Heizungsbau: Verordnungen, Richtlinien und an was man sich halten muss

Diskutiere Heizungsbau: Verordnungen, Richtlinien und an was man sich halten muss im Baumurks in Wort und Bild Forum im Bereich Rund um den Bau; Zumal hier im Forum vor kurzem noch festgestellt wurde, dass für den EFH- Bereich ein Fachplaner nicht nötig ist:...

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  1. MK70

    MK70 Gast

    Ihr macht mich ramm... :mauer

    Aber was ist ein GWI? :confused:
     
  2. stevie

    stevie

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    Ja, nech :D

    Gas-/Wasserinstallatör
     
  3. MK70

    MK70 Gast

    Jo... :biggthumpup:

    aha, die Betonung lag auf ... - "no command" ??? :think :o
     
  4. R.B.

    R.B.

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    Ich meinte damit, Du sollst Dich auf die echten Mängel konzentrieren, sonst verschwendest Du unnötig Energie. Die Länge der Mängelliste bedeutet nicht automatisch, dass dadurch Deine Erfolgschancen steigen.

    [QUOTERalf Dühlmeyer]So - damit liegt des Pudels Kern auf dem Tisch.[/QUOTE]

    Als hätte ich es geahnt. ;)

    Das ist zwar sinnvoll, aber nicht immer zwingend erforderlich. Die Schwiergkeit liegt darin einen guten Fachbetrieb zu finden. Jeder kann verkaufen. Einige können auch montieren. Aber die wenigsten können "planen".

    Hinzu kommt, dass die heutige Haustechnik höhere Anforderungen stellt als dies noch vor 40 oder 50 Jahren der Fall war.

    Gruß
    Ralf
     
  5. MK70

    MK70 Gast

    Das ist wohl wahr, ich steh hier täglich bei dem Gedanken an die Heizung, vor einem Herzklabasta... :frust

    Die echten Mängel muss ich aber erstmal rausfinden. Daher die Frage nach möglichen Verordnungen, Richtlinien usw., auf die ich mich berufen kann. Das ein oder andere muss ja nicht zwangsläufig im Auftrag stehen, sondern ist geregelt ;)

    Wie ich ja erwähnte, ist dem nicht so. Das Geld wurde besorgt, bevor wir was bestellt haben... ;)

    Das haben wir jetzt am eigenen Leib zu spüren bekommen.

    Ja und ich denke da ist das Problem: Man möchte am besten ohne Fortbildung und Einlesen in Vorschriften, Verordnungen, alles mögliche einfach machen. Aber ohne Theorie geht nix! ;)

    Noch ein paar Dinge, auf die nicht mehr eingegangen wurde:
    Bauwahn hat folgendes geschrieben:
    -> "Regelung der FWS" - Was ist das?
    -> "Eine gute Regelung macht Zirkulationspumpensteuerung automatisch mit" - Heisst was genau?
    -> "Tote Rohre sind erst mal nur ein Schönheitsfehler" / Trinkwasser - Sicher? Mir sagte man, dass max. 30cm stehen bleiben dürfen. Mehr nicht.

    Es gibt keinen Fühler am Puffer, der zur Heizungsregelung führt. Es sei denn, er ist innerhalb der Heizungsrohre geführt...
     
  6. #46 Bauwahn, 28.09.2009
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    Bauwahn

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    Frischwasserstation, dat Ding muss doch irgendwo geregelt werden. Da ist doch was, was die Pumpe mit dem Heizwasser abhängig vom Durchfluss und der Temperatur auf der Warmwasserseite ansteuert.
    Genau das was da steht.
    Zitier nicht unvollständig, um mir das Wort im Mund zu verdrehen, da werd ich sauer!
    Da aus Deinen Ausführugen nicht hervorging, ob es sich um Leitungen mit Heizungswasser (was z.B. im Puffer ist) oder um Trinkwasserleitungen oder evtl auch um Rohre, die gar keine Verbindung mehr mit irgendwas haben, hab ich im folgenden Text unterschieden, das geht eigentlich klar hervor.

    Im übrigen scheinst Du auch nicht ganz verstanden zu haben, wodurch die FWS verkalkt. Durch enthärtetes Wasser im Pufferkreislauf lässt sich die Verkalkung auf der Trinkwasserseite (da wird sie stattfinden) jedenfalls nicht aufhalten.
     
  7. #47 Ralf Dühlmeyer, 28.09.2009
    Ralf Dühlmeyer

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    Kannst oder willst Du es nicht verstehen?

    Hier geht (selbst wenn wir wollten) kein Kursus - Wie werde ich mittels Fachliteratur in 5 Tagen mein eigener Heizungsgutachter -.
    Entweder nimmst Du Dir jemanden, der das über viele Jahre gelernt hat - oder Du läßt es. Dann aber bitte ganz.

    Ich habe dies gelesen, habe jenes gehört und einen getroffen, der mal einen kannte, der schon mal bei einem zugesehen hat.............
    Das alles bringt Dich nur dem Herzkasper näher - nichts anderem!
     
  8. MK70

    MK70 Gast

    Nein, das einzige was steuert, ist ein Durchflußschalter, aber unabhängig von Temperatur o.ä. Das ist ein fertiger Kasten mit Pumpe, Durchflußschalter, Plattenwärmetauscher und 4 Anschlüssen für die Wasserseiten.

    Da die FWS (so versteh ich Deine Antwort jetzt) nicht geregelt wird, kann auch eine Steuerung nichts daran regeln. Verstehe ich das jetzt richtig? :confused:

    Sorry, das war keine böse Absicht... :o

    Mac schrieb:
    Das hatte ich geantwortet... ;)

    Das ist wahr. Daher fragte ich nach, ob eine FWS eigentlich eine vorhandene stationäre Enthärtungsanlage voraussetzt. Sprich, es kommt in das Leitungssystem nach Eintritt ins Haus, nur noch enthärtetes Wasser in die Rohre.
    Diese Überlegung tätigen wir jetzt zusätzlich und werden dazu ca. 2500€ benötigen. Zusatzkosten - Juchuuu.... :bounce:
     
  9. R.B.

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    Wen wundert das? Ich hatte oben schon geschrieben, dass selbst ein Fachmann mehrere Stunden für die Bearbeitung dieser Fragen benötigt. Ich hatte auch ergänzt, dass man ohne Vort-Ort Besichtigung nur spekulieren kann.

    d.h. im Klartext: Aus der Ferne können wir noch hundert Beiträge schreiben ohne Dir wirklich helfen zu können.

    Oder er steckt an den Rohren, oder als Tauchhülse in den Rohren, oder versteckt unter der Dämmung des Speichers, oder....oder....oder

    Wollen wir jetzt alle möglichen und unmöglichen Varianten durchspielen? Wir wissen ja noch nicht einmal was für ein (Hydraulik)Konzept hinter Deiner Anlage steckt, geschweige denn was, wo, wie vor Ort verbaut wurde.

    Gruß
    Ralf
     
  10. MK70

    MK70 Gast

    Doch! Ich weiss das das einzige, was jetzt und heute noch am besten getan werden müßte, einen Sachverständigen zu beautragen ist, der mir ein Privatgutachten erstellt. Aber ! - Ich kann den jetzt nicht bestellen, da wir in der Nachbesserungsfrist sind, mein Anwalt mir den A.... aufreissen würde, wenn ich jetzt wieder etwas mache, was diese Frist unterbricht und womöglich dann sein Mandat niederlegt, weil er einen uneinsichtigen Mandanten nicht gebrauchen kann! ;)
    Er sagt ganz klar: Wir machen immer NUR EINEN Schritt !!!
    Der nächste folgt in 2 Wochen...

    Und damit ich nicht erst in 2 Wochen mit dem Sammeln von Lösungen und ggf. dem ausschließen von Mängeln beginnen muss, wenn die Fragen für den SV formuliert werden müssen, sammel ich jetzt bereits die Infos für das Unausweichliche, was nach der Frist folgen wird... :(
     
  11. #51 Achim Kaiser, 28.09.2009
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    ..und wie wird festgestellt ob die *jetzt* erfolgenden *Mängebehebungsaktionen* was taugen und die Anlage nachher ok ist ?

    Ich hatte den SV übrigens schon in Betrag 4 empfohlen ...
    und eins sollte auch klar sein ... die Jungs sitzen nicht unbedingt auf der Gardinenstange und warten auf arbeit ... wenn der in 2 Wochen *an der Täte* sein soll, wäre es u.U. nicht die schlechteste Idee da heute schon mal vorzufühlen wer Zeit u. ggf. auch Lust hat sich damit zu beschäftigen.

    Auch da ist *kommen und gleich wollen* meistens nicht unbedingt von Erfolg gekrönt.

    Nachdem der SV an der Anlage nichts verändert seh ich keine Auswirkungen auf den Nachbesserungstermin des Anlagenerstellers ...

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  12. #52 Ralf Dühlmeyer, 28.09.2009
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    Sag mal - bist Du so schräg oder ist es Dein Anwalt???

    Wie will er denn das Hb-Männchen zur Mangelbehebung auffordern, wenn er gar nicht weiß, WAS alles mangelhaft ist????
    Sicher ist der Unternehmer bis zur Abnahme in der Pflicht, die Mangelfreiheit seiner Leistung nachzuweisen.
    Aber das dazu nötige Fachwissen hast weder Du noch Dein Anwalt.
    Also braucht der doch eigentlich jetzt schon einen Privat-SV.

    Jetzt schickt Dein RA dem ne Mängelliste, die in X Punkten Sachen enthält, die gar keine Mängel sind - und dafür dann ggf. die dicksten Brocken nicht, weil die noch gar nicht erkannt sind. Das ist doch :mauer

    Und einem Privat SV stellt man auch nur eine Frage
    Dem GerichtsSV werden dann einzelne Fragen gestellt. Aber auch für deren Formulierung braucht ihr einen privaten SV.

    So what.
     
  13. R.B.

    R.B.

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    Quatsch im Quadrat. :mauer

    Du kannst JEDERZEIT, und ohne Einfluß auf die Mängelanzeige oder irgendwelche Fristen, einen SV beauftragen. Dieser erstellt Dir ein "Privatgutachten" und zeigt Dir auf, worauf Du achten solltest. Das hat absolut nichts mit der Mängelanzeige zu tun.

    Könnte es sein, dass Dein Anwalt von Baurecht auch keine Ahnung hat?

    Dann wäret Ihr schon zu dritt. :mega_lol:
    Das kann ja heiter werden.

    Gruß
    Ralf
     
  14. MK70

    MK70 Gast

    Die Mängelliste wurde von fachkundigem Personal (dabei sollte es egal sein, ob SV oder täglich arbeitender Monteur (?) ) erstellt. Insgesamt waren das inzwischen 4 Firmen, die die Mängel entdeckt und mitgeteilt haben. Da das immer nur mündlich war, suche ich halt jetzt noch die passenden Stellen in den Verordnungen. Wenn es da keine zu gibt, ok, dann ist das wohl mal wieder Auslegungssache und der Auftraggeber dem Auftragnehmer "ausgeliefert".

    Wie Du schreibst, dauert das eh etwas, bis ein SV kommen könnte, von daher ist die Bestellung für heute eh hinfällig. Und der Handwerker läßt sich mit Sicherheit nicht auf eine weitere Frist zu einem späteren Zeitpunkt ein. Der möchte JETZT sein Geld, nicht in 14 Tagen.


    Nein, es befindet sich definitiv KEIN Fühler am Puffer, der zur Heizungsregelung geht. Nur zur Solarregelung.

    Darauf kann ich keine Antwort geben.


    Ich werde nichts tun, was meinen Anwalt auf die Palme bringen wird.

    Die Mängelliste liegt ihm ja vor, erstellt von im Handwerk tätigen Monteuren.
    Er hat ihm die Mängelliste geschickt, morgen werden wir dann sehen, welche Mängel der Handwerker auch so sieht und welche er gern zusätzlich vergütet wissen möchte.

    ... das sollte aber im Einvernehmen mit einem Anwalt laufen, oder?

    Ist Fachanwalt dafür.

    Das wollen wir mal nicht hoffen...
     
  15. #55 Achim Kaiser, 28.09.2009
    Achim Kaiser

    Achim Kaiser

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    Na denn.
    Viel Spaß dabei.

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  16. R.B.

    R.B.

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    Deswegen frage ich wegen meiner Blinddarm-OP auch die Arzthelferin von meinem Zahnarzt. Der ZA ist sowieso ein guter Kumpel und die Arzthelferin eine langjährige Bekannte. :yikes

    Ich dachte Du hättest gemerkt was ein "täglich arbeitender Monteur" so kann, immerhin hat er ja Deine Installation verbrochen.

    Langsam habe ich den Eindruck Du willst nicht verstehen. Das ist vielleicht auch die Erklärung, warum Dein RA nicht möchte dass DU etwas eigenmächtig unternimmst.

    Gruß
    Ralf
     
  17. MK70

    MK70 Gast

    Ok, ich gebe es hier auf.

    Ich verstehe schon, aber ein Anwaltswechsel, der unwiderbringlich folgen würde, wenn ich jetzt einen SV beauftrage, kostet eine weitere 4-stellige Summe. Ich lasse das den Anwalt machen, der im Baurecht aktiv ist und gut is´.
     
  18. R.B.

    R.B.

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    Wieder völliger Unsinn.
    Wenn Dein Anwalt Ahnung hätte, dann wäre er für jede fachgerecht vorbereitete Munition dankbar.

    Ich kann Dir jetzt schon prophezeihen, wenn Du mit Deiner obigen Liste an einen Gerichts-SV kommst, hast Du den Prozess jetzt schon verloren. Da braucht die Gegenseite nicht einmal einen Anwalt, da genügt ein Jurastudent im 1. Semester.

    Nur mal so zum Nachdenken.

    Gruß
    Ralf
     
  19. Lukas

    Lukas

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    Ich denke hier ist alles gesagt. Ob verstanden oder nicht - weitere Wiederholungen werden auch nichts bringen.

    Drum mach ich hier jetzt dicht.

    Gruß Lukas

    PS: Bekomme ich mehr als zwei Mails, daß jemand noch weiter spielen möchte, mach ich auch wieder auf. :)
     
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