Spüma, Wama und Niederdruckamatur an einen Wasseranschluss?

Diskutiere Spüma, Wama und Niederdruckamatur an einen Wasseranschluss? im Sanitär Forum im Bereich Haustechnik; Hallo aus Köln, ich bin vor einigen Tagen mit meiner Freundin in eine neue Wohnung gezogen. Diese ist komplett renovierungsbedürftig (also die...

  1. Alex1

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    Hallo aus Köln,

    ich bin vor einigen Tagen mit meiner Freundin in eine neue Wohnung gezogen. Diese ist komplett renovierungsbedürftig (also die Wohnung :o). Jetzt stehe vor einem großen Problem. Ich habe in der Küche keinen Warmwasseranschluss. Lediglich einen alten Kaltwasseranschluss mit einem Erhitzer, der auf Knopfdruck reagiert.
    Ich habe mich schon etwas schlau gemacht und habe mir jetzt vorgenommen den alten Erhitzer abzumontieren und mir einen Untertischboiler + Niederdruckamatur der Firma Vaillant gekauft. Jetzt zum eigentlichen Problem. An diesen Wasseranschluss muss nun zusätzlich noch eine Wasch- und eine Spülmaschine angeschlossen werden. Der Wasserablauf ist keine Problem. Doch wie sieht es mit dem Zulauf aus? Ich habe mich schon durchs halbe Internet gelesen, doch zu keinem Ergebnis gekommen. Ich hoffe, mir können hier ein paar Experten Tipps geben.

    Zum besseren Verständis hänge ich noch zwei Bilder des Wasseranschlusses an.

    Von der Seite:
    [​IMG]

    Von Unten:
    [​IMG]

    Diese beiden weissen Drehregler gehören zum alten Heisswasserboiler, der weg kommt.

    Ich danke euch!
     
  2. #2 Shai Hulud, 20.09.2009
    Shai Hulud

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    Ist die Wohnung gemietet? Dann sind diese Änderungen Sache des Vermieters.
     
  3. Alex1

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    Irgendwie kann ich nicht glauben, dass ein Anschluss einer Wasch- und Spülmaschine Sache des Vermieters ist.
     
  4. Julius

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    Also:

    1) was vorhanden ist, ist ein sog. Kochendwassergerät
    Das muß vor Gebrauch jeweils gefüllt und das Wasser erst erhitzt werden.

    2) ebenfalls vorhanden ist EIN Maschinenanschluß (Kaltwasserzulauf)

    Damit hat der Vermieter seine Pflicht soweit erfüllt. Er muß den Anschluß EINES derartigen Großgeräts ermöglichen (und zwar den wasserseitigen wie den elektrischen).
    Mehr schuldet er mangels gesonderter Vereinbarung i.d.R. nicht.

    Du möchtest aber nun zweierlei:
    a) statt eines Großgeräts deren zwei anschließen (also eine Erweiterung)

    b) das Kochendwassergerät durch einen (vermutlich drucklosen) Kleinspeicher (Boiler wären etwas anderes - die werden aber in jener Größe gar nicht mehr hergestellt) ersetzen (also eine Änderung)

    Das muß der Vermieter nicht zulassen und schon gar nicht bezahlen.
    Auch wenn Du es selbst bezahlst, könnte er es verweigern. Aber warum sollte er das tun?
    Also mußt Du mit ihm diesbezüglich reden und um seine Zustimmung (am besten schriftlich geben lassen!) bitten.

    Eigenmächtig darfst Du nichts machen lassen oder gar selbst machen. Auch bei Zustimmung darf der Vermieter verlangen, daß die Arbeiten durch einen eingetragenen Fachbetrieb erledigt werden!
    Demontierte Teile/Geräte sind einzulagern oder dem Vermieter gegen Quittung zu übergeben, sofern nichts anderes vereinbart.


    Zur Technik:
    Den Niederdruck-Kleinspeicher gibt es in Übertisch- und in Untertischausführung.
    Einfach wäre, dort eine Übertischversion zu installieren.
    Wenn Du aber nun unbedingt eine Untertischversion möchtest, muß die Kaltwasserzuleitung verlegt werden. Entweder in der Wand (aufwendig, mit Maurerarbeiten verbunden) oder vor der Wand (dann brauch man i.d.R. eine Arbeitsplattendurchführung).
    Das ist nicht nur rechtlich, sondern auch faktisch eine Sache für einen Fachmann.
    Die beiden Maschinenanschlüsse kann man bei der Gelegeheit einfach mit realisieren.
    Erforderliche Spezial-Formstücke hat der Fachmann, im Baumarkt bekommt man sowas meist nicht (und wenn, dann oft viel zu teuer...).

    Hinweis:
    Ein 5l-Speicher ist für ne regelmäßig genutzt Spüle arg knapp. Wenn aber SpüMa vorhanden, mag es genügen, wenn nicht, wäre ein 10l-Speicher sinnvoller.


    Wie sieht es denn mit den Stromkreisen für die Großgeräte aus?
    Gibt es eine separat abgesicherte Steckdose für die Maschine?
    Und hat das Kochendwassergerät eine eingene Sicherung oder hängt es mit am allgemeinen Kreis ?
     
  5. Alex1

    Alex1

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    Hallo Julius,

    vielen Dank erstmal für die ausführliche Antwort.
    Genau deiner Meinung bezüglich der Pflichten des Vermieters bin ich auch. Es ist mit ihm bereits abgesprochen, dass ich die Geräte entfernen darf, damit ich eine andere Lösung als das unschöne Kochendwassergerät installieren darf. Kosten dafür übernimmt er natürlich nicht... ;)

    Einen Niederdruck-Kleinspeicher und die dazugehörige Amatur ist bereits gekauft. Ich habe mich für die 5-Liter Version entschieden, da ich wie due schon angemerkt hast eine Spülmaschine zum Geschirr spülen nutze. Dieser kann durch einen einfachen "Gummischlauch" vor der Wand angeschlossen werden.

    Um nun die Wasch- und Spülmaschine mit Wasser zu versorgen benötige ich meiner Meinung nach ein Y-Stück und auch eine Verbindung vom Wasseranschluss zu diesem. Ist das richtig?
    Seperat absicherte Stromkreise sind gegeben.

    Ich habe gelesen, dass es möglich ist, wenn beide Geräte gleichzeitig laufen Seifenlauge von einem ins andere Gerät laufen kann. Kann ich dies verhindern oder ist es halt so. Was auch nicht so schlimm wäre.
     
  6. PeterB

    PeterB

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    Ich würde bei einer solchen Installation darauf achten eben nicht alle Geräte gleichzeitig laufen zu lassen. Die Wasserzuleitung zum Kochendwassergerät wird nicht in übergroßer Dimension liegen. Da kann es schon mal eng werden, wenn die WaMa Wasser zieht und die anderen Geräte auch gerade Wasser anfordern ! Es sollte aber doch wohl kein logistisches Problem sein die Geräte nacheinender zu benutzen, oder ?
    Der vorhanden Ablauf dürfte auch höchsten 50 mm sein, der bringt bei gleichzeitigem Abpumpen der beiden Geräte wahrscheinlich nicht das ganze Wasser weg, daher kann es zu wechselseitigem Rückschlag kommen!
    Zudem haben die neueren Syphons mit Wama- und SpüMa-Anschluß solche einfachen Rückschlagklappen, die das Zurücklaufen von Abwasser verhindern sollen.
     
  7. Julius

    Julius

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    Du mußt Dir erstmal darüber klar werden, wie die Installation hinterher aussehen soll (und zwar im tatsächlichen Wortsinne)!

    Also, ob die Wasserverteilung an der bisherigen Stelle erfolgen soll (häßlich anzusehen und schlecht sauberzuhalten, gaaaanz schlechter WAF) oder unter der Spüle (dorthin gibt es die beiden von mir schon genannten Varianten - zusätzlich ist zu entscheiden, ob die Betätigungsgriffe der Absperrventile für die Maschinen auf oder unter der Spüle/Arbeitsplatte liegen sollen).

    Entscheidend hängt es davon ab, ob die Großgeräte freistehend neben die Spüle kommen oder unter eine (durchgehende) Arbeitsplatte.
    Auch ist interessant, ob die Geräte über Aquastop-Ventile verfügen.

    Dann kann man weitersehen.

    P.S.
    Beachte bitte:
    Daß Dir die Umrüstung erlaubt wurde, schließt (mangels besonderer Vereinbarung) ein, daß Du bei Beeendigung des Mietverhältnisses den alten Zustand wiederherstellen müßtest. Man sollte eine Vereinbarung treffen, davon abzusehen und stattdessen die von Dir eingebaute Installation dann dem Vermieter übereignen.
    Außerdem hast Du während der Mietdauer die Unterhaltskosten für die geänderte/erweiterte Ausstattung zu tragen.
     
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Spüma, Wama und Niederdruckamatur an einen Wasseranschluss?

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