Fertiggarage 5,85 x 5,95 m Niederschlagswasser

Diskutiere Fertiggarage 5,85 x 5,95 m Niederschlagswasser im Sonstiges Forum im Bereich Sonstiges; Hallo, ich möchte in Kürze eine StahlDoppelfertiggarage mit verputzen Aussenwänden auf einem Punktfundament errichten.5,85 x 5,95 m. Der Boden...

  1. #1 Checker, 07.10.2009
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    Hallo,
    ich möchte in Kürze eine StahlDoppelfertiggarage mit verputzen Aussenwänden auf einem Punktfundament errichten.5,85 x 5,95 m. Der Boden wird geflastert.
    Der erste Gang zum Amt wegen einem Bauantrag war recht unkompliziert, NRW.
    lediglich durch meinen Fragezettel war die Bearbeiterin doch ein wenig überfragt in Punkto: Was ist denn eigentlich mit dem Niederschlagswasser?
    Die zuständige Stelle "Abwasser" gab mir die Antwort ich müsste das Niederschlagswasser (auch wenn ich einen 1000 Liter Tonne anschliesse, müsste ich einen Überlauf zwinend an den Abwasserkanal des Hauses anschliessen... dabei wäre zwingend eine Hausdichtigkeitprüfung für das gesamte Haus & Garage durchzuführen (Eigentlich bis 2015, nun aber sofort! )
    Was hat s damt auf sich? Ist das wirklich so? Gibts Grenzen bei der Garagendachgrösse ab wann Niederschlagswasser in den Abwasserkanal einzuleiten ist? Steh ich mir besser dabei einen kleinere Garage zu errichten?
    Danke für jeden Tip,
    Gruss , der Checker
     
  2. gast3

    gast3 Gast

    also ..

    ich erwähne es zwischendurch mal ganz gerne:

    der-/diejenige, der/die eine Antwort möchte, sollte versuchen so zu schreiben, dass das Lesen keine Qual wird - bitte ein bischen Struktur, vielleicht mal einen kleinen Absatz

    aber, meines Erachtens ist die Auskunft deiner Behörde vollkommener Quark.

    Es gibt zwar die Verpflichtung gem. Landeswasserhaushaltsgesetz das auf versiegelten Flächen anfallende Wasser auf dem Grundstück zu versickern, aber definitiv keine Verpflichtung es in die Schmutzwasserkanalisation einzuleiten

    und selbst wenn es keine Versickerungsmögklichkeiten gäbe, ein Regenwasserkanal nicht in der Nähe ist (und man es wie vorher auch = z.B. gepflasterte Zufahrt / Stellplatz über die "Straße" abgeleitet hätte") so wäre ein Kanalsanschlusszwang (und auch noch mit entsprechenden Druckprüfungen) mir auf jeden Fall neu

    gut - gibt nichts was es nicht gibt usw. aber das - glaube ich nicht = nachfragen .. es sei denn, du selbst hast wegen deiner Regentonne mit Überlauf, da etwas gerufen, was keiner braucht ...

    also Vorschlag: Dachflächen an Regentonne anschließen, die dann über Flächenversickerung in deinen Beeten entwässert - kann keiner was gegen haben
     
  3. #3 Manfred Abt, 08.10.2009
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    Wobei Helge, ich nirgendwo was von einem Schmutzwasserkanal gelesen habe. Kann m.E. Misch- oder auch Trennkanalisation sein.

    Und es gibt sehr wohl Kanalnetzbetreiber, die einen Anschluss- und Benutzungszwang für jedes auf dem Grundstück anfallende Wasser haben, die z.T. dafür auch die Intention des Landes "dezentrale Versickerung" durchbrechen und auf eine Ableitung zum Kanal bestehen. Ob das hier so ist, kann in der örtlichen Entwässerungssatzung nachgelesen werden.

    Forderung zur Dichtheitsprüfung kommt für alle schmutzwasserführenden Leitungen (also Mischwasser- und Schmutzwasserleitungen) bestimmt bis 2015, bei wesentlichen Arbeiten an den Entwässerungsanlagen ist auch die Aussage richtig, dass die jetzt sofort zu machen ist.

    Ob der Anschluss eines Garagendaches eine wesentliche Änderung ist wage ich aber mal zu bezweifeln.

    Ist es Trennkanalisation, dann mag es zwar die Anschlusspflicht, aber nicht die Pflicht zur vorzeitigen Dichtheitsprüfung geben.
     
  4. #4 Manfred Abt, 08.10.2009
    Manfred Abt

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    Aber bzgl. des Vorschlages zur wasserwirtschaftlich und auch technisch besten Lösung (Tonne mit Überlauf in Beet) stimme ich Helge vollumfassend zu.
     
  5. gast3

    gast3 Gast

    hast recht ..

    # 3

    hatte zu später Stunde nur "Abwasser" ....

    und die kommunalen Besonderheiten sind auch nicht zu verachten ..
     
  6. #6 Checker, 08.10.2009
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    Hallo und vielen Danke für die freundliche und schnelle Auskunft.

    Ich bin ein Mensch der sich gerne absichert und keine unangehmen Überraschung möchte.

    Die Fertiggarage (Doppelgarage oder auch Grossraumgarage genannt) soll auf unserem Gartengrundstück auf einem Punktfundament mit Flastersteinen errichtet werden. Zur Strasse angrenzend wird ca. 1,50 m vor dem Garagentorsektionaltor geflastert
    Die schmale angrenzende Dorfstr. hat keinen Bürgersteig und das Regenwasser läuft in einen Rinnsaal entlang der Strasse in Gullies.
    (Halt Typisch alte Dorfstr.)

    Das Niederschlagswasser von der Garage, Dachfläche ca. 34 m², wollte ich in einen 1000 Liter Auffangbehälter auffangen und den Überlauf in den Garten leiten. So war meine Vorstellung.

    Völlig überrascht war ich dann, als mir der Mensch vom Amt vorgeschlug eine 2000 Liter Tonne zu errichten , dann würden sich die Abwassergebühren für das Dachwasser reduzieren (minimal).. jedoch müsste ich auf jeden fall einen Überlauf zwingend an den Niederschlagswasserkanal vom Haus anschliessen
    (Schmutzwasser vom Klo und Dachwasser gehen getrennt in den jeweiligen Kanalanschluss)

    Duch den neuen Anschluss an den Niederschlagswasserkanal für den Garagenüberlauf wäre dann aber zwingend die umgehende Dichtigkeitsprüfung vorzunehmen.
    Würd bei dieser Dichtigkeitsprüfung denn überhaupt das Rohrnetz für das Niederschlagswasser überhaupt geprüft oder nur das "Kloschmutzwasser"?


    -Ebenfalls soll aufgrund des Garagenbaus ein öffentlicher Vermesser bestellt werden.
    -Dem Bauantrag soll ein Architektenentwurf beigefügt werden.

    Viel Aufwand für eine Fertiggarage die auf einem geflasterten Boden / Punktfundament errichtet werden soll.

    Ich werde den Bauantrag stellen und eine Skizze sowie die Architektenzeichnung des Fertiggaragenherstellers beifügen..

    Muss ich sonst noch etwas beachten?
    Bin für jeden Rat / hinweis dankbar.. noch neu im "Bausektor"

    freundlichen gruss, der Checker
     
  7. #7 Baufuchs, 08.10.2009
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Garagen

    sind in NRW nach §67 BauONW dann genehmigungsfrei, wenn sie im Geltungsbereich eines Bebauungsplan liegen und den Festsetzungen dieses B.-Plans nicht widersprechen.

    Es muss nach §67 ein sog. "Freistellungsantrag" gestellt werden, der von einem "Bauvorlageberechtigten" (i.d.R. Architekt) zu unterschreiben ist.

    Selbst einreichen geht also nicht.

    Ist kein Bebauungsplan vorhanden, ist ein ganz normaler Bauantrag zu stellen, auch dieser kann nur von einem Bauvorlageberechtigten unterschrieben werden.

    Die Absteckung der Garage auf dem Grundstück (für den Bau) kann zwar der Unternehmer vornehmen, spätestens für die Gebäudeeinmessung zur Übernahme des Neubaus in das Liegenschaftskataster wird aber entweder das Katasteramt oder ein öffentl. bestellter Vermesser benötigt.

    Ggf. wird aber schon für die Erstellung des amtlichen Lageplans für den Freistellungsantrag der Vermesser benötigt.
     
  8. #8 Checker, 08.10.2009
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    Hallo Baufuchs,
    danke für die Info .. also kann ich selber den Bauantrag für die Fertiggarage gar nicht einreichen? Nach kauf der Fertiggarage machen die Architekten der Fertiggaragenfirma die Baubeschreibung, Baubezeichnung und die Statik fertig. Das heisst ich muss zuerst die Garage kaufen um den Bauantrag vollständig einzureichen? Vorher noch selber einen Vermesser bestellen? Was kostet so etwas denn ungefähr? Fragen über Fragen..
    Merci!
     
Thema: Fertiggarage 5,85 x 5,95 m Niederschlagswasser
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