Elektro-Dosen undicht, Elektriker will nicht nachbessern

Diskutiere Elektro-Dosen undicht, Elektriker will nicht nachbessern im Spezialthema: Wind- und Luftdicht Forum im Bereich Bauphysik; Hallo, Wie bereits hier beschrieben sind die Unterputzdosen in den Aussenwänden nicht luftdicht:...

  1. #1 lordbauer, 07.10.2009
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    Hallo,

    Wie bereits hier beschrieben sind die Unterputzdosen in den Aussenwänden nicht luftdicht:

    http://www.bauexpertenforum.de/showthread.php?t=37853

    Habe heute endlich den Elektriker erreicht und um es kurz zu machen er möchte nicht nachbessern bzw. möchte wissen wo das steht, dass er nachbessern muss.

    Hintergrund:
    Wir haben den Test nach Fertigstellung des Innenputzes durchführen lassen damit die Leckagen noch leicht zu beseitigen sind. Außenputz, Estrich, Dämmung, Fußbodenaufbau usw. war zum Zeitpunkt des Tests nicht vorhanden.

    Ich werde jetzt eine Mängelanzeige aufsetzen. Nur habe ich leider keine Ahnung auf was ich mich beziehen soll. Könnt Ihr mir da helfen?
     
  2. KPS.EF

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    Hallo @lordbauer,

    da es sich mit hoher Wahrscheinlichkeit wohl um einen Neubau handelt und im Bauvertrag keine Regelungen zur Luftdichtheit getroffen wurden (?), solltest Du Dich nach meiner Meinung in Deiner Mängelanzeige auf die in der Enev enthaltene Forderung stützen, dass die wärmeübertragende Umfassungsfläche einschließlich der Fugen für zu errichtende Gebäude dauerhaft luftundurchlässig abzudichten ist.

    Die ermittelte (durchaus passivhausverdächtige) Luftwechselrate hat damit (fast) überhaupt nichts zu tun, es sei denn, der Bauvertrag enthielte eine Luftwechsel-Sollzahl, die unter der erreichten läge ...

    Die Formulierung "luftundurchlässig" lässt (außer der Fugendurchlässigkeit außen liegender Fenster, Fenstertüren und Dachflächenfenster, für die in der EnEV gesonderte Grenzwerte festgelegt wurden) keinen Spielraum für unbeabsichtigt entstandene Öffnungen, durch die ein unkontrollierter Luftaustausch zwischen Innen- und Außenberich (mit der Gefahr von konvektiv bedingtem Feuchteeintrag in die Baukonstruktion) stattfinden würde!

    Das Zauberwort zur Vermeidung späterer "Rechtsunsicherheiten" heißt also in jedem Fall: "Vertrag" ! (Kommt von "sich vertragen" ...;)!)

    Ein Rechtsstreit sollte auch hier tunlichst vermieden werden.

    Ein brauchbare Alternative:

    Der Bauherr besorgt den Kasten Bier (alkoholfrei :mega_lol:), der Elektriker die Doseneinsätze zur nachträglich herzustellenden Luftdichtheit und die Montage erfolgt gemeinsam. Trinkspruchvorschlag: "Na, dann woll'n wir uns mal wieder vertragen" ...

    Mit freundlichem Gruß aus Erfurt :winken

    Klaus-Peter Stieler
     
  3. #3 lordbauer, 08.10.2009
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    Hallo,

    danke für die Info. Einen Rechtsstreit wird es nicht geben. Das ist mir wegen dem Streitwert viel zu stressig. Im Notfall mache ich es halt selber. Habe bisher eh noch nicht alles bezahlt und somit noch ein Druckmittel in der Hinterhand.

    Mit der "gemeinsamen" Lösung hätte ich überhaupt kein Problem. Mal sehen wie sich das entwickelt.

    Gruß
     
  4. #4 zapopost, 04.12.2009
    zapopost

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    Wie hat es sich denn entwickelt?
     
  5. #5 lordbauer, 08.12.2009
    lordbauer

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    Ich stelle das Material (Dichtungseinsetzer Kaiser), der Elektriker baut sie ein.

    Soll demnächst passieren.

    Gruß
     
  6. KPS.EF

    KPS.EF

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    Glückwunsch, so sollte es "nachträglich" geregelt werden, wenn man versäumt hat, die Luftdichtheitsanforderungen vor der Leistungsausführung vertraglich zu vereinbaren! :28:
     
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