Bauen im Außenbereich ohne B-Plan und Flächennutzungsplan

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  1. #1 leolotti, 22.09.2009
    leolotti

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    Hallo,

    ich als Neuling hab gleich mal eine Frage. Wenn es hier falsch ist, bitte das Thema verschieben. Danke.

    Ich hätte ein Grundstück, welches ich gerne bebauen würde. Dieses Grundstück ist bereits im Besitz meiner Familie.
    Diese Fläche sowie ein angrenzendes Flurstück wurde in Flächennutzungsplan als Bauland ausgewiesen und dafür´92 ein B-Plan erstellt.
    Da jedoch mehrfach die Investoren abgesprungen sind, wurde der B-Plan später (ich denke 1998) aufgehoben. Dies erfolgte um andere B-Pläne in der Gemeinde nicht zu blockieren. Anscheinend wurde gleichzeitig der Flächennutzungsplan geändert, so dass "unsere" Fläche nun nur noch als Grünland ausgewiesen wird.

    Nach telefonischer Auskunft vom Kreisplanungsamt und Bauordnungsamt handelt es sich hierbei nun um Außenbereich und eine Bauvoranfrage würde eine abschlägige Entscheidung nach sich ziehen.

    Zur Erklärung: Es würde sich um eine Bebauung in zweiter Reihe handeln. Der Anschluss an Versorgungs- und Entsorungsleitungen wäre ohne Probleme möglich, ebenfalls exestiert eine Zuwegung zu diesem Grundstück.
    Das zu bebauende Flurstück grenzt sich klar zu dem benachbarten, vorwiegend landwirtschaftlich genutzten Flurstück ab.
    Die Fläche liegt im Ort,direkt hinter einen Siedlungsreihe, gilt jedoch nun als Außenbereich.

    Wäre hier dennoch eine Bebauung möglich? Wenn ja, unter welcher Maßgabe?
    Bei Bedarf kann ich morgen die Flurkarte sowie den alten B-Plan nachliefern.

    Vielen Dank im Voraus


    Wäre auf
     
  2. Baumal

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    antwort und begründung wurden doch gegeben???
     
  3. #3 Neuling80, 23.09.2009
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    möglich schon, aber kostenintensiv. da die gemeinde bereits den alten b-plan (satzung) aufgehoben hat, braucht dieser dann hier auch nicht mit angeführt werden. es ist auf die derzeitigen umstände abzustellen und da widerspricht das vorhaben nun einmal dem fnp und den vorgaben der privilegierung (unterstelle ich einmal). aus diesem grund können dort 10 satzungen vorgelegen haben und es würde sich nichts an der rechtslage ändern.

    es gibt aber die möglichkeit des erlasses einer außenbereichssatzung mit welcher, der widerspruch zum fnp bzw. verfestigung einer splittersiedlung ausgeräumt werden kann. (letzteres ist oftmals die begründung der planungsrechtlichen unzulässigkeit von vorhaben).

    es handelt sich dabei um das, nicht immer schnellste, satzungsverfahren mit der jeweiligen landesrechtlichen verfahrensvorschrift.

    zuständig dafür ist die gemeinde. wenn diese jedoch bereits die alte satzung aufgehoben hat um neue b-pläne genehmigt zu bekommen, wage ich einmal auch hier zu bezweifeln, dass dort was funktioniert. fragen kostet aber nix und daher wäre hier der erste gang zur gemeinde bzw. dann zur baugenehmigungsbehörde. denn dort wird schließlich über die genehmigungsfähigkeit entschieden.
     
Thema: Bauen im Außenbereich ohne B-Plan und Flächennutzungsplan
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