Welche EnEv Verordnung gilt?

Diskutiere Welche EnEv Verordnung gilt? im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Bein meinem Archi liegen die Pläne in den letzten Zügen. Nun habe ich mit meinem Energieberater aufgrund der Entwürfe einen Energieausweis...

  1. #1 Hammerwies, 26.09.2009
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    Bein meinem Archi liegen die Pläne in den letzten Zügen. Nun habe ich mit meinem Energieberater aufgrund der Entwürfe einen Energieausweis erstellt. Hiermit erreiche in die KfW55-Föderung (nach EnEv2007). Bodenplatte mit 30 cm Glasschaumschotter, Wände 24er Bims W3, mit 18 cm Dämmung, Decke OG mit 24 cm Glaswolle, fenster 3-fach Verglasung und Sole-Wasser-Pumpe mit Solar-Unterstützung.

    Wenn ich den Bauantrag nun nach dem 30.09.2009 erst einreiche, dann greift ja die EnEV2009, also bekäme ich die schlechteren Konditionen (die der KfW70 -Förderung aus den EnEv2007). Oder wie habe ich die Übergangsregelung zu verstehen, die bis zum 30.12.2009 gilt?

    Kann ich den KfW-Antrag bereits jetzt einreichen und gilt hier die Frist 30.09.2009 oder gilt hier das Datum der Genehmigung des Bauantrags?

    Irgendwie werde ich aus den Informationen auf der Homepage nicht ganz schlau, meine Mail an KfW wurde noch nicht beabtwortet und die Hotline geht nur Freitags bis 17:30 Uhr. :sleeping

    Kann mir jemand due Regelung erläutern?
     
  2. lulu66

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    Hi,
    ich habe folgendes herausgefunden:

    Bauantragstellung nach 30.9.2009:

    - EnEV 2009 ist verbindlich.
    - KfW-Antrag kann bis 31.12.2009 eingereicht werden, dann gelten die Förderbedingungen bezüglich EnEV 2007

    Bauantragstellung vor 01.10.2009:
    - EnEV 2007 gilt, die Einhaltung von EnEV 2009 kann vom Bauherren verlangt werden.

    Zusatzinfo: Der Bauantrag kann vor dem KfW-Antrag eingereicht werden, wenn eine schriftliche Beratungsdokumentation zum Thema KfW-Förderung vorliegt, was genau hier gebraucht wird, habe ich aber noch nicht herausgefunden.
     
  3. #3 Hammerwies, 26.09.2009
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    So habe ich das auch verstanden. Das heißt, dass ich (obwohl die strengeren Anforderungen gemäß EnEv2009 gelten) auch mit Bauantrag nach dem 01.10.2009 und KfW-Antrag zwischen dem 01.10 und 30.12.2009 noch die KfW-Fördersätze gemäß EnEv2007 mit den "lascheren" Auflagen erhalte. Das wäre ja super. Dann bin ich nicht ganz so in Zeitdruck. Ich werde trotzdem am Montag direkt bei der KfW anrufen und mir das bestätigen lassen. Ich halte auf dem Laufenden.
    :bounce:
     
  4. KyleFL

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    Diese Kombination würde ich mir noch einmal ganz genau durchrechnen lassen. Sehr oft rechnen sich (die nicht unerheblichen Mehrkosten) für die Solarunterstützung nicht.



    Cu KyleFL
     
  5. #5 cannavaro, 27.09.2009
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    Welcher Heizungsbauer oder planer rät Dir denn zu einer Sole-Wasser-Pumpe in Verbindung mit Solar? Rechnet sich nie!
    Sowas macht man nur wenn man Geld übrig hat und der Umwelt einen Gefallen tun will, wobei ich die Umweltfreundlichkeit und Ökonomie dieser Teile immer noch anzweifle (Energiekosten bei der herstellung, spätere Entsorgungskosten, subventioniert durch die Allgemeinheit...).
    Eine bessere Alternative zu Sole wäre DV-Technik.

    Gruß
    MK
     
  6. #6 willo76, 28.09.2009
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    sehe ich genauso wie cannavaro....

    man muss sich das wirklich mal durchrechnen, was ein kfw55 haus an mehrkosten verursacht. der zinssatz der kfw sei mal da hingestellt, aber was muss man auch schon mehr aufnehmen, wenn man in diese richtung will.
    kfw55 sind locker mal eben 40000 - 50000€ mehrkosten. (wichtig bei einem kfw55 Haus ist eine wohnraumlüftungsanlage)

    bei einem zinssatz von 4% sind das ratz fatz 135-165€ mehr im monat und babei haste noch ncihts getilgt...

    ich würde vorschlagen kfw70 und gut ist. (Wärmepumpe, 3-scheiben und etwas mehr dämmung (alternativ: kontrollierte lüftungsanlage))
     
  7. lulu66

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    Was war nochmal Thema?

    40-50k Mehrkosten für KfW-55? Zu welcher Basis? Wie gross ist der Palast?

    Gruß
    Lutz
     
  8. #8 willo76, 28.09.2009
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    Thema: Welche EnEV?

    Ab dem 01.10.2009 gilt die neue EnEV 2009
    Anträge können aber noch bis zum 31.12.2009 gestellt werden.


    Bitte.... Danke!!!:winken
     
  9. #9 Hammerwies, 28.09.2009
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    Ich habe die KfW heute Morgen im 3.Anlauf die KfW auf der Hotline erreicht.

    Aussage ganz klar gewesen: Wenn ich die Anforderungen KfW55 nach der EnEv2007 noch in Anspruch nehmen will, muss ich den Bauantrag bis 30.09.2009 eingereicht haben. In der Übergangsfrist bis zum 30.12.2009 kann ich dann noch den KfW-Antrag einreichen. Also habe ich noch 2 Tage Zeit den Bauantrag einzureichen.

    Muss dringend meinen Archi anrufen. Ciao!
     
  10. lulu66

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    Aktuelle Infos aus der Hotline (und dem Fachbereich):

    Eff-70 nach EnEV 2007 ist ab 1.10.2009 Eff-85 nach EnEV 2009. Die Förderbedingungen unterscheiden sich nur marginal, die Konditionen sind identisch (gleiche Programmnummer).

    Man könnte auch bei Bauantragstellung nach 1.10.2009 noch einen Kreditantrag für Eff-70 nach EnEV-2007 einreichen, das hätte aber zur Folge, dass der Energieberater mehrere Energiekalkulationen durchführen müsste, nämlich für Bauantrag und Kreditantrag unterschiedliche, ebenso für den tatsächlichen Nachweis. Dabei entstehen unnötige Mehrkosten.

    http://www.kfw-foerderbank.de/DE_Ho...hnimmobilien/Energieeffizient_Bauen/index.jsp

    Gruß
    Lutz
     
  11. #11 willo76, 28.09.2009
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    Sehe ich das nun richtig:
    Das jeder, der nun ein Haus (Neubau) bauen will über die KFW gefördert wird?
     
  12. lulu66

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    Ich sehe kein Programm "Energieeffizienzhaus-100" im Neubaubereich ;)
     
  13. #13 willo76, 28.09.2009
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    aber 15% lt. wärmegesetz muss man doch sowieso einhalten und ab dem 01.10. 30% lt enev oder nicht??
     
  14. lulu66

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    Meinst du die Ersatzmaßnahmen, falls man keine (oder nicht genug) erneuerbare Energien einsetzt? Da ist eine um 15% bessere Dämmung ja nur eine Möglichkeit.
    Ich würde fast wetten, dass ein Effizienzhaus-85 nach EnEV-2009 dieses Kriterium so ziemlich erfüllt.
     
  15. #15 willo76, 28.09.2009
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    Also, wenn ich heute einenBauantrag für einen Neubau einriche (bzw. ab dem 01.10.) muss ich doch 30% lt. EnEV 2009 unter den Werten bleiben. Somit bin ich doch immer bei einem Eff-85 Haus oder??

    Irgendwie ist das ein hin und her....

    Hoffentlich ändert sich oben endlich wieder was!!!
    Zum Glück haben wir neu gewählt....

    Grüße
     
  16. lulu66

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    Was meinst du denn mit "30% lt. EnEV 2009 unter den Werten bleiben"?

    Die EnEV 2009 ist einzuhalten. Ebenso das Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetz (EEG).

    Wenn du dein Haus z.B. mit einer Wärmepumpe mit Jahresarbeitszahl > 2 betreibst, schaffst du die vom EEG geforderten 50% der Beheizung mit erneuerbaren Energien. Ebenso sollte das mit einer Pelletsheizung gehen, denn Holz wächst nach. Dann interessieren dich die anderen Möglichkeiten der Einhaltung nicht mehr.

    Nimmst du eine Gasheizung, dann musst du nach EEG z.B. solare Energie nutzen, alternativ dazu dämmst du 15% mehr, als für ein EnEV-2009-Standardhaus nötig.
    Damit hast du aber nicht automatisch ein Effizienzhaus-85.

    Wenn du nun einen Förderkredit der KfW haben willst, musst du die entsprechenden Bedingungen erfüllen, der Aufwand dorthin sollte sich aber in vertretbaren Grenzen halten.

    Ich glaube übrigens nicht, dass durch irgendeinen Wechsel an der Regierungsspitze dafür gesorgt wird, dass die gesetzlichen Vorgaben und die konkreten verbindlichen Förderbedingungen (egal für welchen Bereich) in für den Endverbraucher verständlicher Weise veröffentlicht werden.

    Gruß
    Lutz

    PS: Ich möchte betonen, dass das die Dinge sind, die ich mir aus den Informationsquellen selbst zusammenreime. Falls jemand das fachlich untermauern kann, wäre das schön.
     
  17. #17 willo76, 28.09.2009
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    Hallo!
    Dann will ich noch mal zusammen fassen.

    Seit dem 01.01.2009 gilt das neue Wärmegesetz.
    Hier ist beschrieben, das man erneuerbare Energien nutzen sollte.
    In dem Gesetz gibt es aber auch den §7 Ersatzmaßnahmen, der auf die Anlage VI verweist.
    Hier ist es möglich die Gebäudehülle mit dem Dämmung zu versehen und somit den Jahres-Prämierenergiebedarf um 15% zu senken.

    Seit dem 01.10.2009 gilt die neue EnEV 2009, hier gelten:

    - Verschärfung der prämierenergetischen Anforderungen (Gesamtenergieeffizienz) um durchschnittlich 30%
    - Verschärfung der energetischen Anforderungen an Außenbauteile im Falle wesentlicher Änderungen im Gebäudebestand um ebenfalls durchschnittlich 30%


    Nun gehe ich hin und will ein Einfamilienwohnhaus bauen. Reiche den Bauantrag nach dem 01.10.2009 ein, bedeutet das für mich, ich muss nach der neuen EnEV 2009 und nach dem Wärmegesetz bauen.

    Zum Einbau soll nur eine Gas-Brennwert-Therme kommen.
    Das bedeutet doch für mich:
    Ich muss die Dämmung soweit verstärken, dass ich 30% unter den Jahres-Prämierenergiebedarf bleibe.

    Was für eine Haus (nach neuer EnEV) habe ich denn dann???

    Energieeffizienzhaus 100?
    Energieeffizienzhaus 85?
    Energieeffizienzhaus 70?

    Wäre wirklich cool, wenn sich hierzu mal ein Energieberater melden würde!!!!!

    Grüße willo76
     
  18. lulu66

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    Das EEG fragt bei Verstärkung der Dämmung vermutlich nach dem Endenergiebedarf, nicht dem Primärenergiebedarf, der nichts mit dem tatsächlichen Verbrauch zu tun hat.

    Wenn du als Technik ausschliesslich eine Brennwert-Therme einsetzen willst, dann musst du gemäß EEG den Transmissionswärmeverlust soweit reduzieren, dass er 15% unter den Mindestanforderungen nach EnEV 2009 liegt. Diese liegen nach erstem rumschauen ca. 15% über den Anforderungen der EnEV 2007.

    Insofern klingt das tatsächlich danach, als müsstest du durch das EEG tatsächlich knapp 30% (-15% und -15% ist nicht gleich -30%) weniger Transmissionswärmeverluste realisieren, als von der EnEV 2007 gefordert.

    Ein KfW-Effizienzhaus 85 (EnEV2009) hast du damit aber nicht zwangsläufig, denn hier muss neben dem Transmissionswärmeverlust auch der Jahresprimärenergiebedarf berücksichtigt werden:

    * Jahresprimärenergiebedarf Qp 85 % der Werte der EnEV2009
    * Tränsmissionswärmeverlust HT´ 100 % der Werte der EnEV2009

    Das dürfte mit Gas und ohne Solar auch schwierig werden.
     
  19. #19 Hammerwies, 06.10.2009
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    Ich habe die EnEv nochmal nachrechnen lassen und ich brauche keine Solarunterstützung. Dann werde ich diese auch weglassen. :D
     
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