Bankgeschäftsbedingungen...

Diskutiere Bankgeschäftsbedingungen... im Sonstiges Forum im Bereich Sonstiges; In diesen Tagen werden alle hier neue Geschäftsbedingungen ihrer Banken bekommen (haben). Hierzu ein Tipp: In den alten Geschäftsbedingungen...

  1. #1 Ralf Dühlmeyer, 24.09.2009
    Ralf Dühlmeyer

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    In diesen Tagen werden alle hier neue Geschäftsbedingungen ihrer Banken bekommen (haben).

    Hierzu ein Tipp:

    In den alten Geschäftsbedingungen waren die Banken verpflichtet, Überweisungsanweisungen auf Plausibilität zu prüfen.
    Wenn also eine Überweisung an
    ausgeführt werden sollte, wurde geprüft, ob hinter der Kontonummer 1234567 auch Fa. Meier steckte.
    War ein Zahlendreher in der Nummer und das Konto führte zu Schulz&Schulze, war die Bank verpflichtet, das zu klären, andernfalls zu haften.

    Diese Prüfpflicht entfällt bei den meisten Banken mit den neuen Geschäftsbedingungen.
    Wenn also in Folge eines Schreibfehlers das Geld bei Dritten landet und von dort nicht zurückgeholt werden kann, ist das Geld WEG!!!!, die Bank aus dem Schneider.

    Hierüber wird - wenn überhaupt - nur sehr verklausuliert aufgeklärt.
    Ggf. der Änderung in diesem Punkt widersprechen.
    Ob ein solcher Widerspruch Erfolg hat, weiß ich (noch) nicht.
     
  2. #2 marlboro, 24.09.2009
    marlboro

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    Der Widerspruch wird keinen Erfolg haben. Die Banken haben sich das nicht aus den Fingern gelutscht, sondern setzen EU Recht um (um genau zu sein die Payment Service Directive - oder noch besser die umgesetzte PSD in deutsches Recht BGB 675 ff.).
     
  3. #3 Ralf Dühlmeyer, 24.09.2009
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    Ja - aber die schreibt den Verzicht auf die Plausibilitätsprüfung nicht vor, sondern verzichtet nur auf darauf, diese den Banken vorzuschreiben.
    Die Banken KÖNNTEN und DÜRFTEN das also weiter machen.
    Aber warum denn mehr machen als nötig? Könnte ja einen Bankmanager 5 € Provision kosten. :mauer
     
  4. #4 marlboro, 24.09.2009
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    Klar, aber OB die Prüfung im Hintergrund ausgeschaltet wird, ist noch gar nicht geklärt. AGB hin oder her.
    Desweiteren ist eine manuelle Überprüfung ziemlich kostenintensiv. Du bietest doch deinen Kunden auch nicht an 50% unter der hoai zu verrechnen, oder?
     
  5. #5 Ralf Dühlmeyer, 24.09.2009
    Ralf Dühlmeyer

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    Nö. Aber wenn der Kunde weniger Leistung bekommt, bekomme ich weniger Honorar.

    Wenn die Bank sich dadurch von einem Haftungsrisiko und Kosten befreit, dann will ich das in den Kontoführungsgebühren merken.
    Die Gebühren bleiben aber gleich.
    Das gibt wieder einen schönen Bonus für die Bankvorstände.
     
  6. #6 marlboro, 24.09.2009
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    Welche Zahlungen wurden denn deiner Meinung nach in der Vergangenheit überprüft? Wessen Fehler sollten durch eine Überprüfung ausgeschlossen werden?
     
  7. #7 HolzhausWolli, 24.09.2009
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    Wurde sie dazu verpflichtet oder war es nur eine Selbstverpflichtung? Sozusagen ein Kundenservice, der nun einfach nicht mehr geboten wird ?

    Jedenfalls wieder ein Haftungsrisiko weniger.... :o

    Da es sich nun um praktizierte und bewußt umgesetzte Kundenunfreundlichkeit handelt, sieht man wieder mal wie groß der Einfluß von Banklobbiesten EU-weit ist. Ich glaube nicht, daß in diesem Zusammenhang ein EU-Kommissar einen Handlungsbedarf gesehen und dies eigenverantwortlich auf die Tagesordnung setzte.
     
  8. #8 sk8goat, 24.09.2009
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    Also ich kenne mehrere Banken die kündigen umgehend jede Geschäftsbeziehung wenn den neuen Bedingungen ganz oder in Teilen widersprochen wird.
     
  9. lulu66

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    Das dürfte so ziemlich jede Bank sein.
    Was sollen sie denn sonst machen? Für jeden Kunden individuelle AGBs aushandeln?
     
  10. #10 sk8goat, 25.09.2009
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    Sag mal, bist du Angestellter bei einer Bank?
    Was du hier von dir gibst ist genau das gefasel was Bankangestellte dem Interessierten Kunden sagen müssen: "Wir müssen hier nur geltendes EU-Recht umsetzen. Es geht nicht anders."
    Der zweite Satz ist eine glatte Lüge!
    In der neuen PSD gibt es keinen Punkt der den Banken ausdrücklich verbietet eine Prüfung der Empfängerdaten bei Überweisungen vorzunehmen. Lediglich ist die Prüfung keine ausdrückliche Vorschrift mehr. Wie Ralf schon richtig erkannt hat, ist es also den Banken selbst überlassen ob sie diesse Prüfung beibehalten.
    Sozusagen freiwiliger Service zum Wohle des Kunden. Aber so etwas ist Banken Fremd. Ich kenne keine einzige in Bank in D. die das jetzt freiwillig beibehält. Paradoxerweise gibt es in anderen EU-Ländern Banken die jetzt die Empfängerdatenprüfung als 'innovativ' einführen . . .
     
  11. #11 marlboro, 25.09.2009
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    Nicht direkt. Beschäftige mich mit den Auswirkungen.
    Welcher zweite Satz? Das die Überprüfung auf freiwilliger Basis weiterlaufen könnte, habe ich schon geschrieben.
    Das ist richtig. Frage an dich als Kaufmann: Wiegt nach §675r BGB jetzt die Kontonummer mehr oder der angegeben Name? Fragen über Fragen :D
    So klein ist die Welt. Ich kenne diverse Banken, die die Kontoanrufkontrolle aufrecht erhalten.
     
  12. #12 Ralf Dühlmeyer, 25.09.2009
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    Na - da hätte ich gerne eine PN :)
     
  13. #13 Budenzauber, 25.09.2009
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  14. #14 marlboro, 25.09.2009
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    Ich weiss es von diversen Sparkassen und Volksbanken. Die Entscheidung liegt ja vollkommen in deren eigenen Häusern. Namen darf ich dir leider nicht nennen (auch nicht über PN).

    Das die Niederländer überhaupt mal eine Prüfung Kontonummer/Name gemacht hätten ist mir neu.

    Man muss allerdings auch sagen, dass auch mit dem heutigen Recht lediglich ein Bruchteil der Überweisungen überprüft wird. Bei den meisten Banken werden schon seit eh und je nur noch beleghaft eingereichte Überweisungen einer Kontoanrufkontrolle unterzogen.
     
  15. #15 patmanu, 17.01.2010
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    Hallo,

    ich pflüge mich langsam durch alle Themen.

    Da ich selber ebi einer Bank arbeite (nicht im ZV) wundert mich hier diese Diskussion. Bei einem eigenen Thema wurde mir mehrfach deutlich gesagt Vertrag ist Vertrag und man sollte sich die Dinge, die man unterschreibt genau anschauen, prüfen. Was ist dann eine Überweisung? Bevor ich überweise muss ich genau hinschauen und halt nochmals prüfen. Da hat die Bank doch nichts mit zu tun.

    Gruß
    patmanu
     
  16. Julius

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    Den Quatsch meinst Du jetzt doch nicht ernst, oder???
    Denn gerade ein zweifelhaft/mißverständlich/falsch formuulierter Vertrag wird ggf. im Wege der Auslegung auf den ursprünglichen Willen der Vertragsparteien hin untersucht, nicht etwa stur buchstabengetreu umgesetzt!

    Darüberhinaus ist ausschließlich die Empfängerbank in der Lage, diese Plausibilitätsprüfung durchzuführen. Der Übertragungsfehler kann ja auch schon auf der Strecke Zahlungsempfänger zum Zahlungspflichtigen eingetreten sein. Wie soll der Aussteller der Überweisung ihn dann vermeiden...?

    Nein, das ganze ist ME eine völlig vermeidbare Sparmaßnahme und Verlagerung von Verantwortung auf den Schwächeren, nichts anderes!
     
  17. #17 patmanu, 17.01.2010
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    Komisch manch einer sieht nur seine Sichtweise als die ultimativ richtige an. Vertrach ist Vertrach, habe ich hier gelernt und wem das nicht passt kann ja die Bank wechseln. Quatsch ist, dass hier auf eine Aufgabe der Bank beharrt wird. Wenn der Gesetzgeber dies erlaubt, wird es entsprechend kostensparend umgesetzt.
     
  18. #18 wasweissich, 17.01.2010
    wasweissich

    wasweissich Gast


    wie recht du hast .........:shades


    dieser aspekt widerspricht aber einer verantwortungsvollen handlungsweise .

    aber , was solls , hauptsache die boni von bearbeitetesfeldmann & co fallen hoch genug aus und landen auf dem richtigen konto ......;)

    j.p.
     
  19. #19 Tom Köhl, 17.01.2010
    Tom Köhl

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    Ein lächerliches Geschäftsgebaren der Banken im digitalen Zeitalter. Und ein lächerliches Verständnis von "Vertrag ist Vertrag". Solcherlei Grundhaltungen würde ich historisch betrachtet den sprichwörtlichen Pferdehändlern zuordnen. Selbst wenn die Überweisungsformulare auf Papier eingereicht werden kommen sie doch mittlerweile elektronisch bei der Empfängerbank an.

    Eine elektronische Plausibilitätsroutine zu installieren (Abgleich angegebener und tatsächlicher Empfängername) um ab einem Betrag über x Euro im Zweifelsfall nebst Kontrollmitteilung die Überweisung für x Tage (wenn nicht reagiert wird, wird ausgezahlt) auf ein compte d'attente zu setzen oder ähnlich wäre nicht mal allzuviel Aufwand.

    ***[...] schaun wir nur auf, und grasen dann gemütlich weiter***

    Gruß,
    Tom
     
  20. mls

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    richtig .. aber ..
    zum einen seh ich nicht, wo julius dich mit einem vertrag verarschen
    wollte, zum anderen hast du (im vergleich zum bankkunden) als
    kunde bei handwerkern oder planern nahezu ultimative wahlfreiheit.
    als kunde habe ich die "freiheit", auf kontenführung bei einer der ach so
    systemischen banken völlig zu verzichten, vertragsfreiheit im sinn von
    wahlfreiheit zwischen echten alternativen hab ich aber nicht, das ist
    hoheitlich subventionierter einheitsbrei statt leistungsvielfalt.
     
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