Aufgaben eines Bauleiters

Diskutiere Aufgaben eines Bauleiters im Bauüberwachung, Bauleitung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, in 2005 haben wir ein EFH gebaut und unseren Architekten auch zum Bauleiter ernannt. Nun haben wir u.a. 2 Themen, die m. E. im...

  1. #1 linus64, 06.10.2009
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    Hallo zusammen,

    in 2005 haben wir ein EFH gebaut und unseren Architekten auch zum Bauleiter ernannt. Nun haben wir u.a. 2 Themen, die m. E. im Verantwortungsbereich des Bauleiters liegen und bitte um Eure fachmännische Meinung.

    1. Die Deckendurchbrüche für die Abwasserleitung aus dem Bad im OG wurden nicht ummantelt sondern einfach zubetoniert. Nun haben wir thermische Ausdehungen der Rohre, sodaß bei jedem Duschen Knackgeräusche im Haus zu hören sind. Hier hat m. E. letztendlich die Bauleitung versagt, da sie den Rohbauer nicht davon abgehalten hat die Deckendurchbrüche ohne Ummantelung zu schliessen bzw. den Installateur hätte auffordern müssen, die Rohre zur Vermeidung dieser Geräusche und Schallbrücken zu ummanteln.

    2. Abwasserrohre sind gem. §45 BauO NRW bzw. §61a LWG einer Dichtheitsprüfung zu unterziehen und entsprechend nachzuweisen. Hierauf hatte ich unseren Architekten/Bauleiter auch hingewiesen bzw. ihn aufgefordert sich darum zu kümmern. Bisher keine Reaktion und ich befürchte, daß er auch dies nicht beachtet bzw. durchgeführt hat. Auch hier bin ich der Meinung, daß ich mich darauf verlassen muß, daß ein Architekt/Bauleiter dafür zu sorgen hat, daß alle Auflagen und relevanten Verordnungen/Gesetze eingehalten werden bzw. alle Nachweise vorzulegen sind.

    Vielen Dank für Eure Rückmeldungen.

    Gruß,
    Linus
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 06.10.2009
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    Na, da sind wir mal wieder im spannenden Graubereich.

    Die wichtigste vorweg:
    Hat der Architekt zusätzliche Honorare für die Bauleitung der Ver- und Entsorgungsleitungen berechnet und bezahlt bekommen?

    Diese Leistungen gehören, auch wenn er zumindest für die im Gebäude verlaufenden Leitungen (aussen müsste ich nachsehen) die Kosten mit addieren darf für sein Honorar, nicht zu den originären Architektenleistungen.

    Hat er dieses nicht berechnet oder nicht bekommen, ist er zumindest teilweise aus der Haftung!

    Zu den Punkten:
    1) Ich wage schn mal zu bezweifeln, dass Knackgeräusche bei Duschen nur aus der Einspannung der Abwasserrohre in einer Decke herrühren.
    Das hat in der Regel andere Ursachen.
    Wer hat das wie festgestellt?
    Wäre der Architekt "nur" für den Hochbau verantwortlich, könnte man ihn auch nur wg des Nichtanmeckerns des falschen Verguss heranziehen.

    2) Hier wäre der Architekt nur dran, wenn er für die Aussenleitungen ein zusätzliches Honorar berechnet und bekommen hätte.
     
  3. #3 RMartin, 06.10.2009
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    Hi. Möchte auch mal meine bescheidene Meinung kundtun:
    Zu 1.) Wie war denn das Detail auf dem Plan? Okay, da der Architekt gleichzeitig Bauleiter ist, hätte er hier ein fachgerechtes Detail planen müssen und dann als Bauleiter darauf achten müssen, dass auch gemäß Plan gebaut wird! Hat er anscheinend eins von Beidem nicht gemacht....
    Zu 2.) Weiß ich leider nicht wie hier die Rechtslage ist. (Wenn die Rohre 'abgedrückt' wurden, dann muss/ sollte es ein Protokoll geben. Wenn Sie so eins in Ihren Unterlagen nicht besitzen, dann sind die Rohre wohl nicht geprüft worden.)
     
  4. #4 linus64, 06.10.2009
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    Hallo zusammen,

    zunächst vielen Dank für Eure Rückmeldungen.

    Der Architekt = Bauleiter wurde nach HOAI für 1 . - 8. bezahlt. Für mich war damit eigentlich alles erledigt, da ich als Laie davon ausgehen muß, daß der Abschluss eines Architekten- und Bauleitervertrages alles abdeckt, wenn der Architekt mich nicht darauf hinweist, daß der ein oder andere Punkt mit dem Vertrag nicht abgedeckt ist, oder? Ich hatte weiterhin mit ihm vereinbart und ihn auch mehrfach schriftlich erinnert, daß er bitte dafür Sorge trägt, daß alle baurelevanten Bestimmungen einzuhalten sind und er auch die relevanten Bescheinigungen etc. herbeischafft. Hier hätte er, wenn er sich dafür nicht zuständig fühlte, darauf hinweisen müssen, daß zur Erfüllung best. Bestimmungen dies oder jenes noch zu veranlassen ist, oder? Wenn dem nicht so ist, dann stellt sich für mich die generelle Frage nach der Notwendigkeit und/oder Daseinsberechtigung eines Architekten und Bauleiters für einen Hausbau?

    Knackgeräusche wurden im Rahmen eines Ortstermins mit dem Installateur und einem Sachverständigen der HWK "begutachtet", d.h. dass die Deckenöffnungen für das Abwasserfallrohr wurden sowohl im OG wie im EG mit Beton vergossen ohne das Rohr mit einer Ummantelung zu versehen. Damit ist die Vermeidung von Schallbrücken nicht gewährleistet, oder? (Auch diesbezügl. hatte ich, ein Laie, dem Architekten/Bauleiter mehrfach mitgeteilt, daß Schallbrücken generell zu vermeiden sind und der gesamte Bau die gehobenen Anforderungen für Schallschutz nach DIN 4109 Beiblatt 2 zu erfüllen hat). Lt. Sachverständigem hat der Installateur keine alleinige Schuld. Dem Rohbauer und dem Bauleiter sind zumindest eine Teilschuld zuzurechnen.
     
  5. #5 Ralf Dühlmeyer, 06.10.2009
    Ralf Dühlmeyer

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    Vorweg - ich wette, der SV war aus dem Sanitärgewerk. Ne wahr :smoke

    Sie können gern die Notwendigkeit eines Bauleiters generell in Frage stellen, nur weil der nun mal für bestimmte Dinge nicht zuständig ist.
    Sinn macht der trotzdem.

    Was machen Sie, wenn der Ihnen jetzt, wenn Sie ihn in Regress nehmen, eine Rechnung über einige Tausend € bezgl. Bauleitung von Sanitäranlagen schickt???
    Und bevor Sie jetzt über Aufträge spekulieren - dafür brauchts KEINE schriftliche Vereinbarung!

    Dann wäre mal zu klären, wann der Verguss des Lochs erfolgte und ob der Architekt verpflichtet war und die Möglichkeit hatte, dieses zu prüfen.

    Ich glaube noch immer nicht an die eingespannte Leitung als Ursache für das Geräusch.
    Auch das Thema hatten wir hier
    http://www.bauexpertenforum.de/showthread.php?t=31045
    schon mal.
    Der Sanilöter scheint sich erfolgreich zu wehren, jetzt wird der nächste ins Visier genommen.
     
  6. #6 DerSuchende, 06.10.2009
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    und wie siehst Du das?
    MfG
     
  7. #7 Ralf Dühlmeyer, 06.10.2009
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    Die dort genannten Betonarbeiten beziehen sich aber nicht auf das nachträgliche Vergiessen von statisch unwirkamen Deckenöffnungen.

    Dabei geht es so wesentliche Abschnitte wie Weisse Wannen, Decken, Sichtbetonflächen, Säulen usw.

    Selbst einen Ringbalken/-anker würde ich darunter schon nicht mehr sehen wollen, wenn es der übliche Ring beim EFH ist.
    Als Widerlager für ein Gespärredach dann wieder ja.
     
  8. mls

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    was ja anscheinend (den konkreten fall aussen vor) zu den
    allerschwierigsten aufgaben am bau überhaupt gehört :p
    jedenfalls erlebe ich zu meiner "begeisterung", das architekt und
    haustechnikplaner wegen solchem käs zum "statiker" rennen, weil sie´s
    selber nicht auf die reihe kriegen.
    kein einzelfall - normalität!

    zur vorliegenden situation:

    herr, lass hirn regnen!

    dann hätte der installateur die leitungen mit irgendwas umwickelt
    (von weitergehenden anforderungen - schall, wärme ganz abgesehen) und
    es gäb keine beschwerde (vielleicht e. grund dazu .. wer weiss)

    wenn jeder seinen job machen würde, wär das überhaupt kein problem.
    das schliesst aus, dass der architekt den job von jedem machen soll.
     
  9. #9 Ralf Dühlmeyer, 06.10.2009
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    Danke marcus - die worte fehlten mir
     
  10. #10 linus64, 06.10.2009
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    "herr, lass hirn regnen"

    "wenn jeder seinen job machen würde, wär das überhaupt kein problem.
    das schliesst aus, dass der architekt den job von jedem machen soll."


    Dem stimme ich voll und ganz zu. Da man davon aber heutzutage leider nicht (mehr) ausgehen kann, beschäftigt man eben zusätzl. einen Bauleiter, der darauf zu achten hat, daß derartige Fehler und Probleme eben nicht entstehen. Wenn allerdings die Berufung zum Bauleiter lediglich der Umsatz- und Gewinnmaximierung ohne Verpflichtungen und ohne Gegenleistung dient, dann ist diese Beauftragung/Bestellung so unnötig wie ein Kropf. Unter diesen Voraussetzung ist mir jetzt auch klar, warum unser Bauleiter während der Bauphase in Urlaub gefahren ist und sich auch sonst tagelang nicht auf der Baustelle hat blicken lassen. Warum sollte ausgerechnet er seinen Job erledigen, alle anderen machen es schliesslich auch nicht und werden dennoch bezahlt. Gott sei Dank hat er aber immer pünktlich und vollständig seine Rechnungen gestellt.
     
  11. #11 Ralf Dühlmeyer, 06.10.2009
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    Ich weiß nicht, wie Ihr Chef es hinbekommt, dass Ihre Projekte immer genau dann auslaufen oder Pause haben, wenn Sie in den Urlaub gehen.
    Oder gehen Sie nie in den Urlaub? Nein, wahrscheinlich nicht. Weil Sie ja auch keine Fehler machen.
    Sorry für den Sarkasmus, aber bei derlei Antworten fällt mir nichts anderes mehr dazu ein.

    Sie sind nicht in der Lage, die Überzogenheit Ihrer Erwartungen zuzugestehen, sondern treten wie ein rasendes Pferd um sich.
    SO werden Sie nie auf einen grünen Zweig kommen.
    Und wenn das der Tenor Ihrer E-mails an die Firmen war, dann ist mir die Reaktion erklärlich.

    Ich verrate Ihnen mal was. Früher hat man die Gussrohre nur stramm einbetoniert. Hat über Jahrzehnte gefunzt trotz vergossener Muffen.

    Schön ist sicher was anderes, aber das hat höchstwahrscheinlich nichts mit Ihren Geräuschen oder Mängeln zu tun. Ich weiß nicht, WAS der Herr Gutachter da gemacht hat, aber ich nehme an, er hat es sich einfach gemacht.

    Genau wie Sie, wenn Sie den Architekten selbst für Dinge haftbar machen wollen, mit denen er nichts am Hut hat -> Druckprotokoll Grundleitung.

    Denken Sie doch mal über Ihre eigene Haltung nach, bevor Sie die anderer derart unreflektiert angreifen
     
  12. sepp

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    a. gehört das verdiessen von bd´s nicht zu den besonders überwachungspflichtigen maßnahmen.
    b. die überwachung von installationsleitungen sind in diesem falle nebenpflichten.
    c. da das ummanteln von leitungen zur pflicht von a. installateur und b. von dem der se zugegossen hat gehört, trifft in vielleicht ne minimale teilschuld.

    d. aufstemmen und neu eingiessen lassen - fertig
     
  13. #13 susannede, 06.10.2009
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    Ob Du's glaubst oder nicht - ich bin als Bauleiter fast rund um die Uhr im Dienst...nichts desto trotz kann man nicht den ganzen Tag nebem jedem Deppen stehen und gucken, was der in seiner Arbeitszeit so treibt...dazu bedürfte es dann ein Stück Bauleiter pro werkelnder Nase.

    Immerhin kann ich "is nich, ändern!" sagen, wenn sowas passiert.

    Meinem Sanilöter kann ich z.B., obwohl der sicher genauso viel Jahre auf''m Bau is, wie ich, nicht vermitteln, dass Profilraster bei GK-Wand auch bei Vorwand 62,5 cm ist ("is mir völlig neu, noch nie gehört") und daher sein Abfallbrettle, auf dem er die Duscharmatur montiert, mindestens 65 cm lang sein muss.
    Von Sanitär-Traversen (Guckstu Knauf-Katalog) hat der auch noch nix gehört.

    Seit der Trockenbauer seine teuren Holztraversen vor Ort hat, nimmt (klaut) er frech die.

    Wenn ich sie alle erschlagen wollte, wie mir gerade ist (vulgo: Klappspaten), stände ich morgen ziemlich alleine da.
     
  14. #14 linus64, 06.10.2009
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    Sehr geehrter Herr Dühlmeyer,

    Sie sind eine Paradebeispiel für Ihren Berufsstand und passen wunderbar zu unserem Architekten. Auftrag annehmen, minimalen Aufwand investieren, 100% abkassieren und nach mir die Sinnflut lass doch die anderen sehen wie sie mit dem Problem fertig werden.
     
  15. Baumal

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    susanne.... :28: du und deine beiträge, sind sowas von
    liebenswert.:D
     
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    die susannede, ist das tier im mann ,äähh frau
     
  17. #17 Shai Hulud, 06.10.2009
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    Du kannst in deinem nächsten Leben ja Architekt werden.

    Das Karma dafür mußt du dir allerdings noch in diesem Leben verdienen, und so wie du dich hier benimmst wird das nix.
     
  18. #18 susannede, 06.10.2009
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    Als Bauleiter muss man wahrscheinlich zwangläufig in beiden Vereinen Mitglied werden...
     
  19. #19 BinImKeller, 07.10.2009
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    Auch wenn körperliche Züchtigung eine lange Tradition genießt:

    http://de.wikipedia.org/wiki/Prügelstrafe

    Bei solchen Aussichten dürfte es allerdings schwer werden, entsprechenden beruflichen Nachwuchs zu finden... :D
     
  20. #20 susannede, 07.10.2009
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    Ja, der Mantel der Liebe...den kenn ich hier auch. Bin immer ganz Sankt-Martin-mäßig sofort zum teilen dabei...
     
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