Experten gefragt

Diskutiere Experten gefragt im Bauen mit Architekten Forum im Bereich Architektur; Wichtige Frage an die HOAI-versierten Experten: Nach § 60 HOAI a.F. konnte für Leistungen bei Ingenieurbauwerken ein "Instandhaltungszuschlag"...

  1. Doozer

    Doozer

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    Wichtige Frage an die HOAI-versierten Experten:
    Nach § 60 HOAI a.F. konnte für Leistungen bei Ingenieurbauwerken ein "Instandhaltungszuschlag" von bis zu 50 % auf Lph 8 (Bauoberleitung) und Örtliche Bauüberwachung vereinbart werden.
    Die HOAI 2009 sieht jedoch m.E. in § 42 Abs. 2 die Möglichkeit eines Zuschlags für die Bauoberleitung nicht mehr vor (§ 36 Abs. 1 ist augenscheinlich speziell ausgenommen) und die Örtliche Bauüberwachung ist ohnehin als Besondere Leistung frei vereinbar, somit hierfür keine explizite Erhöhung.
    Wie sehen das die Experten speziell bzgl. des Zuschlags auf die Bauoberleitung?
    :bef1013:
     
  2. Doozer

    Doozer

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    Was ist los?

    Frage falsch gestellt oder muss ich davon ausgehen, dass keiner der hier vertretenen Architekten/Ingenieure mit Ingenieurbauwerken zu tun hat?
     
  3. #3 Ralf Dühlmeyer, 01.10.2009
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    Mei Gudsder, die neue HOAI ist grad ein paar Wochen alt, die Tage war das erste Druckwerk der Kammer dazu in der Post - ich hab nur mal reingeschaut, aber noch nicht vertieft gelesen und so wird es allen anderen auch gehen.

    Kommentare sind Fehlanzeige, letztinstanzliche Urteile sowieso.

    Von daher werden sich viele Fragen zur neuen HOAI erst gaaaaaaaanz langsam klären - auch weil jeder froh ist, erstmal seinen Teil gelesen und (vermeintlich) verstanden zu haben.
     
  4. #4 Manfred Abt, 01.10.2009
    Manfred Abt

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    Ich zitiere mal die wichtigsten Punkte aus einer HOAI-Veranstaltung der Ingenieurkammer bzw. der GHV zu diesem Thema:
    • § 42: §36 gilt nur Absatz 2 entsprechend
    • d.h. bei Ingenieurbauwerken bei Instandhaltung und Instandsetzung kein verordneter Zuschlag für Bauoberleitung
    • Honorarminderung gegenüber alter HOAI 1996
    • Abgrenzung zwischen Umbau und Instandsetzung ist deutlich schwieriger bis unmöglich geworden
    • noch streitträchtiger als bisher

    Gesamttenor der Veranstaltung: Objektplaner, die sich mit Sanierungsplanungen an Ingenieurbauwerken beschäftigen, werden durch die unpräzisen Regelungen der neuen HOAI deutlich schlechter als bisher gestellt.
     
  5. #5 Manfred Abt, 01.10.2009
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    Um mal klarzumachen, dass die grundsätzliche Denkweise nicht korrekt ist:

    Natürlich gibt es nach wie vor die Möglichkeit, nur ist sie nicht mehr verordnet. Haushaltsrecht der öffentlichen Hand schreibt aber sparsamsten Umgang mit öffentlichen Geldern vor, d.h. von dort werden wohl die Vorgaben kommen, immer an der Untergrenze zu bleiben.

    Aber eben auch frei vereinbar, d.h. auch aufwandsabhängig vereinbar.

    Ich habe eben meinen ersten Vertrag nach neuer HOAI unterschrieben, in dem wir eine bauzeitabhängige und damit erstmals aufwandsabhängige Vergütung haben. Hier eröffnet die neue HOAI m.E. sinnvolle neue Möglichkeiten.
     
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