Leistungsbeschreibung

Diskutiere Leistungsbeschreibung im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Könnte mal jemand hier drüberschauen der sich damit auskennt ?? Mir wäre wichtig ob hier grundlegende Dinge noch geändert gehören oder irgendwas...

  1. #1 zenger325, 08.10.2009
    zenger325

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    Könnte mal jemand hier drüberschauen der sich damit auskennt ?? Mir wäre wichtig ob hier grundlegende Dinge noch geändert gehören oder irgendwas fehlt.
     
  2. #2 Baufuchs, 08.10.2009
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Habe

    drübergeschaut.

    Was fehlt?

    Die Leistungsbeschreibung.:D
     
  3. #3 zenger325, 08.10.2009
    zenger325

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    Jo geht nich zum Hochladen sagt immer um genau seine Größe zu groß !! also 31 und 34 kb
     
  4. #4 Baufuchs, 08.10.2009
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Hier

    die Baubeschreibung (weitergeleitet)
     
  5. #5 MoRüBe, 08.10.2009
    MoRüBe

    MoRüBe Gast

    öm wat is...

    ....

    mit Elektrik, Türen, Treppe?

    Oder hab ichs überlesen?

    Falls ich überlesen habe: Baustelleneinrichtung, Gerüst, Müll ?
     
  6. #6 MoRüBe, 08.10.2009
    MoRüBe

    MoRüBe Gast

    Aaaah...

    ... Manfred hat nachgelegt...:D
     
  7. salleD

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    Da ich kein Schriftsteller bin...

    hab ich auch keine Lust Romane zu schreiben.

    Da fehlt so ziemlich alles, und das bisschen was drinsteht gehört quasi samt und sonders geändert. Entschuldigung, aber wenn ich so einen Mist lese beginne ich zu verstehen, warum Ralf und die anderen Vertreter der Architektenzunft eine so überaus "hohe" Meinung von BT/GÜ/GU haben. Ich würde als Unternehmer den Teufel tun und mit einer solchen LB einen Vertrag schliessen.

    Ich sehe aber jetzt schon vor meinem geistigen Auge mehrere Juristen in Erwartung eines grösseren Geldregens die Hände reiben.

    Da Du ja Internet besitzt, schau doch mall bei der Bundeszentrale der Verbraucherverbände vorbei, die haben einen wunderbaren Leitfaden für Leistungsbeschreibungen und auch beim VPB (OK ich kann die Jungs auch selten leiden:bef1020:) gibt es gute Tips und Hinweise für Vertrags- und LB Gestaltung.

    Vielleicht hängst du hier auch noch den Vertragsentwurf für den Bauvertrag auf, damit ich mich weiter begeistern kann:frust

    Nichts für ungut, aber nochmal zurück auf LOS und von vorne das ganze.

    salleD

    PS: ich habe erhebliche Zweifel das das beschriebene (nicht spezifizierte) PB Mauerwerk die ENEV 2009 erfüllt. Wenn überhaupt dann wahrscheinlich nur mit einem haustechnischen Overkill.
     
  8. salleD

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    muss noch nachlegen

    hab den zweiten Teil jetzt erst gelesen. Da wirds aber auch nich besser.
    Mehrkosten soweit das Auge blickt und in vielen Bereichen das billigste aber nie das beste.
    Außerdem scheint mir das ein BT zu sein, da von Kauf und Übergabe die Rede ist. Nichtsdestotrotz erfolgt die Abnahme des Werks nach BGB (Die VOB vereinbaren zu wollen ist nicht nur falsch sondern sogar gesetzlich verboten), wenn das Werk FERTIG ist, also auf jeden Fall mit Fassade und nich ohne.

    Ich wette im Vertrag steht; Die vollständige Vergütung ist vor Übergabe fällig.

    Ich kann immer noch nicht glauben, das es solche Anbieter am Markt gibt und viel schlimmer noch, Käufer sowas unterschreiben.

    Ich darf ja keine Rechtsberatung durchführen, deshalb mein menschlich gemeinter Rat: FINGER WEG ! :bef1015:
     
  9. #9 wasweissich, 08.10.2009
    wasweissich

    wasweissich Gast

    ist schon erstaunlich , wieviel kosten man zwischen den zeilen verstecken kann.........

    rübe , wieso baustelleneinrichtung ? die macht doch der spätere käufer...:shades:mega_lol:

    und die bodenplatte gibt garantiert den ersten nachschlag zu schlüsselfertig........:bounce:
     
  10. gast3

    gast3 Gast


    selten so einen Blödsinn gelesen
     
  11. #11 Bughandle, 09.10.2009
    Bughandle

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    Ist für die Rundablage, weil viel zu viel fehlt.
    Und der Teil, der fehlt wurde bewußt vergessen!

    Bodengutachten, BDT, HT, Tiefbau, ENEV, Wärmedämmung, Baustelleneinrichtung ist alles Käse im Quadrat.

    Gut gefällt mir auch:
    "Ausarbeitung der Statik (statische Berechnung nach Konstruktionsplänen)
    in 2-facher Ausfertigung mit Wärme- und Schallschutznachweis,
    soweit erforderlich"

    Wie soll es auf den HT-Teil Gewährleistung geben, sogar die Heizungsplanung müßtet ihr übernehmen, eine angenehme Sache für den GÜ.
     
  12. #12 Gast036816, 09.10.2009
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    Leistungsbeschreibung?

    Moin Moin,

    es handelt sich hier nicht m eine Leistungsbeschreibung sondern um eine Bau- und Ausstattungsbeschreibung, die vom Status her eher eine Werbebroschüre ist, die auf Kundenfang ausgerichtet ist.

    Die Beschreibung weist gravierende Mängel - Gründung, Statik nach Konstruktionsplänen, EnEV nach Erfordernis etc. auf, offensichtliche Lücken wie detaillierte Material- und Qualitätsangaben sollen Vertragsbestandteil werden.

    Die Beschreibung hat der Azubi zwischen Suppe und Kartoffeln verfasst.

    Freundliche Grüße aus Berlin
     
  13. #13 Ralf Dühlmeyer, 09.10.2009
    Ralf Dühlmeyer

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    :mega_lol: :mega_lol: :mega_lol:
    Wie soll das denn gehen?
    Bauen die nur in Hanglagen mit talseitigem Anschluss an die Regenkanalisation, oder wie??

    Genial. In welcher DIN finden sich die Festigkeitswerte von Stampfbeton??

    Gegen was isolieren die denn da :smoke

    Auf gut Deutsch - alles was über ist, bleibt auf der Baustelle stehen und wird als Reserve deklariert ;)

    Und wenn ich dann noch sehe, dass alle wichtigen Ausbauarbeiten als Eigenleistungen erbracht werden sollen - na dann gute Nacht Marie
     
  14. Nyles

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    Bin kein Experte, habe mich aber selbst sehr intensiv mit der BLB meines GÜ auseinander gesetzt. Und es waren trotzdem noch genug Lücken enthalten (separat innen abstellbarer Außenwasserhahn z.B.), die mir natürlich :mauer erst aufgefallen sind, als es zu spät war.

    Mit Deiner BLB kann das nichts werden. Da fehlt ja quasi alles. :yikes Bloß nichts unterschreiben!!!

    Über eines bin ich aber noch sehr erschrocken.

    Wenn Du so viel in Eigenleistung ausführen willst, solltest Du eigentlich so viel Ahnung haben, dass Dir diese gewaltigen Lücken auffallen...
     
  15. #15 Thomas B, 09.10.2009
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    Alles noch viel zu ausführlich. Das geht sparsamer (Paier) und knapper (übersichtlicher):

    "Ein Haus (Maße ....x .....= .....) mit Dach und einer ausreichenden Anzahl an Fenstern. Alles nach geltenden Vorschriften."

    Gruß Thomas

    PS: eine wirklich gute baubeschreibung für den GU. Alles wage, alles schwammig, ungenau, alle wichtigen Informationen fehlen. Wer das unterschreibt, hat es verdient gelöffelt zu werden.
     
  16. #16 zenger325, 09.10.2009
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    Dem Herr sei dAnk das ich das hier eingestellt hab. Is übrigends von nem Architekten. soll nen KFW-Haus 70 sein für ca 235000 Euro.

    @Nyles nö hab nich viel Ahnung vom Bauen aber von den einzelnen Gewerken hab ich Verwandschaft,Kumpels mit Firma, daher sollen die das machen und ich helf da mit um nen Paar Kröten zu sparen .
     
  17. #17 Thomas B, 09.10.2009
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    Sicher nicht von einem "Freien Architekten", sondern siher für einen GU. Oder von einem fr. A. für einen GU erstellt.

    Denn: Archis machen LVs (Angebote einzelner Gewerke)

    was immer das für ein Haus wird...diese LB kann wohl kaum als Vertragsgrundlage dienen..

    grüße

    Thomas
     
  18. #18 zenger325, 09.10.2009
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    Doch von nem "Freien Architekten" steht zumindest so an der Tür .
     
  19. #19 Thomas B, 09.10.2009
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    Sein Türschild mag das hergeben. Auch möglich, daß ein Architekt dies i.A. für einen GU/GÜ "erarbeitet" hat....eben im Sinne seines Auftraggebers.

    Aber das Konstrukt zeigt ganz klar auf, daß es sich um einen GU handelt (LB "Elektro" letzter Abschnitt!).

    Kann natürlich auch sein, daß sich dieser Architekt "nebenbei" als GU verdingt. Das alles mag Spekulation bleiben.

    Aber: wenn der Architekt in Eurem Auftrage hier arbeitet (also er bekommt seine Knete in Form eines A.-Honorars von Euch), so kann dies natürlich auf keinen fall das sein, was er zu liefern hat.

    Fazit: GU oder hier ist irgendwas oberfaul......

    Thomas
     
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