegreißt, die andere DHH einstürzt, wenn man nicht teuer unterfängt?
    würde ja bedeuten, daß die nord-ost-südwand des Kellers ein anderes Haus statisch mittragen würden?

    würde es etwas bringen, wenn man zur anderen DHH 1,5m Keller stehen lassen würde und nur den rest abreißt
    viell. ist dann kein teueres Unterfangen nötig
     
  20. ToStue

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    Ehrlich gesagt, ich verstehe nur noch Bahnhof!

    Mangels Pläne/Schnitte/Fotos oder was auch immer kann man hier nur raten, was Sachstand ist und was gewollt ist.

    Wenn man die DHH komplett abreißt, kann man sicherlich auch die Nachbarwand so stützen und unterfangen, dass die eigene DHH tiefergelegt werden kann. Ob das Sinn macht und bezahlbar ist, würde ich einen unabhängigen Architekten oder Statiker fragen und dafür ggf. bezahlen. Mit der Ausführung eine gut versicherte Firma beauftragen...

    Neu bauen hat ja sowieso einige Vorteile, wenn man es denn richtig macht...
     
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