Zu groß gebaut, was nun?

Diskutiere Zu groß gebaut, was nun? im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Hallo Zusammen, ich habe mich heute hier in diesem Forum angemeldet, da ich eine allgemeine Hilfe bzw. Meinung ohne Spott und nutzlosen...

  1. xnago

    xnago

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    Hallo Zusammen,

    ich habe mich heute hier in diesem Forum angemeldet, da ich eine allgemeine Hilfe bzw. Meinung ohne Spott und nutzlosen Bemerkungen benötige.

    Ich habe in Baden Württemberg an mein Wohnhaus das genau auf der Bebauungslinie steht ein offenes Gartenhaus angebaut.
    Offen bedeutet, dass zu einem geschlossenen Raum eine Wand fehlt, es ist also quasi eine überdachte Terrasse mit 3 Seitenwänden.
    Es ist kein Wasseranschluss und kein Stromanschluss darin, nicht beheizt und nicht bewohnbar.

    Mein Problem ist, das ich dachte 40cbm umbauter Raum sind zulässig ohne Genehmigung zu bauen, da dies aber nicht für den Außenbereich gilt, auf dem ich das Teil gebaut habe stellt sich die Frage was nun.
    Zudem habe ich auch noch die 40cbm überschritten, da sich während der Bauphase mein Dachaufbau bzgl. eines Flachdaches und der damit verbundenen stabileren Statik etwas erhöht hat, nun bin ich bei exact 41,63cbm.

    Und wie es der Teufel will haben die Herren vom Amt einen Tipp bekommen und waren schon beim Nachmessen da.

    Hat jemand eine Ahnung ( nur die die es wirklich wissen) was da auf mich zukommen kann?
    Gibt es eine Toleranz bei solchen Bauten bzgl. der Größe (meine 1,63cbm zu groß betreffend). Gibt es generell Toleranzen bzgl. der Größe?
    Kann es mit einem Bußgeld abgetan sein und es darf stehen bleiben?
    Wie groß kann so ein Busgeld sein?
    Oder hat jemand einen Fall dieser Art schon erlebt und weis einen anderen Rat.

    Ich bedanke mich schon jetzt für die Antworten dazu.

    Danke Werner
     
  2. R.B.

    R.B.

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    Achtung Laienmeinung!

    Wäre als Terrasse nicht bis zu 30qm möglich?
    Vielleicht kannst Du das Ding als Terrasse deklarieren.
    Auf jeden Fall würde ich mal die LBO studieren was notendig ist, damit das Ding vielleicht als Terrasse durchgeht und wie das im Außenbereich aussieht.

    Gruß
    Ralf
     
  3. #3 Pirellitx31, 26.09.2009
    Pirellitx31

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    wichtig zu wissen wäre, ob der Anbau genehmigungsfähig ist. Wenn ja, können Sie den Bauantrag nachreichen.
     
  4. Baumal

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    herzlich willkommen werner, so machst du dir hier freunde.

    suche dir einen bauvorlage berechtigten planer und reiche
    nachträglich einen antrag auf baugenehmigung ein.

    vielleicht kommst du an einem bußgeld, und/oder rückbau vorbei.

    http://www.landesrecht-bw.de/jporta...t=S&doc.price=0.0&paramfromHL=true#focuspoint
     
  5. xnago

    xnago

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    Ob es Genehmigungsfähig ist kann ich nicht sagen, ich denke schon! Da ich aber kein Experte bin kann das nur danach beurteilen, was ich bei anderen so Grundstücken so sehe.

    Da mit der Genehmigung ist so eine Sache.
    Wir hatten beim EFH Antrag schon so unsere Probleme, es besteht zwar kein Bebauungsplan, da wir in in einer Baulücke gebaut haben, doch wurde uns das Wohnhaus nach langem Streit erst genehmigt, weil es 2m über die aktuelle Baulinie drüber ist.
    Es ist zudem eine sehr dubioser Baulinenverlauf bei uns, wir hatten damals einen Antrag auf die Änderung dieser gestellt, es wurde aber aus Gründen der Willkür abgelehnt.

    Was mich aber trotzdem interessieren würde ist, was macht ein solcher Bau wie meiner vielleicht doch noch zulässig, ein paar Änderungen wären ja schon möglich, aber ein kompletter Rückbau wäre schade.

    Ich habe das ja nicht mit Absicht gemacht, sondern, weil ich eben von den 40cbm ausgegangen bin die man ohne darf.

    Was kostet denn so eine Nachgenehmigung? Oder Strafe?
    Kann eine Gemeinde Ausnahmen machen wie, frei sind die da in der Entscheidung, oder obliegt es immer den Landratsämtern?

    So ein Schei..... aber der Bau war eine ganz schöne Arbeit!

    Danke für die bisherigen Antworten.

    Werner
     
  6. #6 Der Bauberater, 28.09.2009
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Thema: Zu groß gebaut, was nun?
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