Dachneigung zu gering

Diskutiere Dachneigung zu gering im Dach Forum im Bereich Neubau; Guten Abend! Wir hatten letzte Woche Richtfest und dabei fiel mir schon auf, dass man das Dach (Zeltdach auf einem Haus mit 2 Vollgeschossen) kaum...

  1. #1 Esperanza, 05.10.2009
    Esperanza

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    Guten Abend!
    Wir hatten letzte Woche Richtfest und dabei fiel mir schon auf, dass man das Dach (Zeltdach auf einem Haus mit 2 Vollgeschossen) kaum sieht. Eingedeckt ist das Dach noch nicht.
    Wir haben dann die Höhe vom Boden des Dachbodens bis zur Spitze nachgemessen und es sind nur ca. 1,70 m.
    Laut Bauzeichung (die Vertragsbestandteil ist) sollten es 2,10 m sein.
    Der Grad der Dachneigung soll laut Bauzeichung 26 sein.

    Abgesehen davon, dass das Dach so flach ziemlich blöd aussieht haben wir noch das Problem, dass laut Bebauungsplan nur Dächer ab 23 Grad Dachneigung vorgesehen sind.

    Der Bauträger sagte mir, dass er das klären will, aber auch er davon ausgeht, dass die Dachneigung noch weniger als 20 Grad beträgt.

    Gibt es überhaupt eine Möglichkeit so etwas nachzubessern? Ist jemandem bekannt, ob schon mal ein ganzer Dachstuhl ausgetauscht wurde?

    Vielen Dank schonmal für die Antworten.. :-)

    Viele Grüße
    Esperanza
     
  2. #2 driver55, 05.10.2009
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 06.10.2009
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    ...etwas flach...

    Sofern die 1,7 m stimmen, beträgt die Neigung dann 21,5°. Die 4,5° mehr machen rein optisch sicherlich nicht sonderlich viel aus.
    Die Frage ist allerdings, was das BRA dazu sagt.
     
  3. lulu66

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    Wenn ich die Winkelfunktionen ins Spiel bringe, komme ich bei geplanten 2,10m Höhe und 26° Neigung auf eine Dachlänge von 4,79 Meter. Bei 1,70m Höhe liefert das einen Winkel von 20,78°.
    Wenn das Bauamt gegenüber einer geplanten Abweichung vom B-Plan um 3° nach oben tolerant ist, warum dann nicht bei einer ungeplanten um 3° nach unten? ;)

    Als allererstes würde ich mal die Meßpunkte sauber definieren und dann ordentlich messen. Dazu gibts besseres Gerät als Zollstöcke und Co.

    Gruß
    Lutz
     
  4. #4 Esperanza, 05.10.2009
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    Vielen Dank für Ihre Antworten.
    Ich finde aber 6 Grad Abweichung schon sehr hoch. Kann ich da eine Kürzung beim Rechnungsbetrag vornehmen? Die Dämmung ist auch sehr schlecht ausgeführt worden, habe Fotos meinem Schwager gezeigt, dieser ist Dachdecker und sagt, dass das nach ziemlichem Pfusch aussieht (keine Kehlen gebildet bei Unterspannbahn, vor der Regenrinne bilden sich Wassersäcke, irgendwelche Unterschlagbretter sind nur genagelt und nicht geschraubt)...
     
  5. #5 driver55, 05.10.2009
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    Dreieck!

    Die Dachlänge (Hypotenuse) wird doch bei Höhe 1,70 m kürzer! Sonst gäbe es mehr Dachüberstand, was ich bezweifle...somit 21,5°...

    Wenn ich aber weiterlese, scheint die falsche Dachneigung noch das kleinste Problem zu sein.:o
     
  6. #6 Anfauglir, 06.10.2009
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    Da es hier möglicherweise auch zu einer Unterschreitung der Regeldachneigung der Dachdeckung kommt würde ich

    erstens abwarten, was der Verantwortliche dazu sagt,

    und zweitens
     
  7. #7 Esperanza, 06.10.2009
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    Wozu gibt es eigentlich dieses Forum?

    Wenn man zum größten Teil ironische Antworten bekommt und Sätze wie: "Das ist ja Ihr kleinstes Problem.." Aber keine Hilfe oder Lösungsansätze..
    Also vielen Dank auch!:mauer
    Ganz ehrlich, wie in den meisten Bauforen sitzen hier nur ne Menge Klugschei...
    die sich mit irgendwelchen Pseudoaussagen profilieren wollen.. :irre

    Aber jetzt weiß ich wenigstens wofür die ganzen Smilys sind...
     
  8. #8 elAnimal, 06.10.2009
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    Was sollen die Angriffe, es wurden doch schon genügend Tipps gegeben, was man in einem solchen Fall tun sollte.
    1. Messpunkte definieren
    2. Genau messen
    3. Verantwortlichen zur Rede stellen

    Es wird hier keiner sagen, klar kein Problem, der Dachstuhl wird eingerissen, neu aufgebaut, die Baufirma muss es bezahlen, xy Grad Abweichung sind zu viel... solchen Aussagen sind hirnlos und würden dir weniger bringen als die Antworten, die du bekommen hast.
    Machbar ist alles, aber wer bezahlt es? ;)

    LG elAnimal
     
  9. Hansal

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    Was erwartest Du?

    Schau in deinen Vertrag und in die Bauantragszeichnung.
    Nimm dir einen eigenen Bauüberwacher und fordere deine vertraglich vereinbarte Leistung ein.
    Wirkung zeigt in der Regel, wenn der Geldhann gedrosselt wird.
    Aber Vorsicht! Hier muss der Geldfluss durch eine fundierte Mängelrüge mit Einbehalt begrenzt werden.


    Grüße
     
  10. lulu66

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    @driver: richtig, das hatte ich nicht bedacht.
     
  11. Dach

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    Moin,
    zu prüfen : Ist die Regeldachneigung Deiner geplanten Eindeckung unterschritten? Bei bestimmten Ziegel liegt diese bei 22°

    Wenn ja müssen, (nicht in jedem Fall) unter Umständen andere zusätzliche Maßnahmen zu Regensicherheit getroffen werden, diese sind von den anderen Anforderungen an das Bauwerk abhängig.

    Gruß
    AK
     
Thema: Dachneigung zu gering
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