Kaufvertrag Notar

Diskutiere Kaufvertrag Notar im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, ich hätte noch mal ein paar Meinungen zu dem bevorstehenden Kaufvertrag unserer DHH. Geplant ist die Übergabe / Abnahme am...

  1. #1 anonymous, 06.10.2009
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    Hallo zusammen,

    ich hätte noch mal ein paar Meinungen zu dem bevorstehenden Kaufvertrag unserer DHH.

    Geplant ist die Übergabe / Abnahme am 17.11.2009. Wenn alles i.O. ist, würden wir der Bank den Auszahlungsauftrag an den Verkäufer erteilen.

    Den Notar-Termin haben wir allerdings schon am 15.10.2009. Die jetzige Verkäuferin wohnt also noch vier Wochen in der DHH.

    Sollten wir bei dem Kaufvertag auf bestimmte Sachen achten. Denn schließlich kann innerhalb der vier Wochen eine Menge passieren. Was ist beispielsweise wenn ein paar Fliesen kaputt gehen. Haben wir dann Pech gehabt!

    Viele Grüße

    anonymous
     
  2. #2 ReihenhausMax, 06.10.2009
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    [Da kümmert sich der Notar schon drum. Der Verkäufer hat sicherzustellen,
    daß der Kaufgegenstand im Zustand bleibt, wie er zu Vertragsabschluß
    war bzw. muß dafür gerade stehen. D.h. muß dafür aufkommen, wenn
    Fließen oder die Heizung kaputt geht. Bei uns waren das mehrere
    Monate.
     
  3. lulu66

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    Die Zahlungsanweisung sollte erst nach Eintrag der Auflassungsvormerkung kommen, aber auch das wird euer Notar euch erklären.
    Ob das innerhalb von 4 Wochen alles über die Bühne geht?
     
  4. #4 anonymous, 06.10.2009
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    Laut der Notar-Vorzimmerdame passt zeitlich alles.

    Der Kaufvertragsentwurf beschreibt ja unter anderem auch die "Ansprüche und Rechte des Käufers wegen Mängeln".

    Wenn nicht gerade Vorsatz oder Arglist vorliegt (das muss man erst mal beweisen), habe ich als Käufer ja scheinbar keine Rechte.

    Oder sehe ich das falsch!
     
  5. #5 Baufuchs, 06.10.2009
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Eine

    Auflassungsvormerkung ist in 4 Wochen problemlos hinzukriegen.
    (Sollte aber als Voraussetzung für die Fälligkeit der Zahlung im Notarvertrag vereinbart sein).

    Übergang von Nutzen/Lasten/Gefahren ist ebenfalls im Notarvertrag zu regeln, erfolgt i.A. zum Zeitpunkt der Übergabe.
     
  6. #6 anonymous, 06.10.2009
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    Mir wurde von einem Bekannten nahegelegt, ein paar Dinge expliziert dem Kaufvertrag hinzuzufügen.

    Beispielsweise das die Verkäufer versichern, dass kein Schimmelbefall, Kein Schädlingsbefall (Holzbock usw.), keine Pilze (Hausschwamm usw.) und auch keine Fäulnis im Haus vorhanden sind.

    Im Vertrag steht zwar:
    "Der Verkäufer versichert, dass nach seiner Kenntnis der Vertragsgegenstand nicht mit Mängel behaftet ist, auf deren Vorhandensein der Käufer angesichts ihrer Bedeutung nach Treu und Glauben einen Hinweis erwarten dürfte."

    Wobei das ja auch wieder eine Auslegungssache ist.
     
  7. #7 Baufuchs, 06.10.2009
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Als verkaufender

    Laie würde ich eine solche Klausel nicht unterschreiben.

    Wenn der Käufer sichergehen möchte, dass er ein Mängelfreies Objekt erwerben wird, steht es ihm doch frei einen Sachverständigen zu beauftragen (und zu bezahlen), der das Objekt auf Mängel untersucht.
     
  8. #8 Ralf Dühlmeyer, 06.10.2009
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    Würde ich auch als Fachmann nicht unterschreiben.

    Wer sagt denn, dass nicht irgendwo ganz versteckt sich nicht zwei Schimmelflecke verstecken, die kein Mensch (ehrlich) je bemerkt hat.

    Wer das SO präzise haben will, der sollte auf seine Kosten entsprechende Analysen oder Suchhunde beauftragen.

    MfG
     
  9. #9 anonymous, 06.10.2009
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    Das wurde bereits gemacht (Architekt). Wir vertrauen der Verkäuferin auch und haben ja bereits mehrfach einen guten Eindruck erhalten.

    Bei einem 10 Jahren jungen Haus ist sind Schimmel usw. in der Regel ja auch nicht zu erwarten.
    Wir möchten halt auf Nummer sicher gehen und stellen deshalb solche Fragen.

    Und warum sollte sie es nicht unterschreiben, wenn es nichts zu verbergen gibt!

    @Ralf Dühlmeyer
    Es geht ja auch nicht um Dinge die sie nicht wissen kann..., also bitte nicht missverstehen.
     
  10. #10 Ralf Dühlmeyer, 06.10.2009
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    Es geht nicht darum, worum es Euch derzeit geht, sondern darum, wohin solche Klauseln aus welchen Gründen auch immer führen können.
     
  11. #11 anonymous, 06.10.2009
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    Ich erkundige mich halt lieber vorher und ärgere mich anschließend nicht, wenn etwas vergessen wurde.

    Dafür ist so ein Forum ja auch gedacht. Und wenn solche Klauseln nicht üblich sind und auch keinen Sinn ergeben, ist es doch in Ordnung. ;)
     
  12. #12 greentux, 06.10.2009
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    Ich hatte damals ein paar Euro in einen Anwalt investiert. War schließlich unser erster Immobilienerwerb (Grundstück). Konnte ich ruhiger schlafen :)
     
  13. Nyles

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    Da würde ICH so nicht zustimmen... Bin aber Laie. Vielleicht kann den Punkt ja nochmal ein Fachmann kommentieren.
     
  14. #14 anonymous, 09.10.2009
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    Klar, kommt sicher auch immer auf die Lüftungsgewohnheiten der Vorgänger an.
     
  15. #15 rudi1106, 09.10.2009
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    Ich denke, im Punkt Mängel ist es bei einer gebrauchten Immobilie wichtiger, sich das Haus genau mit einem Sachverständigen anzusehen. Durch Vertragsklauseln kann man realistisch nicht viel an Haftung durchsetzen. Evtl. kann man eine Haftung dafür aufnehmen, dass im Hinblick auf Statik, Baugenehmigung etc. alles in Ordnung ist.

    Wichtiger fände ich Punkte wie z.B. eine Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung hinsichtlich der Übergabe, um den Verkäufer notfalls zügig vor die Tür setzen zu können.
     
  16. #16 anonymous, 09.10.2009
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    Ich war schon beim Bauamt und habe in die Unterlagen geschaut. Das einzige was man bemängeln könnte, wäre die nicht vorhandene Baugenehmigung für den Carport. Aber das haben die Verkäufer dazu gesagt und der Kaufpreis wurde demzufolge runtergehandelt.

    Und wir waren wie schon erwähnt mit einem Architekten im Haus. Laut seiner Aussage ist alles in Ordnung! Irgendwo muss man sicher auch anfangen den Leuten zu vertrauen... :cool:
     
  17. #17 Cincinnatus, 14.10.2009
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    das ist ja eigentlich ja auch so richtig, aber wenn der Bauunternehmer geschlampt hat und Kältebrücken eingebaut hat , dann kann es solche Probleme geben
    muß aber nicht sein
     
  18. #18 anonymous, 14.10.2009
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    Heute haben wir den Termin beim Notar. Wir haben nun noch mal explizit mit aufnehmen lassen, dass kein Schimmel- und Schädlingsbefall vorhanden ist (jedenfalls nicht wissentlich).

    Denn letztendlich wissen wir auch nicht wie es hinter der Wohnzimmerschrankwand usw. ausschaut. Die leere Wohnung wird erst in 4 Wochen übergeben.

    @Cincinnatus
    Und ob der Bauunternehmer unterm Strich alles vernünftig gemacht hat, wissen wohl die wenigsten zu 100%..., das stimmt!
     
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