Lüftung DIN 1946 Teil 2

Diskutiere Lüftung DIN 1946 Teil 2 im Lüftung Forum im Bereich Haustechnik; Die Seit Mai 2009 geltende DIN 1946 Teil 2 definiert die Anforderungen an die Belüftung von Wohnräumen. Für jeden Neubau, jedes Einfamilienhaus...

  1. #1 jakoblinnert, 07.10.2009
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    Die Seit Mai 2009 geltende DIN 1946 Teil 2 definiert die Anforderungen an die Belüftung von Wohnräumen.

    Für jeden Neubau, jedes Einfamilienhaus in dem mehr als 1/3 der Fenster ausgetauscht oder 1/3 der Dachfläche abgedichtet werden und jedes Mehrfamilienhaus in dem mehr als 1/3 der Fenster ausgetauscht werden ist ein Lüftungskonzept nach der DIN 1946 Teil 2 zu erstellen!

    Es muss in diesen Fällen sichergestellt werden, dass die Raumluftfeucht ohne das öffnen der Fenster sicher abgeführt werden kann!

    Aus dieser Forderung ergibt sich der zwingende Einsatz einer "lüftungstechnischen Maßnahme" im Sinne der DIN 1946 in jedem Mehrfamilienhaus in dem die Fenster erneuert werden.
    In diesen sanierten Mehrfamilienhäusern kann der Feuchteschutz nicht mehr durch den Luftvolumenstrom, der durch die Undichtigkeiten der Gebäudehülle Eintritt, sichergestellt werden.

    MfG
    Maik
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 07.10.2009
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    Der Teil 2 ist lang. Wo steht diese Nachrüstpflicht genau?
    Text?

    Ich glaube daran nämlich nicht. In vielen Fällen weder wirtschaftlich noch technisch umsetzbar!!!!

    Also bitte mal keine wilden Behauptungen aufstellen, sondern Beweise liefern. Dann können wir debattieren.

    Oder will ihre Firma ins Lüftungsgeschäft einsteigen? :D
     
  3. #3 jakoblinnert, 07.10.2009
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    Moin Ralf,

    es besteht zur Zeit keine Nachrüstpflicht!
    Es gilt der Bestandsschutz. Ob dies in Zukunft durch die Rechtssprechung sich ändert, kann ich nicht beurteilen. Es besteht aber die Gefahr, dass die Bestimmungen der DIN 1946-6 auch auf Gebäude vor Mai 2009 bezogen wird.

    Wenn die Arbeiten an dem Gebäude im letzten Jahr begonnen wurden, die Abnahme nach Mai 2009 erfolgte oder erfolgt, ist die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, dass die DIN für das Gebäude zu grunde gelegt wird.

    Anwälte und Richter werdens austragen!

    Ansonsten wird das Lüftungskonzept unter 4.1 und der Feuchteschutz ohne Nutzerunterstützung unter Punkt 5.3.6.2 gefordert.

    Das ein MFH eine Lüftung benötigt wird in der DIN nicht direkt gefordert, sondern ergibt sich aus den Berechnung zum Feuchteschutz unter Punkt 4.2 ff..
    Ich habe mehere Berechnung gemacht und bei keiner Alternative wurde der Feuchteschutz sichergestellt.
    Andere Fachleute sind zu dem selben Ergebnis gekommen.

    MfG
    Maik
     
  4. #4 Ralf Dühlmeyer, 07.10.2009
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    Ah ja. UNd wo bleibt in der Formel der Nutzer, der händisch lüftet?
    Den gibts nicht. Gut - dann fällt auch der Feuchteeintrag weg. Also keine Lüftung nötig :D
    Ist ein Nutzer da, kann der händisch lüften. Das ist zu berücksichtigen.
    Da schummelt Nr. 7 nämlich gewaltig.

    Wer jetzt denkt, da könnte doch eine Lobby die Finger im Spiel gehabt haben, der ..........................

    Wenn das rechtssprechliche Realität wird, bleiben halt gammlige Fenster drin.
    Passt dann auch besser zu der 10% Klausel der EnEV.
    Da wird halt nur ausgetauscht, was gar nicht mehr geht.

    Suuuuuuupiiii - Wir haben es mal wieder geschafft, durch buchstabengetreue Anwendung einer Regel ihren Sinn ad absurdum zu führen
     
  5. #5 jakoblinnert, 07.10.2009
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    Klar kann der Bewohner händisch Lüften!

    Er braucht es aber nicht!


    Ob Lobby oder nicht, die DIN ist gültig!
    Ob wir es wollen oder nicht!
    Ob sie in jedem Fall Sinn macht oder nicht!

    Das alles spielt doch gar keine Rolle.
    Wichtig ist doch einfach zu erkennen, dass mit dieser DIN Klarheit geschaffen wird, wie die Lüftung von Wohnungen auszusehen hat.

    Das diese DIN in der Praxis nicht häufig umgestzt wird ist auch klar.
    Der Ärger der sich daraus ergeben kann aber auch!

    MfG
    Maik
     
  6. #6 jakoblinnert, 07.10.2009
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    PS: Die DIN zwingt keinen eine teure Wohraumlüftung ein zu bauen, ich kann auch Fensterfalzlüfter einsetzen!
     
  7. #7 Ralf Dühlmeyer, 07.10.2009
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    Nu und. Sinnlose oder gar als falsch erkannte Regeln hinnehmen ist einfach nur falsch!

    Ja toll. Da bauen wir erst luftdichte Gebäude, lehren die Nutzer, den HK runterzudrehen, wenn sie lüften, bauen sogar Fensterschalter in die Regelungstechnik ein, die das automatisch machen - und dann gibts Falzlüfter, die die schöne warme Luft auch dann völlig sinnlos durch kalte ersetzen, wenn das gar nicht nötig oder gar kontraproduktiv ist.

    Das ist doch krank.

    Es würde doch kein Mensch auf die Idee kommen, einen Formel-1 Boliden zu bauen und ihm dann einen voll beladenen 20 to Anhänger anzukoppeln, damit er nicht aus der Kurve fliegen kann, weil er zu schnell war!!!
     
  8. #8 jakoblinnert, 07.10.2009
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    Was ist an der DIN falsch?

    Sie ermöglicht die Auswahl eines Lüftungskonzeptes aus einer Vielzahl von Möglichkeiten!
    Von billigen Energievernichtern bis zu teuren Wärmerückgewinnungsanlagen.

    Die DIN zwingt den Planer und die Bauausführenden durch die Kennzeichnung dem Bauherrrn klar und deutlich kenntlich zu machen, was dieser geliefert bekommt!

    Die DIN versucht den sich in der Vergangenheit häufenden Schadensfällen durch Baufeuchte Rechnung zu tragen.
    Sie regelt darüberhinaus klar und deutlich die Verantwortung für die Lüftung: Sie liegt nicht mehr bei dem Bewohner!

    MfG
    Maik
     
  9. #9 Schwarz, 07.10.2009
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    eingeführte technische baubestimmung ist die aber nicht. schätze in anderen bundesländern dürfte das wohl ähnlich sein.

    hier in hessen finde ich da jetzt nichts drüber. :deal

    schwarz
     
  10. #10 jakoblinnert, 07.10.2009
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    Was heißt veröffentlicht?

    Sie ist im Mai 2009 veröffentlicht worden und damit gültig!
    Es ist kein "Weißdruck" mehr!

    MfG
    Maik
     
  11. #11 Ralf Dühlmeyer, 07.10.2009
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    Das!!!!:
    Warum soll der Nutzer nicht mehr verantwortlich sein???

    Wie überall im Leben - Verantwortung geh weg, ich komme. :mauer

    Wer bekommt sie übergeholfen? Der Hauseigentümer. Der darf dann die Kosten aufbringen. Auf die Miete umlegen verhindern dann wieder die Mietervereine unter Berufung auf orstübliche Vergleichsmieten.

    Das ist doch einfach nur noch Denken von 12 bis Mittag!

    Ja klar. Warum haben die sich gehäuft?
    Weil die Vermieter ihre Mieter nicht informiert haben, dass die das Lüftungsverhalten ändern müssen oder weil die Mieter die Infos ignoriert haben.
    Dafür dürfen die Mieter dann wieder höhere Nebenkosten zahlen für Strom und Wartung der Anlagen. Denn DIE sind umlagefähig.

    Schauen Sie mal in das Stammland Ihres Brötchengebers. Ich wüsste nicht, dass dort solcher Blödsinn erforderlich wäre.

    *****************

    @ Schwarz - ist unwichtig, ob ETB oder nicht.
    DIN hat Vermutung der aRdT.

    Und solange sich genug finden, die selbst solchen DIN-gewordenen Unfug wie ein goldenes Kalb anbeten, wird der Gegenbeweis schwer.
     
  12. #12 jakoblinnert, 07.10.2009
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    So hat nunmal jeder seine Meinung!

    MfG
    Maik
     
  13. sepp

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    nicht so schnell.....
    lt. ENEV ist ein (nicht weiter definierter) mindestluftwechsel einzuhalten.
    ergo ist (wie so oft) seitens der gerichte bei schäden eben dieser mindestluftwechsel festzustellen.
    was passiert.. es wird gutachter a+b+c gefragt..
    was nehmen se? genau - die DIN 1946 in die hand.
    die urteile +/- kann sich jeder selbst ausmalen.
    ich kann nur raten dies (für mich unsinn) nicht ausser acht zu lassen.
    gerade im soz. wohnungsbau.
    und weil der b.v.s danach lechst
    http://www.svb-westfeld.de/pdf/Beitrag-DS-11_080001.pdf
     
  14. #14 jakoblinnert, 08.10.2009
    jakoblinnert

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    Moin Sepp,

    der Meinung bin ich auch!

    Viele kennen die DIN nicht und schon garnicht die weitreichenden Folgen die sich aus ihren neuen Bestimmungen ergeben!
    Ob die DIN Sinn macht sei mal dahingestellt, aber sie betrifft alle Baubeteiligten und sollte nicht auf die leichte Schulter genommen werden!

    MfG
    Maik
     
  15. OldBo

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    Benutzertitelzusatz:
    Ich hasse Werbungen, die ich nicht genehmigt habe
    Moin Maik,

    es geht ja nicht nur um diese DIN. Es gibt viele Arbeitsblätter, VDI-Richtlinien, Normen und Verordnungen, die nicht einmal den ausführenden Firmen bekannt sind. Und wenn sie bekannt sind, dann meinen diese, man kann sie ohne Probleme ausschließen.

    Je nach der rechtlichen Grundlage (VOB oder BGB), die beim Auftrag zustande kommt, kann das einen Schuss in den Ofen sein. Da können die Normen schnell Bestandteil des Vertrages sein. So etwas nennt man dann Stand der Technik oder aRdT.

    Das verheerende an der Sache ist aber, dass der Betreiber für seine Anlagen verantwortlich ist. Leider hat er aber nicht das Fachwissen, um die richtigen Entscheidungen zu treffen. Hier ist noch viel Aufklärungsarbeit zu verrichten.

    Manchmal habe ich den Eindruck, dass das von der Fachwelt überhaupt nicht gewünscht wird.

    Dass die Normen herstellergesteuert sind, ist auch allgemein bekannt. Aber hier kann man lamentieren so viel wie man es will, denn da gehört den Verbänden, die sich nicht ausreichend um die Interessen der Handwerker kümmern, Feuer unter dem Hintern gemacht :irre

    in diesem Sinne einen schönen Arbeitstag

    Bruno
     
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