Grenzgarage auf "bebauter" Grenze

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  1. Seev

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    Hallo zusammen,

    ein Nachbar will eine Grenzgarage auf eine Grenze bauen, die bisher (z.B. mit einer Pallisadenwand) bebaut ist.
    Kann man von seinem Nachbarn die Entfernung der "Grenzbebauung" und der zugehörigen Fundamente auf dem angrenzenden Grundstück verlangen?

    Gibt es für solche o.ä. Grenzbebauungen eigene Abstandsflächen und wie sehen diese aus?

    Gruß Seev
     
  2. #2 FeuersteinFred, 25.09.2009
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    Hi,
    die Grenze ist neutral und gehört neimanden.

    Soviel ich weiß, sollte Deine Pallisadenwand Wand auf Deinem Grundstück sein.
    Die Garage sollte aif seiner Seite sein. Dazwischen die Grenze.

    Wir haben bei uns z.B. beide Grenzbebauung mit Garage. Dann sind die Garagen eben mit einer Seite jeweils zusammen (durch Steinwollmatten getrennt).

    Gruß Fred
     
  3. Seev

    Seev

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    Hallo,

    ich würde mich noch über Antworten der Bauexperten freuen, erwarte aber keine Rechtsberatung (ist hier nicht möglich, klar).
    V.a. die Frage nach Abstandsflächen wäre interessant.

    Danke,
    Grüße
    Seev
     
  4. #4 Baufuchs, 28.09.2009
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Die

    Frage lässt sich natürlich beantworten.

    Aber Süddeutschland ist groß...

    Abstandsflächen bzw. die Zulässigkeit von Garagen auf der Grenze/innerhalb von Abstandsflächen ist in den Bauordnungen der Länder geregelt.

    Um solche Fragen beantworten zu können, wird im Nutzerprofil auch der Wohnort abgefragt. Wer den nicht einträgt muss eben warten.:winken
     
  5. PeterB

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    Wenn die Pallisaden jetzt schon auf der Grenze stehen, ist die Betonstütze dafür sicher auf dem Nachbargrundstück, wo sie nur sein darf, wenn das auch mit dem Nachbarn abgestimmt ist. Pallisaden mit einseitigem Fundament sind mir nicht bekannt.Da hätte man Wandscheiben mit dem Winkel zum eigenen Grundstück machen müssen. Da hätte der Nachbar jetzt auch ohne große Probleme gegenbauen können. Man darf nicht Nachbargrundstücke bebauen und sich wundern, wenn das irgendwann mal im Weg ist :shades
     
  6. Seev

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    Der Beton befindet sich (auch) auf beiden Grundstücken.
     
  7. Baumal

    Baumal

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    lies dir mal das nachbarrechtsgesetz BW durch.
    vor allem §7a.

    viel spass, bei weiterer streiterei....
     
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