Neue BAFA-Förderrichtlinie ab 01.10.2009 in Kraft

Diskutiere Neue BAFA-Förderrichtlinie ab 01.10.2009 in Kraft im Energiesparen, Energieausweis Forum im Bereich Altbau; Die ab heute für Vor-Ort-Beratungen gültige Förderrichtlinie des BAFA ist im Bundesanzeiger veröffentlicht. Link:...

  1. KPS.EF

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  2. #2 Herbert, 01.10.2009
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  3. #3 angostura, 04.10.2009
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    Hallo,

    gilt die Förderung des Blower Door Testes nur bei Bestandsimmobilien oder auch beim Neubau ?

    Vielen Dank

    Angostura
     
  4. KPS.EF

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    In dieser Form ist eine Förderung von Luftdichtheitsprüfungen nur für Bestandsimmobilien möglich.

    Da für Neubauten zukünftig mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit raumlufttechnische Anlagen zum Standard werden (was einen Blower-Door-Test einschließen dürfte), hält dies der Gesetzgeber nach wie vor wohl nicht für nicht förderwürdig ...
     
  5. lulu66

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    Da dieser Test Eigentümer dazu bewegen soll, bei allzuschlechten Werten zu investieren, kann eine Förderung des Tests indirekt als Energiesparmaßnahme angesehen werden.

    Bei einem Neubau ist der Test nur noch ein Nachweis einer geforderten Eigenschaft, warum sollte der gefördert werden?

    Gruß
    Lutz
     
  6. KPS.EF

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    Vielleicht deshalb, weil es der Gesetzgeber halbherzigerweise unterlassen hat, den Test zur Pflicht zu machen?

    Dass nach EnEV ...

    "zu errichtende Gebäude so auszuführen sind, dass die wärmeübertragende Umfassungsfläche einschließlich der Fugen dauerhaft luftundurchlässig entsprechend den anerkannten Regeln der Technik abgedichtet ist ..."

    spielt in der Praxis oftmals anscheinend überhaupt keine Rolle.

    Planende wie ausführende Baubeteiligte sind kaum an Luftdichtheitsnachweisen interessiert, weil durch diese Nachweise bereits unmittelbar nach der Errichtung des Gebäudes die nicht enev-konforme Ausführung nachgewiesen würde. (Da wollen wir von Dauerhaftigkeit des Funktionierens der luftdicht auszubildenden Gebäudehülle erst gar nicht sprechen ...)

    Da schiene ein positiver Druck seitens des förderungshungrigen Bauherrn schon wünschenswert! ;)

    Selbst bei durchgeführten Messungen orientieren sich die Bauausführenden oftmals an den Grenzwerten der lt. EnEV maximal zulässigen Luftwechselraten und suggerieren den Bauherren, dass sie bei Grenzwertunterschreitungen eine fachgerechte Arbeit geleistet und somit das vertraglich geschuldete Bausoll erfüllt hätten. :mega_lol:

    Dass hier ein wesentlicher Baumangel vorliegen könnte, wird häufig von vorn herein negiert.

    Ein Trugschluss, der auf Grund der Existenz trotzdem möglicher schadensrelevanter Leckagen eine Gefahr für die Baukonstruktion und die U-Wert-Einhaltung der wärmedämmenden Hülle bedeuten könnte ...

    Gegebenenfalls macht eine Förderung dann Sinn, wenn neben der Messdurchführung selbst (inkl. ausführlicher Schwachstellenanalyse, Leckagesuche und deren fachgerechten Bewertung) auch auf die parallel zu überprüfende fachgerechte Planung und Ausführung der Bauleistungen (inkl. Kontrolldokumentation mit detailliertem Nachweis auf Einhaltung aller vom jeweiligen Systemhersteller geforderten Ausführungsbedingungen wie Temperatur, Feuchte, Staub, Materialverfallsdaten für Kleber, ... usw. :biggthumpup: ) abgestellt würde.

    Dies würde verhindern, dass derartige Fördermittel zu billigen Mitnahmeeffekten mutieren, siehe auch die parallel im Luftdicht-Forum laufende Diskussion zur Förderung von BDT's im Bestand.
     
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