Feuerwiderstandsklasse bei einem Zweifam. Haus und Lüftung

Diskutiere Feuerwiderstandsklasse bei einem Zweifam. Haus und Lüftung im Lüftung Forum im Bereich Haustechnik; Hallo Bauexperten, muss bei einem Zweifamilienhaus die Feuerwiderstandsklasse beachtet werden bei Montage einer Lüftungsanlage? Rohre werden...

  1. Jesse

    Jesse

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    Hallo Bauexperten,

    muss bei einem Zweifamilienhaus die Feuerwiderstandsklasse beachtet werden bei Montage einer Lüftungsanlage? Rohre werden voraussichtlich in Betondecke verlegt.

    Welche Feuerwiderstandsklasse hat ein Zweifamilienhaus-->F0? Kann das Pauschal gesagt werden?

    Danke

    MfG Jesse
     
  2. OldBo

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    Zum Brandschutz gibt es hier bestimmt gute Fachleute. Ich frage erst einmal, ob die Anlage für 2 Wohnungen geplant ist?

    Gruß

    Bruno Bosy
     
  3. #3 Schwarz, 01.10.2009
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    bayern?

    brandschutznachweis bei bauherren, architekt oder bauleiter anfordern.

    soweit ich weiß, auch in bayern für kleinere gebäude erforderlich.

    ach ja - nein, das kann nicht pauschal gesagt werden.

    schwarz
     
  4. Jesse

    Jesse

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    Hallo,

    Bauvorhaben ist in Bayern. Ichund mein Vater sind die Bauherren und ich lasse gerade die Lüftung für Zweifamilienhaus planen (Angebot erstellen). Höchstwarscheinlich werden es zwei Anlagen die im Heizraum augestellt werden.

    Verstehe ich das richtig, dass Problem mit der Feurwiderstandsklasse bei der Durchführung der Lünftungskanellen liegen kann? Oder an der Stelle wo die Rohre in der Betondecke liegen?

    Danke

    MfG Jesse
     
  5. #5 Ralf Dühlmeyer, 01.10.2009
    Ralf Dühlmeyer

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    Es mag Dir nicht gefallen, aber für so etwas gibt es Fachleute, die an Hand der Planung sagen, ob wo welche Brand- und Rauchschutzlösungen erforderlich sind.
    Wenn im Hause Tote liegen, weil Du selber rumgewurschtelt hast, wirst Du wohl kaum mit den gesparten Ocken hinkommen - vom Gewissen mal ganz ab.
     
  6. #6 Achim Kaiser, 01.10.2009
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    Bauaufsichtlich zugelassene Brandschutzlösungen in Lüftungsanlagen sind richtig teuer, aufwändig in der Planung und im Einbau und jährlich auf Funktion zu prüfen !

    Sowas tut man sich nicht ohne Not an.

    2 Wohneinheiten - 2 Lüftungsanlagen

    Keine Durchdringung mit der Lüftungsanlage von Trennwänden oder Bauteilen die die Wohnungen trennen.

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  7. Roth

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    Wie ist es mit einer Lüftung für eine Maisonette-Wohnung, Altbau? Ich möchte eine einbauen lassen. Von verschiedenen Anbietern haben sich folgende Meinungen herauskristallisiert:
    1) Zwei getrennte Lüftungsanlagen, damit man die alte Holzbalken-Decke nicht durchstoßen muss.
    2) Eine Lüftungsanlage für die beiden Etagen. Grund: Getrennte Lüftungen arbeiten gegeneinander und neutralisieren sich im schlimmsten Fall.

    Was stimmt da?
     
  8. Jesse

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    Hallo,

    habe mich gerade mit einem Techiker der Firma Heinemann GmbH unterhalten.
    Seine Aussage, bei Privathäuser sind die Vorschriften nicht so streng und wenn mann alle Arbeiten brandtechnich so wie in öffentlichen Gebäuden ausführen würde wird der Geldbeutel sehr schnell leer...:-)

    Gibte hier im Forum jemanden der schon vor der Probletaik stand?
    Wie habt ihr das gelöst?

    Danke

    MfG Jesse
     
  9. #9 Ralf Dühlmeyer, 01.10.2009
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    Den Wert solcher Aussagen kann man sehr schnell einordnen, wenn man sie schriftlich erbittet :D
     
  10. #10 Achim Kaiser, 01.10.2009
    Achim Kaiser

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    Ist Beitrag 6 so unverständlich ?

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  11. #11 skydiver75, 01.10.2009
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    In einem Ein- bzw. Zweifamilienhaus dürften speziell keine brandschutztechnischen Anforderungen, hinsichtlich der Lüftungsanlagen bestehen (weil ja alles ein Brandabschnitt), ist mir baurechtlich nicht bekannt (hier zieht auch keine Sonderbautenverordnung). Sollte dem aus irgendeinem sinnlosen Grund doch so sein, dann prost Mahlzeit, denn dann müssten bsw. Brandschutzklappen bei der Durchdringung von klassifizierten Wänden installiert werden. Und wie schon richtig gesagt, muss eine BSK anfangs halbjährlich, dann sofern keine Mängel gefunden wurden, jährlich gewartet werden (steht in der entsprechenden Zulassung der BSK, z.B. Trox, Wildeboer, Strulik, Schako, sind die gängisten Hersteller). Alternativ, kann eine Lüftungsleitung, welche durch eine klassifizierte Wand geführt wird in der entsprechenden Leitungsqualität (L90) z.B. in Promatverkleidung....ausgeführt werden.
    Ich denke die brandschutztechnischen Anforderungen beziehen sich auf die Baustoffe, mehr nicht.......baurechlich sind an die Lüftungsanlage dann keine Anforderungen gestellt.
     
  12. #12 Schwarz, 01.10.2009
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    siehe: Bayerische Bauordnung (Abschnitt 6, glaube ich)

    schwarz
     
  13. Jesse

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    Kein Durchdringen von decken (Versorgungsschacht) ist aber nicht Möglich, da es nur einen Heiz-/Technukraum im Keller gibt.

    Aber wie ist es dann mit dem Abwasserrohr oder auch Zentralstaubsaugerrohr?
    Müssen die dann auch speziellen Materialien sein oder F30/F90 verkoffert werden?

    MfG Jesse
     
  14. #14 Achim Kaiser, 01.10.2009
    Achim Kaiser

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    Hier steht in Art. 40 was in Bayern die Musik macht.

    Die Regelungen :

    (2) Lüftungsanlagen müssen betriebssicher und brandsicher sein, sie dürfen den ordnungsgemäßen Betrieb von Feuerungsanlagen nicht beeinträchtigen.

    (3) Lüftungsanlagen, außer in Gebäuden geringer Höhe, und Lüftungsanlagen, die Brandwände überbrücken, sind so herzustellen, daß Feuer und Rauch nicht in Treppenräume, andere Brandabschnitte oder andere Geschosse übertragen werden können.

    könnten weh tun ...

    Bezuglich der anderen Leistungen *können* genauso Auflagen und Anforderungen bestehen. Dann sind gemäß MLAR zusätzliche Maßnahmen erforderlich.

    Lüftungsanlagen müssen nicht zwangsweise im Technikraum angeordnet werden ...

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  15. Julius

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    Werbung hier erfolgt gegen meinen Willen!
    Vielleicht ist es ja ein Gebäude geringer Höhe...?
     
  16. #16 Ralf Dühlmeyer, 01.10.2009
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    Das alles müsste doch Dein Planer wissen.

    Wieso also das Geeiere?
     
  17. #17 acensai, 01.10.2009
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    ... im Detail kann's wirklich nur ein guter Lüftungsplaner klären und hängt auch vom tatsächlichen Plan ab:

    Wenn Du z.B. keine klare Trennung der beiden Wohneinheiten hast, dann können andere, rechtliche Anforderungen gelten als bei einer ganz klassichen Trennung mit Feuerschutzwand, separaten Eingängen etc..

    Gerade auf dem Lande (Bayern ??) ist es nicht selten der Fall, dass mehrere Generationen unter einem Dach wohnen, die gleichen Eingangstür benutzen aber "nur getrennte Räume" haben - ohne wirkliche "Trennung".

    Brandschutz ist aber ein Thema für Experten.
     
  18. Jesse

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    Technikraum wurde wegen Betriebsgeräusche der Anlage als Aufstellort gewählt. Was sind Gebäude geringer Höhe?

    Je mehr man über alles nachdenkt desto schlechter schläft man....

    MfG Jesse
     
  19. OldBo

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    Für alle Wand- und Deckendurchführungen gibt es entsprechende Lösungen. Aber wie es Achim jetzt schon mehrmals gesagt hat > 2 Wohnungen = 2 Anlagen! :mauer

    Das ist aus vielen Gründen sinnvoll.

    Gruß

    Bruno Bosy
     
  20. Jesse

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    Zwei Anlagen ist ok macht auch Sinn. Aber die beiden Anlagen möchte ich aus Platz- und Geräuschegründen im Technikraum in Keller aufstellen.
    Ich glaube wenn ich die 27 75er Rohren mit Brandaschottung ausführe, dann wird mir das Baugeld schon bei Keller ausgehen...

    MfG Jesse
     
Thema: Feuerwiderstandsklasse bei einem Zweifam. Haus und Lüftung
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